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08.09.2010
Donnerstag, den 20.11.2003
Nr.: 107
14.11.03
Innenminister Timm warnt: Hauptsaison für Wildunfälle hat begonnen


Obwohl die Hauptsaison für Wildunfälle auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns gerade erst begonnen hat, gibt es in diesem Jahr bereits mehr solche Unfälle als 2002. Allerdings könnten viele Kollisionen mit Wild vermieden werden, wenn die Verkehrsschilder >Wildwechsel
Sollte trotz aller Vorsicht ein Zusammenprall unvermeidlich werden, darf kein Ausweichmanöver riskiert werden. Dann heißt es, das Lenkrad gut festzuhalten! Die Folgen eines Ausweichmanövers - zum Beispiel der Zusammenstoß mit einem anderen Auto oder den Alleebäumen - sind meist schwerwiegender als der frontale Aufprall eines Wildtiers. Das gilt auch bei größeren Tieren. Die Gefahr von Wildwechsel besteht übrigens nicht nur in der Dämmerung oder Dunkelheit, denn manche Wildtiere trauen sich auch tagsüber auf die Fahrbahn.

In den ersten drei Quartalen 2003 wurden 7.940 Wildunfällen mit Personenschaden registriert. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 7.431. In diesem Jahr kamen dabei vier Menschen ums Leben, 137 wurden verletzt. Im Vorjahr waren es 146 Verletzte und ein Toter. Die Anzahl von Wildunfällen ist in Mecklenburg-Vorpommern höher ist in anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt, so Innenminister Dr. Timm. Dies wird bedingt durch die relativ niedrige Siedlungsdichte und eine Vielzahl großflächiger Waldgebiete - der Wildbestand in unserem Bundesland ist hoch. Der Minister wies darauf hin, dass nach einem Wildunfall die Unfallstelle abgesichert und der zuständige Jagdpächter informiert werden muss. Wie der Verantwortliche zu erreichen ist, erfährt man in der Regel über die Notrufnummer 112. Und noch ein Hinweis: Wer totes Wild einfach in den Kofferraum lädt, macht sich als Wilddieb strafbar!
  Amt Landhagen / Kepert


Donnerstag, den 20.11.2003
Vorziehen der Steuerreform nicht finanzierbar
Pressemitteilung von Mittwoch, 12. November 2003
Deutscher Städte- und Gemeindebund

Vorziehen der Steuerreform nicht finanzierbar

Kommunale Finanzlage dauerhaft verbessern - Hauptausschuss des Deutscher
Städte- und Gemeindebund zu den Beratungen im Vermittlungsausschuss.
Bundestag und Bundesrat müssen bei den anstehenden Beratungen des
Vermittlungsausschusses ab 1.1.2004 für eine dauerhafte und deutliche
Verbesserung der gemeindlichen Finanzen sorgen. Dazu sind sowohl steuerliche
Mehreinnahmen als auch Entlastungen auf der Ausgabenseite erforderlich. Wir brauchen Entlastungen in Höhe des aktuellen kommunalen Finanzierungsdefizits
von 10 Mrd. Euro, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes Oberbürgermeister Christian Schramm im Anschluss an die
Hauptausschusssitzung des Verbandes heute in Berlin.

Der vom Bundestag beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
Gewerbesteuer ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber
hinter den finanziellen Erwartungen der Städte und Gemeinden zurück.
Verbesserungen sind insbesondere hinsichtlich der geplanten Festlegung einer
einheitlichen Steuermesszahl von 3,2 % erforderlich. Der DStGB fordert
Bundestag und Bundesrat auf, sich mit dieser Maßgabe auf der Basis des
Gesetzentwurfs zu verständigen. Zu den notwendigen Bestandteilen einer
solchen Verständigung gehören:

- ein Anheben der Steuermesszahl,
- die sachliche Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die Ausweitung
der Hinzurechnungen und
- die Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuer.

Der DStGB begrüßt die übereinstimmenden Pläne von Regierung und Opposition
zur deutlichen Reduzierung der Gewerbesteuerumlage als Teil einer dringend
gebotenen Soforthilfe. Diese darf aber kein Ersatz für grundlegende
Reformmaßnahmen sein.

Der DStGB bekräftigt seine Eckpunkte für eine Zusammenlegung der
Arbeitslosen- und der Sozialhilfe. Es gilt, eine Kommunalisierung der
Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern! Die Kommunen müssen nachhaltig von
den Kosten der Arbeitslosigkeit entlastet werden; der Bund muss dauerhaft
die finanzielle Verantwortung für das neue Arbeitslosengeld II tragen,
sagte Schramm. Insofern ist der Gesetzentwurf zu Hartz IV zu begrüßen.

Wir haben stets darauf hingewiesen, dass die Betreuung und Integration von
Langzeitarbeitslosen weder durch eine Bundesagentur noch durch die Kommunen
allein realisiert werden kann, sagte Schramm. Die Städte und Gemeinden sind
bereit, sich bei der Errichtung und Ausgestaltung der zukünftigen Job-Center
mit ihren Kernkompetenzen einzubringen und mit der Bundesagentur zu
kooperieren.

Die mit dem Gesetzentwurf zu Hartz IV vorgeschlagene Neuverteilung der
Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern ist als Ausgleichsregelung in der
jetzigen Form untauglich. Bei der Suche nach Alternativen ist insbesondere
zu prüfen, ob anstelle der geplanten Neuverteilung der Umsatzsteuer ein
teilweiser Kostenausgleich im Rahmen sozialer Leistungen möglich ist.

Bei der Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau ist zu
berücksichtigen, dass in strukturschwachen Gebieten mit einer hohen Anzahl
von Arbeitslosenhilfebeziehern - insbesondere auch in den jungen
Bundesländern - ein erheblicher Kaufkraftverlust eintreten kann. Dem sollte
mit entsprechenden Strukturprogrammen entgegengewirkt werden.

Das Vorziehen der Steuerreform ist für die Kommunen nicht finanzierbar. Die
damit verbundenen Einnahmeverluste in Höhe von ca. 3 Milliarden Euro durch
unmittelbare Mindereinnahmen und durch geringere Zuweisungen der Länder
würde den Verfall der kommunalen Infrastruktur noch weiter beschleunigen und
die dringend notwendigen Investitionen in weite Ferne schieben. Schramm
bedauerte, dass in der öffentlichen Diskussion immer nur über die Ausfälle
und die Gegenfinanzierung für den Bund diskutiert wird, die dramatische
Situation der Kommunen aber unberücksichtigt bleibt. Es sei auch sehr
fraglich, ob die für den Einzelnen geringe Steuervergünstigung tatsächlich
zu mehr Konsum führen würde. Die hohe Sparquote, die sie im letzten Jahr um
168 Milliarden Euro erhöht hat zeigt, dass die Menschen aus Angst um ihre
Zukunft ihre Ausgaben zurückfahren. Wichtiger als vorübergehende
Steuervergünstigungen, die noch dazu mit mehr Schulden finanziert werden
müssten ist es, dass die Politik den Menschen endlich den Weg aufweist zu
einer sicheren Zukunft und ein durch Reformen stabilisiertes Sozialsystem.
  Amt Landhagen / Kepert


Mittwoch, den 19.11.2003
Kommunen und Handwerk warnen vor der Kommunalisier
Pressemitteilung von Mittwoch, 12. November 2003
Deutscher Städte- und Gemeindebund

Kommunen und Handwerk warnen vor der Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Zentralverband des Deutschen
Handwerks fordern Bund und Länder auf, die Aufgabe der Betreuung und
Vermittlung Langzeitarbeitsloser nicht zu kommunalisieren. Die Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit ist eine nationale und nicht lokale Aufgabe, sagten
die Präsidenten Oberbürgermeister Christian Schramm (DStGB) und Dieter
Philipp (ZDH) auf der Hauptausschusssitzung des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes heute in Berlin.

Die Aufgabenverantwortung muss grundsätzlich bei der Arbeitsverwaltung und
die Finanzverantwortung für die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit beim
Bund liegen.

Die im Entwurf eines Existenzgrundlagengesetzes vorgesehene Verpflichtung
der Kommunen, den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor immens
auszubauen, wird entschieden abgelehnt. Das ist der Untergang vieler
kleiner Handwerksunternehmen, die auf Aufträge der Kommunen dringend
angewiesen sind, sagte Philipp. Ein öffentlich geförderter
Beschäftigungssektor in dem durch das Koch-Konzept vorgesehenen Ausmaß
vernichtet Arbeitsplätze in den Kommunen. Ein Großteil der Städte und
Gemeinden mit hoher Arbeitslosigkeit wäre mit dieser Aufgabe organisatorisch
und inhaltlich völlig überfordert, sagte Schramm. Da die
Vermittlungserfolge in den ersten Arbeitsmarkt auf Grund der
Arbeitsmarktsituation weitgehend aussichtslos sind, müssten mehr als 2
Millionen Arbeitsplätze von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Das heißt allerdings nicht, dass sich die Kommunen aus der Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit zurückziehen wollen. Wir sind zu Kooperationen bereit,
sagte Schramm. Insbesondere könnten die Kommunen folgende Aufgaben
übernehmen, die sie aufgrund ihrer Erfahrung und örtlichen Nähe am Besten
beherrschen:

Persönliche Hilfen und Beratungsangebote (z.B. Schuldnerberatung,
Suchtberatung, Wohnungshilfen),

die Sicherstellung der Kinderbetreuung zur Ermöglichung der
Erwerbstätigkeit und

die Organisation für öffentliche gemeinnützige Beschäftigung.

Philipp und Schramm machten allerdings deutlich, dass die Organisation von
gemeinnütziger Beschäftigung nicht beliebig ausgedehnt werden kann und
insbesondere sichergestellt werden muss, dass keine Konkurrenz zum örtlichen
Handwerk entsteht. Denn das örtliche Handwerk ist das Rückgrat des
Wirtschaftsaufschwungs.

© DStGB, Berlin, PM Nr. 84, 12.11.03

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Deutscher Städte- und Gemeindebund
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  www.dstgb.de Amt Landhagen / Kepert


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