| Donnerstag,
den 20.11.2003 |
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Nr.: 107 14.11.03 Innenminister Timm warnt: Hauptsaison für Wildunfälle hat begonnen
Obwohl die Hauptsaison für Wildunfälle auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns gerade erst begonnen hat, gibt es in diesem Jahr bereits mehr solche Unfälle als 2002. Allerdings könnten viele Kollisionen mit Wild vermieden werden, wenn die Verkehrsschilder >Wildwechsel Sollte trotz aller Vorsicht ein Zusammenprall unvermeidlich werden, darf kein Ausweichmanöver riskiert werden. Dann heißt es, das Lenkrad gut festzuhalten! Die Folgen eines Ausweichmanövers - zum Beispiel der Zusammenstoß mit einem anderen Auto oder den Alleebäumen - sind meist schwerwiegender als der frontale Aufprall eines Wildtiers. Das gilt auch bei größeren Tieren. Die Gefahr von Wildwechsel besteht übrigens nicht nur in der Dämmerung oder Dunkelheit, denn manche Wildtiere trauen sich auch tagsüber auf die Fahrbahn.
In den ersten drei Quartalen 2003 wurden 7.940 Wildunfällen mit Personenschaden registriert. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 7.431. In diesem Jahr kamen dabei vier Menschen ums Leben, 137 wurden verletzt. Im Vorjahr waren es 146 Verletzte und ein Toter. Die Anzahl von Wildunfällen ist in Mecklenburg-Vorpommern höher ist in anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt, so Innenminister Dr. Timm. Dies wird bedingt durch die relativ niedrige Siedlungsdichte und eine Vielzahl großflächiger Waldgebiete - der Wildbestand in unserem Bundesland ist hoch. Der Minister wies darauf hin, dass nach einem Wildunfall die Unfallstelle abgesichert und der zuständige Jagdpächter informiert werden muss. Wie der Verantwortliche zu erreichen ist, erfährt man in der Regel über die Notrufnummer 112. Und noch ein Hinweis: Wer totes Wild einfach in den Kofferraum lädt, macht sich als Wilddieb strafbar! |
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| Donnerstag,
den 20.11.2003 |
| Vorziehen der Steuerreform nicht finanzierbar |
Pressemitteilung von Mittwoch, 12. November 2003 Deutscher Städte- und Gemeindebund
Vorziehen der Steuerreform nicht finanzierbar
Kommunale Finanzlage dauerhaft verbessern - Hauptausschuss des Deutscher Städte- und Gemeindebund zu den Beratungen im Vermittlungsausschuss. Bundestag und Bundesrat müssen bei den anstehenden Beratungen des Vermittlungsausschusses ab 1.1.2004 für eine dauerhafte und deutliche Verbesserung der gemeindlichen Finanzen sorgen. Dazu sind sowohl steuerliche Mehreinnahmen als auch Entlastungen auf der Ausgabenseite erforderlich. Wir brauchen Entlastungen in Höhe des aktuellen kommunalen Finanzierungsdefizits von 10 Mrd. Euro, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Oberbürgermeister Christian Schramm im Anschluss an die Hauptausschusssitzung des Verbandes heute in Berlin.
Der vom Bundestag beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Gewerbesteuer ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber hinter den finanziellen Erwartungen der Städte und Gemeinden zurück. Verbesserungen sind insbesondere hinsichtlich der geplanten Festlegung einer einheitlichen Steuermesszahl von 3,2 % erforderlich. Der DStGB fordert Bundestag und Bundesrat auf, sich mit dieser Maßgabe auf der Basis des Gesetzentwurfs zu verständigen. Zu den notwendigen Bestandteilen einer solchen Verständigung gehören:
- ein Anheben der Steuermesszahl, - die sachliche Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die Ausweitung der Hinzurechnungen und - die Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuer.
Der DStGB begrüßt die übereinstimmenden Pläne von Regierung und Opposition zur deutlichen Reduzierung der Gewerbesteuerumlage als Teil einer dringend gebotenen Soforthilfe. Diese darf aber kein Ersatz für grundlegende Reformmaßnahmen sein.
Der DStGB bekräftigt seine Eckpunkte für eine Zusammenlegung der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe. Es gilt, eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern! Die Kommunen müssen nachhaltig von den Kosten der Arbeitslosigkeit entlastet werden; der Bund muss dauerhaft die finanzielle Verantwortung für das neue Arbeitslosengeld II tragen, sagte Schramm. Insofern ist der Gesetzentwurf zu Hartz IV zu begrüßen.
Wir haben stets darauf hingewiesen, dass die Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen weder durch eine Bundesagentur noch durch die Kommunen allein realisiert werden kann, sagte Schramm. Die Städte und Gemeinden sind bereit, sich bei der Errichtung und Ausgestaltung der zukünftigen Job-Center mit ihren Kernkompetenzen einzubringen und mit der Bundesagentur zu kooperieren.
Die mit dem Gesetzentwurf zu Hartz IV vorgeschlagene Neuverteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern ist als Ausgleichsregelung in der jetzigen Form untauglich. Bei der Suche nach Alternativen ist insbesondere zu prüfen, ob anstelle der geplanten Neuverteilung der Umsatzsteuer ein teilweiser Kostenausgleich im Rahmen sozialer Leistungen möglich ist.
Bei der Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau ist zu berücksichtigen, dass in strukturschwachen Gebieten mit einer hohen Anzahl von Arbeitslosenhilfebeziehern - insbesondere auch in den jungen Bundesländern - ein erheblicher Kaufkraftverlust eintreten kann. Dem sollte mit entsprechenden Strukturprogrammen entgegengewirkt werden.
Das Vorziehen der Steuerreform ist für die Kommunen nicht finanzierbar. Die damit verbundenen Einnahmeverluste in Höhe von ca. 3 Milliarden Euro durch unmittelbare Mindereinnahmen und durch geringere Zuweisungen der Länder würde den Verfall der kommunalen Infrastruktur noch weiter beschleunigen und die dringend notwendigen Investitionen in weite Ferne schieben. Schramm bedauerte, dass in der öffentlichen Diskussion immer nur über die Ausfälle und die Gegenfinanzierung für den Bund diskutiert wird, die dramatische Situation der Kommunen aber unberücksichtigt bleibt. Es sei auch sehr fraglich, ob die für den Einzelnen geringe Steuervergünstigung tatsächlich zu mehr Konsum führen würde. Die hohe Sparquote, die sie im letzten Jahr um 168 Milliarden Euro erhöht hat zeigt, dass die Menschen aus Angst um ihre Zukunft ihre Ausgaben zurückfahren. Wichtiger als vorübergehende Steuervergünstigungen, die noch dazu mit mehr Schulden finanziert werden müssten ist es, dass die Politik den Menschen endlich den Weg aufweist zu einer sicheren Zukunft und ein durch Reformen stabilisiertes Sozialsystem.
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| Mittwoch,
den 19.11.2003 |
| Kommunen und Handwerk warnen vor der Kommunalisier |
Pressemitteilung von Mittwoch, 12. November 2003 Deutscher Städte- und Gemeindebund
Kommunen und Handwerk warnen vor der Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordern Bund und Länder auf, die Aufgabe der Betreuung und Vermittlung Langzeitarbeitsloser nicht zu kommunalisieren. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eine nationale und nicht lokale Aufgabe, sagten die Präsidenten Oberbürgermeister Christian Schramm (DStGB) und Dieter Philipp (ZDH) auf der Hauptausschusssitzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes heute in Berlin.
Die Aufgabenverantwortung muss grundsätzlich bei der Arbeitsverwaltung und die Finanzverantwortung für die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit beim Bund liegen.
Die im Entwurf eines Existenzgrundlagengesetzes vorgesehene Verpflichtung der Kommunen, den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor immens auszubauen, wird entschieden abgelehnt. Das ist der Untergang vieler kleiner Handwerksunternehmen, die auf Aufträge der Kommunen dringend angewiesen sind, sagte Philipp. Ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor in dem durch das Koch-Konzept vorgesehenen Ausmaß vernichtet Arbeitsplätze in den Kommunen. Ein Großteil der Städte und Gemeinden mit hoher Arbeitslosigkeit wäre mit dieser Aufgabe organisatorisch und inhaltlich völlig überfordert, sagte Schramm. Da die Vermittlungserfolge in den ersten Arbeitsmarkt auf Grund der Arbeitsmarktsituation weitgehend aussichtslos sind, müssten mehr als 2 Millionen Arbeitsplätze von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Das heißt allerdings nicht, dass sich die Kommunen aus der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zurückziehen wollen. Wir sind zu Kooperationen bereit, sagte Schramm. Insbesondere könnten die Kommunen folgende Aufgaben übernehmen, die sie aufgrund ihrer Erfahrung und örtlichen Nähe am Besten beherrschen:
Persönliche Hilfen und Beratungsangebote (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Wohnungshilfen),
die Sicherstellung der Kinderbetreuung zur Ermöglichung der Erwerbstätigkeit und
die Organisation für öffentliche gemeinnützige Beschäftigung.
Philipp und Schramm machten allerdings deutlich, dass die Organisation von gemeinnütziger Beschäftigung nicht beliebig ausgedehnt werden kann und insbesondere sichergestellt werden muss, dass keine Konkurrenz zum örtlichen Handwerk entsteht. Denn das örtliche Handwerk ist das Rückgrat des Wirtschaftsaufschwungs.
© DStGB, Berlin, PM Nr. 84, 12.11.03
Kontaktdaten: Herausgeber: Deutscher Städte- und Gemeindebund Marienstraße 6 12207 Berlin Tel.: 030/773 07 201 Fax: 030/773 07 200 Web: http://www.dstgb.de E-Mail: franz-reinhard.habbel@dstgb.de
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