| Donnerstag,
den 20.11.2003 |
| Neue Broschüre des Landesrates |
Nr.: 108 18.11.03 Neue Broschüre des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung stellt Projekte für Demokratie und Toleranz in M-V vor
Innenminister Timm: Präventionsarbeit ist unverzichtbar
In den letzten Jahren ist die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in M-V einen großen Schritt vorangekommen. Das landesweite Netz kommunaler Präventionsräte wurde ausgebaut und seit September 1999 befasst sich eine Arbeitsgruppe im Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) speziell mit dem Thema Rechtsextremismus. Eine große Vielfalt an Ideen und Projekten wird vor allem in den Landkreisen, Städten und Gemeinden oder in einzelnen Schulen und Jugendeinrichtungen organisiert und umgesetzt. 41 derartiger Projekte für Demokratie und Toleranz hat der LfK allein 2003 mit insgesamt über 88.000 EUR gefördert. Eine Auswahl daraus stellt der LfK in einer neuen Sonderausgabe seiner Zeitschrift impulse unter dem Titel So geht`s vor.
Die Beispiele sollen einen Eindruck von der Bandbreite der Projekte vermitteln. Nicht immer sind es nur die großen und kostenintensiven Maßnahmen, die einen Beitrag in der Präventionsarbeit leisten können, so Innenminister Dr. Gottfried Timm. Auch wenn nicht alle Initiativen sofort zu einem messbaren Erfolg führen, sind sie unverzichtbar. Jedes Projekt leistet auf seinen ganz spezifische Art einen Beitrag dazu, Demokratie und Toleranz in unserem Bundesland zu festigen und bürgerschaftliches Engagement weiterzuentwickeln.
Die Projekte werden von den Akteuren selbst beschrieben, so z.B. das Jugendtheaterprojekt Instant Acts gegen Gewalt und Rassismus. Ein Ensemble aus 20 jungen Künstlern aus Europa, Afrika und Südamerika ist jeweils im September und Oktober in Theatern, Schulen, Jugendzentren, Kirchen und Jugendgefängnissen unterwegs. In Vorführungen und Workshops werden Angehörige fremder Kulturen aktiv erlebt und als Menschen wie du und ich kennen gelernt. Wie Kinder- und Jugendarbeit in einem von rechtsextremistischen Jugendlichen beeinflussten ländlichen Umfeld läuft, wird am Beispiel des Kinder- und Jugendtreffs Ducherow erläutert. Das Sassnitzer Jugendprojekt e-werk. arbeitet seit 1999 mit sozial auffälligen jungen Menschen, die teilweise der rechten Szene nahe stehen. Es bietet Arbeits-, Beschäftigungs- und Kulturangebote an und versucht damit, diese Jugendlichen langfristig und kritisch zu integrieren.
Die zwölf beschriebenen Projektbeispiele sollen all jenen Anregungen geben und zugleich Mut machen, die bei der Planung ihrer Präventionsarbeit vor Ort auf die Erfahrungen anderer zurückgreifen möchten. Die Arbeitsgruppe Extremismus des LfK gibt kurze fachliche Kommentare zur Umsetzbarkeit der beschriebenen Maßnahme. Zudem enthält die Broschüre eine Vielzahl von Kontaktadressen.
Zu beziehen ist die Broschüre über die kommunalen Präventionsräte der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Geschäftsstelle des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung im Innenministerium M-V, Arsenal am Pfaffenteich, Karl-Marx-Str. 1, 19048 Schwerin, Tel.: (0385) 588-2460 oder -2487 bzw. per e-mail: lfk@kriminalpraevention-mv.de. Man kann sie außerdem auf der Internetseite des LfK (www.kriminalpraevention-mv.de) lesen oder sie von dort herunterladen.
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| Donnerstag,
den 20.11.2003 |
| Legehennenhalter müssen Betriebe registrieren |
Nr.: 323 18.11.2003 Legehennenhalter müssen Betriebe registrieren lassen - Minister Backhaus: Eier ohne Erzeugercode dürfen ab Januar nicht vermarktet werden
Nur jeder dritte Legehennenbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern hat gemäß einer neuen Vorschrift zu Registrierung von Legehennenbetrieben bereits einen Antrag zur Erfassung seines Unternehmens gestellt. Ab dem 1. Januar 2004 dürfen aber Inhaber von Betrieben Eier nur in den Verkehr bringen, wenn ihnen dafür eine Kennnummer zugeteilt worden ist, warnt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Dies schreibt das Legehennenbetriebsregistergesetz vor, das am 19. September 2003 in Kraft getretenen ist. Die Kennnummer ist identisch mit dem Erzeugercode, mit dem ab 1. Januar 2004 EU-weit alle Eier, die für den Verkauf und die Abgabe an Verbraucher bestimmt sind, zu kennzeichnen sind. Das heißt, wenn die Registrierung des Betriebes nicht erfolgt ist und die Eier nicht mit dem Erzeugercode gekennzeichnet werden, dürfen die Eier ab dem 1. Januar 2004 auch nicht vermarktet werden, so der Landwirtschaftsminister. Wer diese Anzeige nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig.
Ein Betrieb ist registrierungspflichtig, wenn dort 350 oder mehr Legehennen gehalten, oder weniger als 350 Hennen gehalten und die Eier nach den Vermarktungsnormen für Eier kennzeichnungspflichtig vermarktet werden sollen. Der Antrag auf Registrierung/Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebes kann im Internet auf der Homepage www.mv-regierung.de/lm/ abgerufen werden. Außerdem ist er über den Geflügelwirtschaftsverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und das Amt für Landwirtschaft Bützow zu erhalten. |
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| Donnerstag,
den 20.11.2003 |
| 40 Jahre Sozialhilfe |
Pressemitteilung von Dienstag, 18. November 2003 Deutscher Städte- und Gemeindebund
40 Jahre Sozialhilfe Kostenexplosion muss gestoppt werden
Das Bundessozialhilfegesetz hat sich in den 40 Jahren seines Bestehens immer mehr von einem individuellen Hilfesystem zu einer breiten Absicherung gesamtgesellschaftlicher Problemlagen entwickelt. Betrugen die Ausgaben der Kommunen für Sozialhilfeleistungen 1963 noch knapp 2 Milliarden DM, sind es heute 25 Milliarden Euro. Durch das Versagen der vorrangigen Sicherungssysteme müssen immer mehr Ansprüche durch die kommunal finanzierte Sozialhilfe geschlossen werden, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied Dr. Gerd Landsberg anlässlich des heute in Berlin gegebenen Überblicks des Statistischen Bundesamtes zu 40 Jahren Sozialhilfe in Deutschland. Das Bundessozialhilfegesetz wurde geschaffen, um die Funktion eines Ausfallbürgen wahrzunehmen, der immer dann eingreifen soll, wenn kein anderer Träger von Sozialleistungen dazu verpflichtet ist und gleichwohl ein Hilfebedarf im Einzelfall besteht. Durch die Sozialhilfe sollte lediglich Lücken geschlossen werden, die die vorrangigen Sicherungssysteme lassen. Allein in den letzten 10 Jahren sind die kommunalen Sozialausgaben um über 30 % gestiegen. So wurden im Jahr 2002 für die Hilfe zum Lebensunterhalt 8,8 Milliarden Euro ausgegeben, die Eingliederungshilfe für Behinderte stieg im gleichen Jahr auf 9,1 Milliarden Euro. Gerade die Kosten der Eingliederungshilfe werden in den kommenden Jahren dramatisch anwachsen. Die Sozialhilfeausgaben übersteigen die Einnahmen der Gewerbesteuer. Insgesamt wurden im Jahr 2002 in Deutschland knapp 25 Milliarden Euro für Gesamtleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgegeben. Hinzu kommen die ständigen Neuregelungen. Zum BSHG gab es bislang gut 70 Änderungsgesetze. Die Durchführung ist damit immer bürokratischer und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter undurchschaubarer geworden. Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund ist es unabdingbar, die Kommunen von den gesamtgesellschaftlich und gesamtstaatlich zu verantwortenden Aufgaben im Bundessozialhilfegesetz zu entlasten und das Gesetz selbst zu entbürokratisieren. Von daher fordert der DStGB eine grundlegende Reform mit folgenden Inhalten: - ein Leistungsgesetz des Bundes für die Beratung, Betreuung und Versorgung Behinderter; - die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in einem eigenständigen bundesfinanzierten Leistungsgesetz; - eine Verbesserung des Familienleistungsausgleichs unter Verzicht auf die Kindergeldverrechnung mit der Lohn- und Einkommenssteuer;- eine Endbürokratisierung des BSHG, z. B. eine weitgehende Pauschalierung der Sozialhilfeleistungen auch unter Ausschluss der Möglichkeit, sich auf die Einhaltung des Bedarfsdeckungsprinzips berufen zu können. Weitere Informationen siehe auch DStGB-Dokumentation Nr. 32 Neustart in der Sozialpolitik unter www.dstgb.de .
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