| Dienstag,
den 16.12.2003 |
| Innenministerium gibt neue Kommunalwahlordnung her |
Anpassung war nach Änderung des Kommunalwahlgesetzes erforderlich
Das Innenministerium hat das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung über eine Änderung der Kommunalwahlordnung unterrichtet. Nachdem der Landtag im Herbst eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen hatte, war eine Anpassung der Durchführungsbestimmungen in der Wahlordnung erforderlich geworden.
So wird u.a. die öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses durch ein Recht auf Einsichtnahme ersetzt. Außerdem sind nunmehr die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, um künftig Wahlscheinanträge auch in elektronischer Form stellen zu können. Weitere Änderungen betreffen insbesondere das Aufstellungsverfahren der Wahlbewerber. Diese Änderungen werden zu einer möglichst reibungslosen Vorbereitung der Kommunalwahlen, die am 13. Juni 2004 zusammen mit der Europawahl stattfinden, beitragen.
Rechtzeitig vor der Kommunalwahl wird die Pressestelle des Innenministeriums eine Broschüre zum Kommunalwahlgesetz und zur Kommunalwahlordnung herausgeben.
Innenministerium |
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| Dienstag,
den 16.12.2003 |
| Gesetzgeber muss die Postgrundversorgung retten! |
Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag begrüßen Empfehlungen der Regulierungsbehörde zur Verbesserung der Postversorgung
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag begrüßen die Empfehlungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur nachhaltigen Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen. Dies betonten die Hauptgeschäftsführer beider kommunaler Spitzenverbände, Dr. Gerd Landsberg und Prof. Dr. Hans-Günter Henneke anlässlich der Pressekonferenz zum diesjährigen Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. In diesem hatte die Regulierungsbehörde erstmalig auf bestehende Defizite in der Postgrundversorgung hingewiesen und Empfehlungen zur Änderung der Postuniversaldienstleistungsverordnung ausgesprochen. Durch das Verbot des Abbaus weiterer Briefkästen und die Verpflichtung, die Postfilialen künftig nicht nach Verwaltungsgrenzen, sondern entsprechend der Siedlungsstruktur zu verteilen, soll eine verbesserte Versorgung der Bevölkerung mit Postbasisdienstleistungen erreicht und dem weiteren Abbau von Postdienstleistungen vorgebeugt werden.
Landsberg dazu heute in Berlin: Es ist erfreulich, dass die Regulierungsbehörde die schleichende Ausdünnung der Postgrundversorgung - gerade im ländlichen Raum - erkannt und der Politik konkrete Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen hat. Nun sind die parlamentarischen Gremien am Zug. Henneke begrüßte ebenfalls, dass sich nun auch die Bundesländer Hessen und Niedersachsen mit einer entsprechenden Initiative an die Seite der Städte, Gemeinden und Landkreise stellen, die schon seit geraumer Zeit auf Fehlentwicklungen und Einschnitte bei der Postgrundversorgung hinweisen. In den zurückliegenden Jahren hat die Deutsche Post AG - gerade im ländlichen Raum - beständig Filialen geschlossen, Briefkästen abgebaut und ihr Dienstleistungsspektrum beschnitten. Die Dienstleistungsverpflichtungen der Post müssen dringend neu geregelt werden, mahnte Henneke an. Zudem muss die Deutsche Post AG ihre Unternehmenskommunikation erheblich verbessern, forderte Landsberg. So habe etwa der vor kurzem durchgeführte Abbau von bundesweit 32.000 Briefkästen viele Städte und Gemeinden nahezu unvorbereitet getroffen. Die kommunalen Spitzenverbände und die Bürgermeister der betroffenen Städte und Gemeinden seien von diesem beispiellosen Einschnitt in die Postinfrastruktur nur sehr kurzfristig informiert worden. Konsultationen im Vorfeld seien gänzlich unterblieben.
Beide Hauptgeschäftsführer kündigten an, sie würden sich gemeinsam gegenüber der Bundesregierung und dem aus Vertretern von Bund und Ländern bestehenden Beirat der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post für eine sachgerechte Neuregelung des Postuniversaldienstes einsetzen.
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| Montag,
den 01.12.2003 |
| Personalabbau muss beschleunigt werden |
Ministerpräsident Ringstorff: Personalabbau muss beschleunigt werden - Verhandlungen mit den Gewerkschaften müssen beginnen
Mecklenburg-Vorpommern hat einen rechnerischen Personalüberhang von ca. 3500 Stellen - ohne Lehrer und Forstarbeiter- gemessen am Durchschnitt westlicher Flächenländer. Bisher wurde die Personalreduzierung schrittweise durch Ausnutzung von Fluktuation sowie durch freiwilligen Maßnahmen wie Altersteilzeit, Abfindungen und Vorruhestand durchgeführt. Für einzelne Bereiche wie bei den Lehrern und den Forstarbeitern wurden mit dem Lehrerpersonalkonzept bzw. dem Forstkonzept besondere Regelungen getroffen.
Angesichts der starken Steuereinbrüche, die aufgrund der November-Steuerschätzung für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu erwarten sind, müssen für den Personalbereich der Landesverwaltung neue Einsparmöglichkeiten gefunden werden.
In der derzeitigen Lage reichen die bis jetzt eingeleiteten Maßnahmen im Personalbereich nicht aus. Wir müssen neue Wege gehen und können dabei keinen Bereich aussparen. Dabei sind allerdings das Lehrerpersonalkonzept und der Tarifvertrag der Forstarbeiter zu berücksichtigen. Die Landesregierung will weiterhin betriebsbedingte Kündigungen vermeiden. Das wird uns aber nur gelingen, wenn wir gemeinsam mit den Gewerkschaften durch Tarifverhandlungen Lösungen zu Arbeitszeit und Einkommen finden, erklärt Ministerpräsident Dr. Ringstorff.
Das Finanzministerium hat entsprechende Sondierungen aufgenommen. Die Gewerkschaften brauchen dafür ein Verhandlungsmandat ihrer Mitglieder .
Ministerpräsident Ringstorff: Ich hoffe, dass es tatsächlich zu Tarifverhandlungen kommt. Anderenfalls wären wir gezwungen, Kündigungen auszusprechen. Das kann nicht im Interesse der Beschäftigten und der Gewerkschaften sein.
Ministerpräsident des Landes M-V |
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