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08.09.2010
Mittwoch, den 14.01.2004
Umfassende Entbürokratisierung
Innenminister Timm: Umfassende Entbürokratisierung Mecklenburg-Vorpommerns ist der einzig vernünftige Weg in die Zukunft

Innenmi­nister Dr. Gottfried Timm hat die geplante Verwaltungsreform vor unsachlicher Kritik verteidigt: Die umfassende Entbürokratisierung Mecklenburg-Vorpommerns ist der einzig vernünftige Weg in die Zukunft! Unser Land leistet sich bei etwa 1,7 Millionen Einwohnern derzeit mehr als 360 Behörden. 2020 werden es voraussichtlich nur noch 1,5 Millionen Einwohner sein, dazu kommt eine sehr kleinteilige Gemeinde- und Kreisstruktur. Das sind erhebliche Hindernisse für eine positive Entwicklung unseres Landes, die wir gemeinsam beiseite räumen müssen!

Statt nur Bedenken vor sich her zu tragen, sollten einige Kommunalpolitiker die sich bietenden Chancen ergreifen, forderte der Innenminister. Er wies auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Funktionalreform (IMAG) hin. Sie hat weitgehende Vorschläge gemacht, welche Aufgaben der Landesverwaltung an die Kommunen abgegeben werden können. Die SPD-PDS-Koalition hat die Absicht, diese Funktionalreform konsequent umzusetzen. Voraussetzung für die Übertragung der Aufgaben ist allerdings, dass auf Kreisebene fünf leistungsfähige Gebietskörperschaften gebildet werden. Schließlich sollen nicht 18 untere Landesbehörden entstehen, sondern ihre Zahl muss reduziert werden!

Innenminister Dr. Timm unterstrich, dass die Städte die Wachstumszentren in Mecklenburg-Vorpommern sind. Besonders die kreisfreien Städte würden jedoch in ihrer Entwicklung von den bestehenden Kreisgrenzen behindert: Die Städte, Kreise und Gemeinden müssen als Regionen denken und handeln. Die europäische Entwicklung findet in Regionen statt, nicht in winzigen Inseln. Wenn sich in Mecklenburg-Vorpommern keine leistungsfähigen Regionen bilden, dann werden wir unaufholbar in Rückstand geraten!

Innenministerium
  Amt Landhagen / Kepert


Dienstag, den 13.01.2004
Schwarzarbeit
Bundesregierung will Schwarzarbeit intensiver bekämpfen
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Im Bundesfinanzministerium wird gegenwärtig an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der die Verfolgung von Schwarzarbeit und die damit einhergehende Steuerhinterziehung auf eine neue rechtliche Grundlage stellt. Unentgeltliche Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit und Selbsthilfe bleiben wie bisher aus der Schwarzarbeit ausgenommen.


Durch ein neues Gesetz sollen erstmalig die Kontrollregelungen aus den verschiedenen Vorschriften, insbesondere des Sozialgesetzbuches, inhaltlich zusammengeführt und wesentlich ergänzt werden. Schwarzarbeit wird umfassend definiert, indem die eigentlichen fiskalischen Gesichtspunkte deutlich hervorgehoben werden.

Neue Straftatbestände werden in soweit nur geschaffen, als nicht bereits in spezialgesetzlichen Regelungen des Steuerrechts, Sozialversicherungsrecht, des Strafgesetzbuchs oder anderer Gesetze eine ausreichende Strafbewehrung enthalten ist. Für Beitragshinterziehung (Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber) und Leistungsmissbrauch werden ergänzende Straftatbestände geschaffen. Vorgesehen sind - wie bei den Straftatbeständen des Betruges und der Steuerhinterziehung - Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren beziehungsweise in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Freunde, Nachbarn und Angehörige können auch zukünftig helfen

Hilfeleistung durch Angehörige sowie Nachbarschaftshilfe sind auch weiterhin zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass die Arbeit des Nachbarn nicht bezahlt, sondern nur durch kleine Aufmerksamkeiten belohnt wird.

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf der Gesetzesvorlage zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung an die Länder, an kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände weitergeleitet.

Der Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf ist für Februar 2004 vorgesehen. Das In-Kraft-Treten des Gesetzes ist für Mitte 2004 geplant.



>> Welche neuen Starftatbestände enthält das Gesetz? Und weitere
Fragen und Antworten zum geplanten Gesetzentwurf http://www.bundesfinanzministerium.de/BMF-.336.22055/Artikel/index.htm
>> Gesetzentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit
(Pdf 241KB) http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage21979/Entwurf-eines-Gesetzes-zur-Intensivierung-der-Bekaempfung-der-Schwarzarbeit.pdf

Artikel des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
  Burgas / Amt Landhagen


Mittwoch, den 17.12.2003
Landesregierung beschließt zweiten Nachtrag
Landesregierung beschließt zweiten Nachtrag für 2003
und Eckwerte für Doppelhaushalt 2004/2005

Die Landesregierung hat heute den Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltsplans 2003 und Eckwerte für den Doppelhaushalt 2004/2005 beschlossen.

Für 2003 muss die Nettokreditaufnahme um 225 Mio. € angehoben werden. Ursachen sind insbesondere Steuermindereinnahmen von voraussichtlich 190 Mio. €. Dazu kommen weitere temporäre Haushaltsverschlechterungen in Höhe von 80 Mio. €, weil Einnahmen von der EU nicht mehr in 2003, sondern erst in den Folgejahren eingehen werden. Diese Haushaltsverschlechterungen können nur teilweise durch bereits im Mai eingeleitete Bewirtschaftungsmaßnahmen insbesondere beim Personal und bei den sächlichen Ver­waltungsausgaben in Höhe von 45 Mio. € aufgefangen werden.

Für die Jahre 2004 und 2005 ist mit Steuermindereinnahmen von 210 Mio. € bzw. 280 Mio. € zu rechnen. Die Landesregierung hat massive Sparmaßnahmen beschlossen, um die Mindereinnahmen so weit wie möglich aufzufangen. Dazu gehören folgende Eingriffe:

- 2000 Stellenstreichungen noch im Laufe des Jahres 2004; dies wird zu betriebsbedingten Kündigungen führen müssen, wenn es nicht gelingt, im Wege von Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften andere Lösungen zu finden.

- Einsparungen durch Kürzungen der Personalausgabenbudgets, der sächlichen Verwaltungsausgaben, der Landesprogramme und der Investitionen im Umfang von insgesamt 41 Mio. € p.a.

- Anpassung der Beihilferegelungen an die Gesundheitsreform.

- Kürzungen beim staatlichen Hochbau in Höhe von 10 Mio. €.

- Einsparungen durch Eingriffe in Leistungsgesetze (Privatschulgesetz und Landeserziehungsgeld; weitere Eingriffe für 2005 werden im Laufe des Jahres 2004 spezifiziert).

In 2004 und 2005 kann mit höheren Einnahmen von der EU (aufgrund des späteren Eingangs von für 2003 geplanten Einnahmen) sowie mit Einnahmen aus Forderungsverkäufen gerechnet werden, die ebenfalls nicht mehr in 2003, sondern erst in 2004 kassenwirksam werden.

In der Summe werden sich durch die genannten Maßnahmen Haushaltsverbesserungen von rund 191 Mio. € in 2004 und 264 Mio. € in 2005 ergeben.
Dem stehen jedoch Mehrbedarfe in politischen Schwerpunktbereichen gegenüber:

- Die Zuweisungen an die Kommunen werden in 2004 um 35 Mio. € angehoben, davon 10 Mio. € mit investiver Bindung. Zur teilweisen Gegenfinanzierung werden die Landes­mittel für das kommunale Investitionsprogramm um 3 Mio. € gekürzt.
Mit Wirkung ab 2005 wird die Mindestgarantie abgeschafft. Die Kommunen werden an den Steuermindereinnahmen durch die Novembersteuerschätzung mit 53,2 Mio. € beteiligt. Dieser Betrag ist in der oben genannten Einsparsumme von 264 Mio. € für 2005 enthalten.

- Zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung werden ab 2004 zusätzlich 200 Stellen eingesetzt. Im Umfang von weiteren 100 Stellen wird eine haushaltsrechtliche Ermächtigung vorgesehen, Geldmittel im Wege der Umschichtung bei Bedarf im Laufe des Jahres bereitzustellen.

- Die Werfthilfe wird in 2004 um 6,7 Mio. € und in 2005 um 6,3 Mio. € aufgestockt, um die Einwerbung von Aufträgen durch die Werften zu ermöglichen.

Unter Berücksichtigung
der Steuermindereinnahmen,
der Gegenfinanzierung und
der politischen Schwerpunkte der Landesregierung
wird die Nettokreditaufnahme in 2004 um rund 62 Mio. € auf 825 Mio. € ansteigen und in 2005 um knapp 30 Mio. € auf 584 Mio. €.
In diesen Zahlen sind die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens noch nicht enthalten. Belastbare regionalisierte Daten liegen noch nicht vor. Daraus ist mit weiteren Haushaltsbelastungen zu rechnen.

Der Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts 2003 wird am Montag, dem 22. Dezember 2003 in einer Sondersitzung in den Landtag eingebracht werden.
Die Landesregierung strebt eine Verabschiedung des Doppelhaushalts 2004/2005 für Ende Januar/Anfang Februar 2004 an.

Finanzministerin Sigrid Keler: Die Erhöhung der Kreditaufnahme in 2003 ist angesichts des fast abgelaufenen Haushaltsjahres nicht mehr zu vermeiden. Mit der Bewirtschaftungsregelung im April haben wir frühzeitig auf die Steuerausfälle reagiert. Mit dem Doppelhaushalt 2004/2005 gehen wir an die Grenze des finanzpolitisch noch Vertretbaren. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits in den vergangenen Jahren große Konsolidierungsanstrengungen unternommen. Die massiven Steuerausfälle - die Steuereinnahmen erreichen nicht einmal die von 1995 - zwingen uns, die Ausgabenstrukturen des Landeshaushalts noch weit intensiver zu verbessern, als dies bisher geschehen ist.

Finanzministerium
  Amt Landhagen / Kepert


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