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08.09.2010
Freitag, den 16.01.2004
Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung keineswegs lahm gelegt

Der Artikel Haushaltssperre legt Wirtschaftsförderung lahm in der SVZ vom 14. Januar gibt einiges falsch oder zumindest missverständlich wieder, was es aus Sicht des Finanzministeriums für den Bereich der Wirtschaftsförderung zu korrigieren gilt:

Die Wirtschaftsförderung ist im Jahre 2003 nicht durch Bewirtwirtschaftungs-Restriktionen im Haushalt behindert gewesen. Trotz der verhängten Haushaltsperre war die Vergabe von Fördermitteln für das Jahr 2003 uneingeschränkt möglich. Die Bewirtschaftungsregeln bezogen sich lediglich auf Bewilligungen für die folgenden Haushaltsjahre, hier die Verpflichtungsermächtigungen.

Neue Maßnahmen, für die erst mit dem Doppelhaushalt 2004/2005 die haushaltsmäßigen Grundlagen geschaffen werden müssen, können bewilligt werden, sobald der Doppelhaushalt vom Landtag verabschiedet worden ist. Das Finanzministerium rechnet damit, dass dies am 18. Februar geschieht.

Finanzministerium
  Amt Landhagen / Kepert


Mittwoch, den 14.01.2004
Mecklenburg-Vorpommern steht zu seinen Sparkassen
Mit einer neuen Gesetzesinitiative spricht sich das Land nochmals eindeutig und nachdrücklich für den Erhalt der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern aus. Denn für das Land sind die Sparkassen unverzichtbar.

Das deutsche Bankensystem, das durch den Wettbewerb seiner drei Säulen, der privaten Großbanken, der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen, geprägt ist, hat sich gerade in Mecklenburg-Vorpommern bewährt. Den Sparkassen kommt als regional stärkster Wettbewerber eine Schlüsselrolle zu. Die zwölf Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern haben Kredite in Höhe von 6,8 Mrd. Euro vergeben
(Marktanteil: 35 Prozent, Stand: 11.03.). Davon entfällt ein Großteil auf Existenzgründer und den Mittelstand. Die Kunden vertrauten den Sparkassen Einlagen (Spareinlagen, Girokonten, Sparbriefe usw.) in Höhe von 9,3 Mrd. Euro an (Marktanteil: 62 Prozent, Stand: 11.03).

Die Sparkassen sind regional tätig. Ihre eigene wirtschaftliche Entwicklung ist unmittelbar und untrennbar mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Region verbunden. Auch in Zeiten, in denen andernorts höhere Margen zu erwarten sind, werden sie ihre Region nicht vernachlässigen können. Die Entscheidung über Kredite fällt vor Ort und unmittelbar zwischen den handelnden Personen. Demgegenüber sind die privaten Großbanken ihren Aktionären gegenüber zur Gewinnmaximierung verpflichtet und als sog. global player weltweit dort tätig, wo aktuell die höchsten Gewinnmargen zu erwarten sind.
Wer die Sparkassen und damit den Wettbewerb der drei Säulen aufgeben will, sollte sich die Situation der Länder anschauen, deren Bankensystem nur auf einer Säule steht:
So sind z.B. die Kreditzinsen in den USA, in England und in Italien deutlich höher als in Deutschland, und zwar um drei bis fünf Prozentpunkte.

In England bekommen 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung wegen mangelnder Einkünfte überhaupt kein Bankkonto.

In Mecklenburg-Vorpommern haben die Sparkassen außerdem im Jahre 2002 Gewerbesteuer in Höhe von 7,1 Mio. Euro an die Kommunen gezahlt und darüber hinaus die Kultur, den Sport und soziale Engagements mit 3,7 Mio. Euro gefördert.

Zur Gesetzesinitiative

Die Veräußerung einer Sparkasse oder wesentlicher Teile einer Sparkasse ist eindeutig rechtswidrig. Insoweit ist die Rechtslage schon heute klar und daher unverändert geblieben. Klarstellungsbedarf bestand lediglich hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Sparkasse aufgelöst werden darf (§ 29 SpkG). Der Gesetzgeber hatte in der Begründung zu § 29 SpkG unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Auflösung von Sparkassen keine praktische Bedeutung zukommt, weil stets die Vereinigung nach § 28 SpkG als sinnvollerer Weg vorzuziehen ist.

Dieser gesetzgeberische Wille kam aber im Gesetzestext nicht ebenso zweifelsfrei zum Ausdruck. Die Folge waren Unklarheiten und Auslegungsversuche, die dem Willen des Gesetzgebers widersprechen und langwierige Prozesse nach sich gezogen hätten. Das Land hat sich daher entschlossen, seinen unveränderten Willen klarstellend im Gesetzestext zum Ausdruck zu bringen. Demnach hat jede Art der Vereinigung von Sparkassen (Erhalt der Sparkasse) Vorrang vor der Auflösung einer Sparkasse (Liquidation der Sparkasse).

Das Umfeld der zwölf Sparkassen des Landes und ihrer Verbundpartner ist derzeit geprägt durch den Wegfall der Gewährträgerhaftung, die erhöhten Anforderungen an die Eigenkapitalbildung (Basel II) sowie die anhaltend schwierige Ertragslage und einen hohen geschäftspolitischen Druck. Nur leistungsfähige Sparkassen können aber den Mittelstand ausreichend mit Krediten versorgen. Daher hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern entschlossen, das Vereinigungsverfahren durch die Sparkassenaufsichtsbehörde zu beschleunigen.

Finanzministerium


  Amt Landhagen / Kepert


Mittwoch, den 14.01.2004
Reform der Streitkräfte
Bundeswehr des 21. Jahrhunderts nimmt Gestalt an

Das Bundesverteidigungsministerium wird bis zum März den Bundeswehrplan 2005
erarbeiten. Mit ihm soll die Bundeswehr an die veränderten
sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst
werden.

In einer Pressekonferenz am 13. Januar in Berlin hat
Bundesverteidigungsminister Peter Struck die Planungen zur Weiterentwicklung
der Bundeswehr vorgestellt. Die Bundeswehr sei bereits auf einem gutem Weg,
sagte Struck.

Mögliche Einsätze bestimmen neuen Kurs

Der neue Kurs der Bundeswehr ist konsequent auf die wahrscheinlicheren
Einsätze der deutschen Streitkräfte ausgerichtet:

* Konfliktverhütung
* Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den
internationalen Terrorismus
* Unterstützung von Bündnispartnern
* der Schutz Deutschlands
* Rettung und Evakuierung von Bundesbürgern im Ausland
* sowie technische Hilfeleistungen.

Die Planungen sollen mit den finanziellen Möglichkeiten des Bundes in
Übereinstimmung gebracht werden, um damit einen Freiraum für gezielte
Rüstungsinvestitionen zu eröffnen.

Die Bundeswehr wird in drei Kräftekategorien eingeteilt

Künftig werden die Einsatzkräfte der Bundeswehr unterteilt in Eingreif-,
Stabilisierungs- und Unterstützungskräfte.


Eingreifkräftemit 35.000 Soldaten. Diese Kräfte erfüllen
Aufgaben im Rahmen internationaler Verpflichtungen wie
NATO-Response-Force, EU-Operationen, Rettung und Evakuierung.

Stabilisierungskräftemit 70.000 Soldaten. Sie sollen für
friedenserhaltende Maßnahmen eingesetzt werden, wie zum
Beispiel in Afghanistan und auf dem Balkan.

Unterstützungskräfte mit 137.500 Soldaten. Ihr Schwerpunkt
liegt in der Unterstützung der gesamten Einsätze wie auch
Logistik, Grundbetrieb der Bundeswehr und der Ausbildung.

Wegmarken zur Bundeswehr des 21. Jahrhunderts

Zukunft der Standorte

Entscheidungen zur Schließung von Bundeswehrstandorten werden bis Ende 2004
getroffen. Geplant ist die Schließung von rund 100 Standorten.

Rüstungsbeschaffung

Kürzungen sind bei allen Waffengattungen vorgesehen. Ausgenommen werden aber
das transatlantische Kooperationsvorhaben zur Modernisierung der
Luftverteidigung (MEADS, Medium Extended Air Defense System) und die
Beschaffung des Kampfflugzeuges Eurofighter, das in unveränderter Stückzahl
von 180 beschafft werden soll.

Wehrpflicht

An der neunmonatigen Wehrpflicht soll festgehalten werden. Der
Grundwehrdienst und die Ausbildung werden an das veränderte Aufgabenspektrum
angepasst. Der Minister stellte klar, dass der Zivildienst nicht abgeschafft
werden kann, bevor über die Wehrpflicht entschieden ist.

Ausblick

Auf der Grundlage des neuen Bundeswehrplan 2005 wird bis Ende April der
Haushalt 2005 angemeldet. Das Stationierungskonzept liegt bis spätestens
Ende 2004 vor.

Der Minister unterstrich bei der Vorstellung der neuen Wegmarken, dass es um
die Ausrichtung der Bundeswehr auf die neue Struktur und um die Angleichung
der Planungs- an die Finanzlinie gehe. Dies wird rein planerisch in den
nächsten Jahren zu einer Kürzung von bis zu 26 Milliarden Euro führen.

Bundesregierung
  Amt Landhagen / Kepert


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