| Mittwoch,
den 21.01.2004 |
| 42 Gemeinden bei Rückbau von Wohnungen gefördert |
6,7 Millionen Euro Rückbauzuschüsse bereits ausgereicht
Seit dem Start des Programms Stadtumbau Ost sind allein an Rückbauzuschüssen bereits 6,7 Millionen Euro ausgezahlt worden: Diese Fördermittel gingen direkt an die Eigentümer von 2.300 bereits abgerissenen Wohnungen, informierte Helmut Holter, Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung, heute (20. Januar 2004) in Schwerin. Für weitere 1.000 Wohnungen wurde der Zustimmungsbescheid erteilt. Darüber hinaus ist der Abriss von 1.500 Wohnungen derzeit beim Landesförderinstitut beantragt.
42 Gemeinden im Land - darunter auch zehn kleine und mittlere Gemeinden - profitieren von den Rückbauzuschüssen: Für den Abriss von etwa 10.700 Wohnungen stehen so aus den ersten beiden Programmjahren rund 35 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
In Mecklenburg-Vorpommern können auch kleine Gemeinden am Rückbauprogramm teilnehmen - das ist ein erheblicher Vorteil unseres Förderverfahrens gegenüber anderen Ländern, betonte der Minister. Unter den Antragstellern waren auch mehrere Dörfer.
Im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost ist bis zum Jahr 2009 der Rückbau von rund 32.000 dauerhaft leer stehenden Wohnungen geplant. In dem Förderverfahren muss jede Kommune alle geplanten Rückbauvorhaben in einem Paket beantragen. Nach Bewilligung erfolgt die weitere Abwicklung direkt zwischen den Wohnungseigentümern und der Bewilligungsstelle. Der Zuschuss wird mit 60 Euro je Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche direkt an den Wohnungseigentümer ausgezahlt.
Ministerium für Arbeit und Bau |
|
|
|
| Dienstag,
den 20.01.2004 |
| Zukunftswerkstatt Ost |
In der Zukunftswerkstatt Ost Nägel mit Köpfen machen Holter bei 9. Gewerkschaftspolitischer Konferenz in Leipzig
Während der 9. Gewerkschaftspolitischen Konferenz der PDS in Leipzig nimmt Helmut Holter, Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung, heute (16. Januar 2004) an einer Podiumsdiskussion teil. Hier Auszüge aus dem Manuskript des Eingangsstatements des Ministers.
Die heutige Diskussion ist mit der Frage überschrieben, ob der Osten als Zukunftswerkstatt des Westens denkbar sei. Meine Antwort ist: Unbedingt. Aber nicht nur denkbar, sondern zwingend notwendig, wenn der Osten nicht dauerhaft nur der ungelernte Handlanger bleiben soll. Innovation statt Niedriglohn ist das Gebot der Stunde.
Es kann auch nicht sein, dass der Osten zur verlängerten Werkbank des Westens verkommt und alle damit einverstanden sind. Der Osten hat Potenzial und Power, was er braucht ist die Chance, zu zeigen was in ihm steckt. Dabei geht es gar nicht so sehr ums Geld, keineswegs will ich die gewaltigen Transferleistungen gering schätzen, die seit der Wende erbracht wurden. Doch für die weitere Entwicklung ist eine andere Ostpolitik vonnöten. Es gilt, Bedingungen zu schaffen, die eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen.
Nur so können auch Arbeitsplätze entstehen. Experten sehen für die Konjunktur im Jahr 2004 nicht gerade schwarz, aber immer noch dunkelgrau, denn durchschlagende Effekte auf dem Arbeitsmarkt sind nicht in Sicht. Schon jetzt ist absehbar, dass auch mit den Hartz-Gesetzen keine wesentliche Besserung eintreten wird, zumindest keine nachhaltige. Durch Leistungsreduzierung, härtere Sanktionen und hektische Vermittlungsbemühungen wird höchstens die Statistik bereinigt.
Auch die Arbeitsmarktpolitik aus Nürnberg verheißt nichts Gutes. Die Neuausrichtung bedeutet: Weg mit den Strukturanpassungsmaßnahmen, weniger Geld für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Weiterbildung. Die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich, Monat für Monat steigt die Zahl der Menschen, die länger als ein Jahr ohne Arbeit und damit ohne reale Chance auf Wiedereingliederung sind. Die Arbeitslosigkeit ist im Osten nach wie vor doppelt so hoch wie im Westen. So habe ich Bernhard Vogel nicht verstanden, der kürzlich in einem Interview sagte, der Osten müsse doppelt so schnell wachsen wie der Westen.
Im Osten gibt es Millionen von veränderungs- und leistungsbereiten Menschen, dieses Potenzial muss genutzt werden. Wenn im Mai das Europäische Haus größer wird, darf das nicht dazu führen, dass der deutsche Osten nur noch ein Durchgangszimmer ist. Einerseits für Firmen aus dem Westen, die billige Produktionsstandorte suchen und andererseits für Arbeitskräfte aus Osteuropa, die auf Arbeit in den alten Bundesländern hoffen. Der Osten sollte eine Modellregion für die Entwicklung von strukturschwachen Regionen werden.
Vier Schwerpunkte sollten dabei gesetzt werden. Erstens geht es nicht ohne staatliche Strukturpolitik, nicht ohne staatliche und europäische Investitionsförderung, ohne gezielte Auftragsvergabe an Unternehmen in den neuen Ländern.
Zweitens muss Ostdeutschland zu einer Sonderwirtschaftszone gemacht werden. Mit Steuererleichterungen und veränderter Regelungsdichte für Ansiedlungen. Investoren müssen sich darum reißen, nach Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern zu gehen.
Drittens gilt es, die Wissenschafts-, Bildungs- und Forschungslandschaft auszubauen. Eine Wirtschaftspolitik, die sich an den Zukunftsbedürfnissen orientiert, ist nicht ohne leistungsfähige Hochschulen und Institute denkbar.
Und viertens bedarf es einer Reform der Kommunalfinanzen. Städte, Gemeinden und Landkreise sind in einer äußerst schwierigen finanziellen Situation, die ihnen kaum noch Gestaltungsmöglichkeiten lässt. Das hat zur Folge, dass sie immer weniger als Auftraggeber für die regionale Wirtschaft fungieren können. Das Versprechen der Bundesregierung für eine Initiative zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur sollte endlich eingelöst werden.
Ein Sonderwirtschaftsgebiet Ost sollte ein Mekka für Unternehmer sein und ein besonders günstiges Klima für Gründer herstellen. Im Europäischen Sozialfonds ist genau dieses Politikfeld am besten ausgestattet. Die Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen, müssen vereinfacht werden. In Mecklenburg-Vorpommern fördern wir seit zwei Jahren die Kampagne EINFACH ANFANGEN. Der Slogan will nicht suggerieren, dass es einfach ist, anzufangen. Ich höre immer wieder, wie Gründer über zu viel Bürokratie und zu viel Schwierigkeiten bei der Kapitalsuche klagen. Das darf nicht so bleiben. Für die, die ein tragfähiges Konzept haben, muss es einfach sein, anzufangen. Das ist mit Bürokratieabbau und staatlich unterstützter Kreditvergabe, zum Beispiel mit revolvierenden Fonds, zu machen.
Um diese Vorschläge umzusetzen, bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Allianz für Arbeitsplätze und Ansiedlungen im Osten, in der neben der Politik sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter aktiv sind. Eine Zukunftswerkstatt Ost kann sich nur am Markt behaupten, wenn Ost und West gemeinsam Nägel mit Köpfen machen.
Wirtschaftsministerium |
|
|
|
| Freitag,
den 16.01.2004 |
| Bundespräsidentenwahl |
Bundesregierung stellt Anzahl der Länderstimmen für Bundespräsidentenwahl fest
Zur Wahl des Bundespräsidenten am 24. Mai 2004 entsenden die Landtage insgesamt 603 Wahlmänner und -frauen, die zusammen mit den 603 Bundestagsabgeordneten die Bundesversammlung bilden und das Staatsoberhaupt wählen.
Wie im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten vorgesehen, hat die Bundesregierung am 14. Januar 2004 festgestellt, wie viele Mitglieder die einzelnen Landesparlamente am 23. Mai 2004 zur Wahl des Bundespräsidenten in die Bundesversammlung entsenden können.
Die Bundesversammlung besteht nach Artikel 54 Abs. 3 Grundgesetz aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Ihrer Entscheidung hat die Bundesregierung die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestages im Zeitpunkt ihrer Beschlussfassung (603) und das Verhältnis der letzten amtlichen Zahlen der deutschen Bevölkerung in den Ländern zugrunde zu legen. Die Zahl der von den einzelnen Landesparlamenten zu wählenden Mitglieder muss nach der Festlegung im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden.
Auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens kommen in Betracht
Die Wahl der von den Landtagen zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung ist in den Länderparlamenten meist reine Formsache. Die Zahl der Mitglieder, die eine Fraktion für die Bundesversammlung stellt, hängt davon ab, wie stark sie im Vergleich zu den anderen Fraktionen ist.
Landes-Delegierter in der Bundesversammlung kann jeder werden, der zum Bundestag wählbar ist. Mit anderen Worten: Man braucht nicht Landtagsabgeordneter zu sein. Die Parteien nutzen das, um Alt-Parlamentarier, verdiente Kommunalpolitiker, Funktionäre, Helfer oder Gönner mit einem Bundesversammlungsmandat zu betrauen. Beinahe die Hälfte der von den Landtagen entsandten Wahlmänner und -frauen sind solche Delegierte. Es stärkt den repräsentativen Charakter der Bundesversammlung, dass ihr nicht nur Mitglieder des Bundestages und der Landtage angehören, sondern auch Persönlichkeiten aller Ebenen des politischen Lebens.
Bis zu drei Abstimmungsrunden
Im ersten und zweiten Wahlgang ist die absolute Mehrheit erforderlich, also eine Stimmenzahl von mehr als der Hälfte aller Mitglieder. Erst im dritten Wahlgang genügt die relative Mehrheit, ist also derjenige oder diejenige gewählt, der oder die unter den aufgestellten Kandidaten die meisten der abgegebenen Stimmen erhält.
Bisher fiel zweimal - 1969 bei der Wahl Gustav Heinemanns und 1994 bei der Wahl Roman Herzogs zum Bundespräsidenten - die Entscheidung erst in der dritten Runde.
Mitglieder der Bundesversammlung haben Parlamentarierstatus
* Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten genießen die Mitglieder der Bundesversammlung den Schutz und die entsprechenden Freiheiten eines Parlamentsmitgliedes. * Wie die Mitglieder des Bundestages sind sie an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. * Sie genießen wie die Mitglieder des Bundestages parlamentarische Immunität, sind also für die Dauer ihres Mandats vor Strafverfolgung geschützt. * Jedes Mitglied kann vor jedem Wahlgang Wahlvorschläge einreichen. * Die Wahl findet ohne Aussprache und mit verdeckten Stimmzetteln statt, ist also geheim. Abweichler bleiben deshalb unerkannt. * Die Mitglieder werden für ihren Zeit und Arbeitsaufwand wie Bundestagsmitglieder entschädigt.
Als kleinstes Bundesland entsendet Bremen 5 Stimmberechtigte in die Bundesversammlung, Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsstärkstes Land 129.
Bundesregierung
>> Anzahl der Stimmberechtigten nach Ländern
|
|
|
|
Seite >> 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
|
|
 |
|
Amt Landhagen
Theodor Körner Straße 36
17498 Neuenkirchen
Tel.: +49 (3834) 8951-0
Fax: +49 (3834) 8951-99
Email: post@amt-landhagen.de
Öffnungszeiten:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:00 - 17:00 Uhr
|
| ©'01-06
by freedesign |
|