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08.09.2010
Donnerstag, den 28.07.2005
Landwirtschaft - Stilllegungsflächen
Landwirte können ab sofort Stilllegungsflächen zur Futtergewinnung nutzen

Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort ihre Stilllegungsflächen zur Futtergewinnung nutzen. Einem entsprechenden Antrag Deutschlands und anderen Mitgliedsstaaten wurde jetzt durch die Europäische Kommission stattgegeben. Mecklenburg-Vorpommern hat aufgrund der lang anhaltenden Frühjahrstrockenheit und der damit eingetretenen Notsituation bei der Futtergewinnung rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei der Bundesregierung eingereicht, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Betroffene Landwirte können nach Anzeige im zuständigen Amt für Landwirtschaft, ihre Stilllegungsflächen zur Futtererzeugung nutzen.

Pressemitteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  Burgas / Amt Landhagen


Montag, den 18.07.2005
Förderfibel 2005
Förderfibel 2005 ist ab sofort erhältlich
Ebnet: Broschüre für Unternehmen und Gründer

Aktuelle Förderprogramme und Förderrichtli­nien sind ab sofort als Bro­schüre erhältlich: In der Förderfibel 2005 sind sämtliche Informationen über ausgewählte Förderinstrumente und -pro­gramme des Landes Meck­lenburg-Vorpommern zusammengefasst. Auf über 100 Seiten werden die Förderin­strumente für Industrie, gewerbliche Wirtschaft sowie das Hand­werk in Mecklenburg Vorpommern beschrieben.

Die Förderbroschüre er­scheint bereits in der 17. Auflage und ist eine be­liebte und hilfreiche Informationsquelle für Unternehmer und Gründer, sagte Wirtschaftsminister Dr. Otto Eb­net. Neben den Erklärungen zu ein­zelnen Pro­grammen listet die Broschüre auch Ansprechpartner und Kon­taktadressen zur Beglei­tung der einzelnen Vorhaben auf. Die Wirtschafts­politik setzt auf Investitionen in neue Arbeits- und Ausbildungsplätze, in die Förderung von Innovation und Technologie, den Ausbau der Infrastruktur und die Ent­wicklung des Tourismus, sagte Ebnet. Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen stehen dabei un­verän­dert im Mittelpunkt.

Alle Informationen sind im Internet unter www.wm.mv-regierung.de Stich­wort Investorenportal abrufbar. Dort werden die Programme ständig aktu­alisiert. Hier ist auch das regionale Förder­programm Mecklenburg-Vor­pommern 2005 Verbesserung der re­gionalen Wirtschaftsstruk­tur zu be­ziehen.


Die Förderfibel ist kostenlos im Wirtschaftsministerium, Referat Presse- und Öffentlich­keitsarbeit, unter der Faxnummer 0385/588-5879 erhältlich oder kann per E-Mail bestellt werden unter: presse@wm.mv-regie­rung.de.


Pressemitteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  Burgas / Amt Landhagen


Freitag, den 01.07.2005
Touristenfischereischein
Touristenfischereischein ab heute erhältlich - Minister Backhaus: Landesanglerverband muss Gesetz respektieren und Urlauber mit befristetem Fischereischein angeln lassen

Der zeitlich befristete Fischereischein, oder Touristenfischereischein, ist ab 1. Juli 2005) an an 150 Ausgabestellen im Land erhältlich. Die entsprechende Verordnung tritt heute in Kraft. Der zeitlich befristete Fischereischein kann je Antragsteller einmal je Kalenderjahr und für die Dauer von bis zu 28 aufeinander folgenden Tagen erteilt werden. Zuständig für die Erteilung dieses Fischereischeines sind das Landesamt für Fischerei sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Amtsvorsteher der Ämter und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden als örtliche Ortdungsbehörden. Auskunft über das nächstgelegene Amt zum vorgesehenen Urlaubs- bzw. Angelort gibt die Website www.mv-regierung.de/im unter dem Stichwort Kommunales.

Der zeitlich befristete Fischereischein kostet 20,- Euro und enthält neben einer Informationsbroschüre, die umfangreich über die beim Angeln zu beachtenden, fachlichen und rechtlichen Aspekte informiert, auch die Kosten für die Fischereiabgabe. Auf Grund der rechtlichen Bedeutung weist das Ministerium noch einmal darauf hin, dass beim Angeln neben dem Fischereischein als öffentlich-rechtlichem Dokument immer auch eine Genehmigung des Gewässereigentümers bzw. Pächters des jeweiligen Fischereigewässers vorliegen muss. Dieser reicht die Angelerlaubnis oder Angelberechtigung, auch Angelkarte genannt, gegen ein Entgelt aus. Verstöße hiergegen gelten als Verletzung privaten Eigentumsrechts und erfüllen den Tatbestand der Fischwilderei.

Diese Angelerlaubnis muss auch vom Landesanglerverband ausgegeben werden, sagte Minister Backhaus und reagierte damit auf die Ankündigung des Verbandes, Urlaubern eine Angelkarte zu verweigern. Der Verband müsse respektieren, dass der Landtag ein entsprechendes Gesetz beschlossen hat, um den Tourismus im Land weiter zu fördern.

Pressemitteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  Burgas / Amt Landhagen


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