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08.09.2010
Mittwoch, den 17.03.2004
Agenda 2010
Bundesbank: Reformen der Agenda 2010 sichern langfristig die Staatsfinanzen

Die Ergebnisse des Monatsberichtes der Bundesbank zeigen, dass die im
vergangenen Jahr beschlossenen Reformen der Bundesregierung die Lage der
öffentlichen Finanzen im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert haben.


Die Frage nach der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
wird von der Bundesbank in ihrem Monatsbericht zum März 2004 mit Hilfe der
so genannten Generationenbilanzierung beurteilt. Hierbei wird ein jährlicher
Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Finanzen ermittelt. Er gibt an, um
wie viele Prozentpunkte die staatliche Ausgabenquote gesenkt beziehungsweise
die Einnahmenquote erhöht werden müsste, damit die finanzpolitischen
Bedingungen ohne weitere Änderungen langfristig unverändert beibehalten
werden können.

Bemerkenswerte Verbesserung der Lage der öffentlichen Finanzen

Die Bundesbank hat in ihrem Bericht auch die bereits von der Bundesregierung
beschlossenen, aber erst zukünftig wirksam werdenden Reformmaßnahmen der
Agenda 2010 berücksichtigt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass sich im
Vergleich zum Jahr 2002 die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in
bemerkenswertem Umfang verbessert habe. Der jährliche Konsolidierungsbedarf
sei um 1,75 Prozentpunkte zurückgegangen.

Ausschlaggebend seien die im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahmen der
Agenda 2010, die sich erst zukünftig auswirkten, so die Bundesbank in ihrem
Bericht. An erster Stelle werden hier die Reformmaßnahmen im Bereich der
gesetzlichen Krankenversicherung und der arbeitsmarktbedingten Ausgaben
genannt.

Weiter haben aber auch der Abbau steuerlicher Subventionen und die weiteren
Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung einen größeren Beitrag zu
dieser Konsolidierung der öffentlichen Finanzen geleistet.

Reformen der Rente ausschlaggebend

Nach den Berechnungen der Bundesbank lag der jährliche Konsolidierungsbedarf
im vergangenen Jahr bei knapp 3,5 Prozent des BIP (Bruttoinlandsprodukt).
Ausschlaggebend seien dabei zukünftig wirksam werdende Einsparungen der
gesetzlichen Rentenversicherung. Die Entlastungen bei den
arbeitsmarktbedingten Ausgaben, der Krankenversicherung und durch
steuerliche Konsolidierungsmaßnahmen gingen dabei auf Dauer über die vor
allem in 2004 und 2005 wirksam werdenden Steuersenkungen hinaus und tragen
so zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bei.

Der Monatsbericht der Deutschen Bundesbank behandelt volkswirtschaftliche
Themen aus dem nationalen und internationalen Umfeld, darunter insbesondere
geld- und währungspolitische sowie
finanz- und konjunkturpolitische Themen.

Bundesregierung
  Amt Landhagen / Kepert


Donnerstag, den 11.03.2004
Mehr Selbstverantwortung
Mehr Eigenverantwortung bei der Sozialhilfe
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Ab 1. Januar 2005 beträgt der neue Regelsatz für Sozilhilfe 345 Euro. Außerdem müssen Sozialhilfeempfänger einmalige Leistungen, wie Kleidung, nicht mehr extra beim Sozialhilfträger beantragen.


Das Bundeskabinett hat am 10. März den Entwurf einer Regelsatzverordnung beschlossen. Damit werden Inhalt, Bemessung, Aufbau und Fortschreibung der Sozialhilfe-Regelsätze bestimmt.

Die Regelsätze sind der Maßstab dafür, was Menschen, die sich in einer Notlage befinden, aus öffentlichen Mitteln bewilligt wird, um ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Die Regelsätze umfassten bisher den überwiegenden Teil der laufenden Leistungen für Ernährung und den hauswirtschaftlichen Bereich. Einmalige Leistungen z.B. für Bekleidung, Wäsche, Schuhe, Hausrat und besondere Anlässe waren einzeln zu beantragen und zu bewilligen.

Mehr Eigenverantwortung im neuen Sozialhilferecht

Das neue Sozialhilferecht, das Sozialgesetzbuch Zwölf- SGB XII, welches das Bundessozialhilfegesetz in seiner bisherigen Form ablöst, sieht vor, dass diese einmaligen Leistungen künftig pauschal mit in den Regelsatz einbezogen und in einem monatlich Gesamtbetrag ausgezahlt werden.

Dies führt zu mehr Selbstverantwortung und Selbständigkeit des Leistungsberechtigten. Bei den Sozialhilfeträgern führen die neuen Regelungen zu mehr Effizienz und Einsparungen bei den Verwaltungskosten.

Ausnahmen, d.h. einmalige Leistungen, die nicht pauschal vom Regelsatz abgedeckt werden, sondern bei Bedarf im Sonderfall zusätzlich erbracht werden, sind:

* Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich
Haushaltsgeräte,
* Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft
und Geburt sowie
* mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen
Bestimmungen.
Höhe der Regelsätze

Die Höhe der Regelsätze wird statistisch aus der alle fünf Jahre ausgewerteten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt und von den Bundesländern festgesetzt.

Zu Grunde gelegt werden die Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen für Waren und Dienstleistungen. Hierzu zählen Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Bedürfnisse des täglichen Lebens. Darin nicht enthalten sind regelmäßige Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese werden im Rahmen der Bedarfsermittlung zusätzlich zu den Regelsätzen gewährt.

Die erstmalige Bemessung der Regelsätze zum 1. Januar 2005 erfolgt aus der Auswertung der EVS 1998. Danach beträgt der neu festzusetzende sogenannte Eckregelsatz 345 Euro monatlich (derzeitiger Eckregelsatz: 297 Euro, Stand: 1.7.03). Dieser Betrag deckt künftig pauschal die meisten der bisherigen einmaligen Leistungen z.B. für Bekleidung, Wäsche, Schuhe etc. ab.

Der Eckregelsatz ist der Regelsatz für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende. Vom Eckregelsatz leiten sich die Regelsätze für weitere Haushaltsangehörige ab. Dabei wird die bisherige Struktur der Regelsätze für Haushaltsangehörige von bisher vier auf zwei Altersstufen reduziert:

* bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (60 Prozent des
Eckregelsatzes)
* ab Vollendung des 14. Lebensjahres (80 Prozent des
Eckregelsatzes)

In den Jahren, in denen keine Neubemessung der Regelsätze im Rahmen der statistisch ermittelten Bedarfsdeckung erfolgt, wird der Regelsatz entsprechend dem aktuellen Rentenwert in der Gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst.

Der Eckregelsatz in Höhe von 345 Euro entspricht auch der im künftigen SGB II geregelten Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitssuchende aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Das SGB XII
- Sozialhilfe einschließlich der neuen Regelsatzverordnung dienen als Referenzsystem für die Ausgestaltung der Leistungen des neuen Arbeitslosengeld II. Das SGB II tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
  Burgas / Amt Landhagen


Montag, den 08.03.2004
Pflegewohngeld
Mehr als 2 600 Menschen im Land erhalten bereits das neue Pflegewohngeld

Mehr als 2 600 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten rund zwei Monate nach Inkrafttreten des Landespflegegesetzes bereits das neue Pflegewohngeld von bis zu 200 Euro monatlich. Rund 60 Prozent der Anträge sind beschieden. Das ist eine enorme Leistung und damit helfen wir den Menschen - erklärte Sozialministerin Dr. Marianne Linke (PDS) heute bei einem Besuch des Pflegeheims Oberbachzentrum in Neubrandenburg.

Inzwischen liegen dem Sozialministerium 9 538 Anträge auf Pflegewohngeld vor. Das sind nach Einschätzung des Sozialministeriums etwa 4 000 mehr Anträge als Anspruchsberechtigte. Insgesamt wurden bislang 5 584 Bescheide erteilt. In 2 653 Fällen wurde die Auszahlung eines Pflegewohngeldes veranlasst. In etwa der Hälfte dieser Fälle lag das Pflegewohngeld zwischen 100 und 200 Euro.

Von den 14 900 Pflegeplätzen im Land waren bis Ende 1995 rund 6 000 Plätze entstanden, die über langfristige Kredite der Träger privat finanziert wurden. Mit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes wurde vom Bund ein Investitionsprogramm zur Sanierung und Rekonstruktion der Pflegeheime in den neuen Ländern aufgelegt. Dieses war bis 2002 befristet. Im Rahmen dieses Programms wurde der Kapitaldienst der privat aufgenommenen Kredite mit öffentlichen Geldern refinanziert. Neubauten, Rekonstruktion und Sanierung wurden im Rahmen dieses Programms 100 %-ig aus öffentlichen Mitteln finanziert. Mit dem Auslaufen dieser öffentlichen Förderungen sind die Träger nunmehr berechtigt, den Pflegebedürftigen privat getätigte Investitionskosten in Rechnung zu stellen. Zur Minimierung dieser Belastung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern ein einkommens-, aber vermögensunabhängiges Pflegewohngeld von maximal 200 Euro monatlich eingeführt. Die Diskussionen, die immer mal wieder aufgemacht werden, sind auf die Förderpolitik der Vergangenheit zurückzuführen. Wir können die Förderung der 90-iger Jahre, die zu dieser Schieflage geführt hat, im Nachhinein nicht korrigieren, so bedauerlich das auch ist. Aber wir können die Auswirkungen mit dem Pflegewohngeld mildern, sagte Sozialministerin Dr. Marianne Linke.

Pressemitteilung des Sozialministeriums
  Burgas / Amt Landhagen


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