News | Gemeinden | Was erledige ich wo? | Ämter | Dokumente/Downloads | Infos/Archiv | Kontakt | landhagen.de
08.09.2010
Montag, den 05.04.2004
Klimaschutz
Bundestag stimmt der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zu

Eine nachhaltige Energieversorgung ist Ziel der Novelle des
Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Die Stromerzeugung aus alternativen Quellen
wie Wind, Erdwärme oder Sonnenenergie wird damit weiterhin gefördert. Zudem
soll die Produktion dieser Energien mittelfristig zu marktüblichen Preisen
möglich sein.

Der Bundestag hat am 2. April 2004 der Novelle des Erneuerbare
Eneregien-Gesetzes zugestimmt. In der Bundestagsdebatte unterstrich
Bundesumweltminister Jürgen Trittin, dass dank der regenerativen Energien
bereits 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart wurden und dass
zurzeit 120.000 Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien
existieren. Dies zeige, so der Minister, dass ökologische Modernisierung
und Wettbewerbsfähigkeit bestens zusammengehen. Das heute
verabschiedete Gesetz löst das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) vom 29. März 2000 ab. Das bisherige EEG bewirkte in den vergangenen
Jahren einen deutlichen Anstieg bei der Nutzung erneuerbarer Energien zur
Stromerzeugung. Ihr Anteil am Strommarkt konnte von 4,6 Prozent im Jahr 1998
auf rund 8 Prozent im Jahr 2003 gesteigert werden. Vor allem der Anteil der
Windenergie ist enorm gestiegen.

Wichtige Neuheiten der Novelle:

* Bei der Windkraftnutzung werden die Vergütungssätze leicht
reduziert, für günstige Standorte wird es dafür besondere
Anreize geben.
* Für Strom aus Solaranlagen gibt es künftig eine Grundvergütung,
für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung.
* Eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze gibt es für Strom
aus Biomasse. Hier soll die Vergütung bei 150 Kilowatt bei einem
Satz von 11,5 Cent pro Kilowattstunde liegen.
* Der Strom aus Wasserkraftanlagen bis fünf Megawatt Leistung wird
weiterhin vergütet.
* Die Vergütung für Strom aus der Nutzung der Energie aus dem
Erdinnern (Geothermie) wird erhöht.
* Generell werden die Vergütungen in allen Sparten weiter
ausdifferenziert und durchgängig degressiv angelegt. Die
entsprechenden Degressionssätze sind an die Effizienz gekoppelt.
Dies führt zu einem Anreiz, die Kosten zu senken und die
Wirkungsgrade zu erhöhen. Dadurch werden die erneuerbaren
Energien wettbewerbsfähig.

Strategische Ziele der Bundesregierung

Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch ist bis zum
Jahr 2010 gegenüber 2000 mindestens auf 4,2 Prozent zu erhöhen, der Anteil
an der Stromversorgung mindestens auf 12,5 Prozent. Bis Mitte des
Jahrhunderts sollen Erneuerbare Energien rund die Hälfte des
Energieverbrauchs decken.

Daraus ergeben sich Zwischenziele, die im EEG verankert sind. Bis 2020 ist
ein Anteil von mindestens 20 Prozent Erneuerbarer Energien an der
Stromversorgung zu erreichen.


Was wurde mit dem EEG bisher erreicht?
* Der Anteil an EEG am Strommarkt ist von 4,6 Prozent im Jahr 1998
auf rund 8 Prozent im Jahr 2003 gestiegen.
* Im Jahr 2002 wurden neben anderen Luftschadstoffen etwa 20
Millionen Tonnen Kohlendioxid infolge des EEG eingespart.
* Es gab rund 120.000 Arbeitsplätze im Jahr 2002.
* Das EEG hat zusammen mit den anderen von der Bundesregierung
eingesetzten Instrumenten im Jahr 2002 zu einem Umsatzvolumen
von schätzungsweise 9,6 Milliarden Euro geführt, davon alleine
rund 6 Milliarden Euro aus Investitionen in Neuanlagen und
Anlagenerweiterungen.

Bundesregierung
  Amt Landhagen / Kepert


Montag, den 05.04.2004
Illegal ist unsozial:
Finanzministerin Keler begrüßt neues Gesetz gegen Schwarzarbeit

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, der heute im ersten Durchgang vom Bundesrat beraten wurde, wird von Finanzministerin Sigrid Keler positiv bewertet: Schwarzarbeit ist Steuerhinterziehung und schädigt gesetzestreue Unternehmer und Arbeitnehmer. Sie verursacht beim Staat und den Sozialversicherungen Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass sich das Volumen der Schattenwirtschaft in Deutschland auf rund 370 Milliarden Euro oder 17% des Bruttoinlandsprodukts beläuft.



Mit einem umfassenden Maßnahmen- und Gesetzgebungspaket soll darum der Kampf gegen die Schwarzarbeit verschärft werden. Ziel ist es, das Unrechtbewusstsein zu stärken und rechtmäßiges Verhalten zu fördern. Denn Schwarzarbeit ist ganz und gar kein Kavaliersdelikt; sie schädigt uns alle, nicht nur den Staat. Und deshalb sollte auch keiner wegschauen oder gar mitmachen (Rechnung? Brauch ich nicht), wenn er mit Schwarzarbeit konfrontiert wird.

Erreicht werden soll das Ziel u.a. durch eine Erhöhung des Verfolgungsdrucks: 7.000 Zollbeamte sollen künftig an 113 Standorten bundesweit gegen Schwarzarbeit vorgehen. Mit dem Gesetz sollen außerdem Rechtsvorschriften zur Schwarzarbeit gebündelt und Regelungslücken geschlossen werden. Hauptadressat ist dabei die gewerbsmäßige Schwarzarbeit, weniger die Nachbarschaftshilfe.



Für die Verfolgung der Steuerhinterziehung, die mit der Schwarzarbeit einhergeht, sind die Steuerfahndungsstellen der Länder zuständig. Mit dem Gesetz soll darum auch die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Steuerfahndung effektiver gestaltet werden.

Sigrid Keler: In dem Zusammenhang ist es ausgesprochen erfreulich, dass die Steuerfahnder in Mecklenburg-Vorpommern 2003 ihr Ergebnis um 4,3 Mio. Euro auf 11,6 Mio. Euro verbessern konnten. Außerdem wurden weitere 17,6 Mio. Euro an Mehrsteuern festgestellt, die aber noch rechtskräftig werden müssen.

Im Jahresdurchschnitt waren 34 Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Einsatz, die 583 Prüfungen durchführten. Außerdem stellten sie 170 Amts- und Rechtshilfeersuchen.


Finanzministerium
  Amt Landhagen / Kepert


Mittwoch, den 31.03.2004
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. April 2004
Vor einem Jahr, im März 2003, verkündete Bundeskanzler Gerhard Schröder die agenda 2010 – das Programm der Bundesregierung für Reformen auf dem Arbeitsmarkt, für Wirtschaftswachstum und die langfristige Sicherung unserer Sozialsysteme. Bereits zum 1. Januar 2004 traten wichtige Reformen wie die Steuerreform, die Gesundheitsreform und die Novellierung der Handwerksordnung in Kraft. Zum 1. April werden nun eine Reihe von Maßnahmen wirksam, die dazu beitragen, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung in diesem und in den kommenden Jahren bei 19,5 Prozent stabil gehalten werden kann. Gleichzeitig wird dem missbräuchlichen Bezug von Sozialhilfeleistungen im Ausland ein Ende bereitet. Nur in Ausnahmefällen wird es zukünftig für Deutsche noch möglich sein, im Ausland Sozialhilfe zu beziehen. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird es ab dem 18. April einfacher gemacht, gentechnisch veränderte Lebensmittel zu erkennen und ihr Kaufverhalten entsprechend auszurichten. Lebensmittel, in denen solche Bestandteile enthalten sind, müssen europaweit gekennzeichnet werden, unabhängig davon, ob gentechnisch veränderte Bestandteile im Endprodukt nachgewiesen werden können. Mit der Erhöhung von Bußgeldern sollen bereits bestehende Regelungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr effizienter durchgesetzt werden. So wird das Telefonieren per Handy im Auto ohne Freisprechanlage teurer: 40 Euro werden dafür fällig. Wer beim Fahrradfahren telefoniert, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Kinder, Jugendliche und behinderte Menschen sollen zukünftig besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Dazu wurden die Strafvorschriften verschärft: Wer kinderpornographisches Material im Internet tauscht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren belegt werden. Auch in Zukunft werden anthroposophische und homöopathische Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen von der Krankenkasse bezahlt, wenn sie medizinischer Therapiestandard sind. Das wird durch die Neuregelung der Arzneimittel-Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel klargestellt


1. Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung tragen dazu bei, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil bei 19,5 Prozent zu halten. Folgendes ändert sich ab dem 1. April 2004: 1.1. Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentnerinnen und Rentner Künftig bezahlen Rentnerinnen und Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,7 Prozent, statt - wie bisher - nur die Hälfte. Das bedeutet zum Beispiel, dass sich bei einer Bruttorente von monatlich 800,- Euro der Pflegebeitrag von 6,80 Euro auf 13,60 Euro erhöht. Bei Rentnerinnen und Rentnern, die Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung erhalten, ändert sich dagegen nichts: Die Grundsicherung gleicht den höheren Pflegeversicherungsbeitrag aus. 1.2. Schnellere Weitergabe von Beitragsänderungen der Krankenkassen an die Renterinnen und Rentner Senkt oder erhöht eine Krankenkasse die Beiträge, wirkt sich dies bereits drei Monate später bei den Renten aus. Bisher wurden die Änderungen erst nach sechs Monaten wirksam. Bereits zum 1. April werden vier bis fünf Millionen Rentnerinnen und Rentner von den Senkungen der Krankenkassenbeiträge zum 1. Januar 2004 profitieren können. Bis zum Sommer dieses Jahres werden dann insgesamt rund sieben Millionen Rentnerinnen und Rentner in den Genuss sinkender Krankenkassenbeiträge kommen. Mittelfristig werden alle Rentenbezieher von den Entlastungen profitieren. 1.3. Rentenauszahlung einen Bankarbeitstag später Ebenfalls ab 1. April 2004 werden die Renten an alle bisherigen Rentnerinnen und Rentner am letzten Bankarbeitstag des Vormonats ausgezahlt, statt wie bisher am vorletzten. Da laufende Kosten (wie z.B. Miete) im Regelfall erst Anfang des Monats fällig werden, entstehen durch die nur um einen Tag verschobene Auszahlung keine Nachteile für die Rentenbezieher. Die Banken sind ausdrücklich dazu verpflichtet, die Rentenzahlung an dem Tag gutzuschreiben, an dem sie die dafür benötigten Gelder vom Rentenversicherungsträger erhalten. 1.4. Neurentnerinnen und Neurentner erhalten ihre Rente am Monatsende Neurentnerinnen und Neurentner, die von April 2004 an in Rente gehen, erhalten die erste Zahlung ihrer Rente zum Monatsende. Damit erfolgt eine Angleichung an die übliche Auszahlungspraxis im Erwerbsleben und beim Bezug von Arbeitslosen- oder Krankengeld. In der Regel wird auch das Gehalt und das Arbeitslosen- oder Krankengeld am Monatsende überwiesen. Für alle bisherigen Rentnerinnen und Rentner bleibt es bei der Rentenzahlung zum Monatsbeginn.

2. Sozialhilfe im Ausland wird die Ausnahme
Zum 1. April werden verschärfte Regelungen zum Bezug von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland wirksam. Ein entsprechendes Gesetz trat mit dreimonatiger Übergangsfrist am 1. Januar 2004 in Kraft. Für Deutsche, die sich im Ausland aufhalten, bedeutet dies, dass sie im Falle der Bedürftigkeit Sozialhilfe nur dann erhalten, wenn sie nach Deutschland zurückkehren. Ansonsten werden die Zahlungen eingestellt. Lediglich drei Ausnahmefälle sind vorgesehen, in denen eine Rückkehr nach Deutschland nicht zumutbar ist und deshalb Sozialhilfe aus Gründen der Fürsorgepflicht im Ausland gezahlt wird. Weiteren Ausnahmeregelungen durch Gerichtsentscheidungen ist damit künftig der Weg versperrt. Die drei Ausnahmeregelungen betreffen
• Menschen, die schwer pflegebedürftig sind und stationär behandelt oder gepflegt werden,
• Menschen, die im Ausland inhaftiert sind, manchmal unverschuldet, und denen Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung gestellt werden müssen,
• Mütter oder Väter, deren Kinder aus rechtlichen Gründen nicht nach Deutschland kommen können und die um diese Kinder kämpfen. Für ehemalige Verfolgte des NS-Regimes, die seit vielen Jahren im Ausland leben und die mehrheitlich über 70 Jahre alt sind, wird sich durch die Neuregelung nichts ändern. Sie erhalten auch weiterhin Sozialhilfe.

3. Neue Regeln für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel
Ab dem 18. April 2004 gelten in allen EU-Ländern neue Vorschriften zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Unabhängig davon, ob gentechnisch veränderte Bestandteile im Endprodukt nachgewiesen werden können, müssen Lebensmittel (und Futtermittel), die solche Bestandteile enthalten, aus ihnen bestehen oder hergestellt wurden, kenntlich gemacht werden. Auch Produkte, die nach bisherigem Recht nicht gekennzeichnet werden mussten, unterliegen nun der Kennzeichnungspflicht. Die gilt z.B. für aus gentechnisch veränderten Organismen (Pflanzen) hergestellte Pflanzenöle. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit die Wahlfreiheit, sich für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden. Keine Kennzeichnungspflicht besteht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Auch Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von gentechnisch veränderten Organismen oder daraus hergestelltem Material bis zu einem Anteil von höchstens 0,9% enthalten, müssen nicht gekennzeichnet werden. Verstöße gegen die Vorschriften zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden.

4. Neuregelungen im Bußgeldkatalog
Die Neuregelungen im Bußgeldkatalog zum 1. April 2004 erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr: So werden im LKW-Verkehr z.B. zu lang andauernde Überholvorgänge, unzureichende Ladungssicherheit und das Versäumen der vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen streng geahndet. In Reisebussen müssen vorhandene Gurte zukünftig auch angelegt werden. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Der Busfahrer ist verpflichtet, die Reisenden auf die Anschnallpflicht aufmerksam zu machen. Außerdem wird das Telefonieren per Handy im Auto ohne Freisprechanlage jetzt mit einer Buße von 40 Euro - statt bisher 30 Euro - geahndet. Wer beim Fahrradfahren per Handy telefoniert, muss mit einer Buße 25 Euro - statt bisher 15 Euro - rechnen. Werden Rettungsfahrzeuge durch rechtswidriges Parken, z.B. in Engstellen, behindert, kann dies mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt belegt werden. Wer falsch in einen Kreisverkehr einfährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.

5. Verschärfung der Vorschriften gegen sexuellen Missbrauch
Mit den Neuregelungen setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für die wirkungsvolle Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern, Jugendlichen und behinderten Menschen. Der strafrechtliche Schutz dieser Personengruppen gegen sexuellen Missbrauch wird verbessert, indem Schutzlücken geschlossen und Strafen verschärft werden. Bestehende ungleiche strafrechtliche Wertungen beim sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen werden aufgehoben. Zudem kann künftig bei jeder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine DNA-Analyse und - Speicherung angeordnet werden. Auch der Austausch von kinderpornographischen Darstellungen im Internet wird schärfer sanktioniert. Künftig kann dies mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden. Der Grund: Wer solche Fotos tauscht, setzt den Anreiz dafür, dass kinderpornographisches Material produziert wird. Deshalb soll jeder unnachgiebig verfolgt und hart bestraft werden, der entsprechende Fotos besorgt.

6. Neue Arzneimittelrichtlinie zur Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (OTC)
Mit der neuen Arzneimittelrichtlinie werden klare Vorgaben für die Verordnung von OTC-Präparaten bei schwerwiegenden Erkrankungen gegeben. Die notwendige Arzneimitteltherapie wird weiterhin von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie bei schweren Erkrankungen medizinischer Standard ist. Die Richtlinie trägt damit der Therapievielfalt Rechnung, da bei schwerwiegenden Erkrankungen nun auch weiterhin anthroposophische und homöopathische Arzneimittel verordnet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass das verordnete Mittel nach dem Erkenntnisstand der jeweiligen Therapierichtung Therapiestandard ist.
  Burgas / Amt Landhagen


Seite >> 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Amt Landhagen

Theodor Körner Straße 36
17498 Neuenkirchen

Tel.: +49 (3834) 8951-0
Fax: +49 (3834) 8951-99

Email: post@amt-landhagen.de

Öffnungszeiten:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 17:00 Uhr

©'01-06 by freedesign