| Donnerstag,
den 27.05.2004 |
| Holter: Hartz IV-Probleme |
schnellstmöglich klären Arbeitsminister bei Tagung des DGB-Nord in Schwerin
Schwerin, 27. Mai 2004. Bei einer Tagung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Nord zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nimmt Helmut Holter, Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung, heute das Wort. Hier Auszüge aus dem Statement.
Die Intention der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe war, durch die Betreuung von erwerbsfähigen Leistungsempfängern aus einer Hand die Vermittlung von Arbeitslosen in freie Stellen zu verbessern. Der Ansatz war nicht, möglichst viel Geld einzusparen. Meine starke Befürchtung ist, dass das ursprüngliche Bestreben auf der Strecke bleibt. So wie bei den anderen drei Gesetzen zur Arbeitsmarktreform.
Die Umsetzung von Hartz I bis III ist leider nicht das, was man eine Erfolgsstory nennt. Die gute Absicht, mit neuen Instrumenten mehr Menschen in Lohn und Brot zu bringen als bisher, ist nicht aufgegangen oder wenigstens nicht spürbar. Einzig das Instrument der Ich-AG ist scheinbar ein Renner geworden. Die Agentur geht davon aus, die geplanten Mittel für diese Existenzgründungszuschüsse in diesem Jahr sogar noch aufzustocken, von 500 Millionen auf 850 Millionen Euro. Der Schein trügt jedoch. Experten haben von Anfang an vorausgesagt, dass viele Inhaber einer Ich-AG ohne die Förderung durch die Bundesagentur nicht am Markt bestehen können. Dass sie sich nach drei Jahren, wenn die Zuschüsse auslaufen, wieder arbeitslos melden werden. Vergangen ist erst ein Jahr. Aber fast alle 14.000 Gründer von vor einem Jahr sind bereits jetzt wieder ausgestiegen.
Das vierte Hartz-Gesetz war gedacht, um Kosten zu sparen und Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger aus einer Hand zu betreuen und in Arbeit zu integrieren. Ein guter Ansatz. Die Leistungen jedoch auf dem untersten bisher möglichen Niveau zusammenzuführen und oftmals jahrzehntelange Arbeit nicht mehr zu berücksichtigen, halte ich für zutiefst unsozial. Doch das Kind ist in den Brunnen gefallen, das Gesetz ist beschlossen und muss umgesetzt werden. Die Bundesagentur ist optimistisch, den Starttermin 1. Januar 2005 zu halten. Ich teile diesen Optimismus nicht, lasse mich in dem Punkt aber sehr gern eines besseren belehren.
Hoffen wir also das beste, denn schlimm wird es ohnehin. Schlimm, weil viele Menschen weniger Hilfe als bisher und rund 20.000 Menschen überhaupt keine Leistungen mehr bekommen. Ich befürchte, dass dies vielen der Betroffenen heute noch gar nicht bewusst ist. Bundesweit sind vom Wegfall übrigens 36 Prozent aller Arbeitslosenhilfeempfänger im Osten und 20 Prozent im Westen betroffen. Völlig hoffnungslos bin ich aber, was die so genannten Eingliederungsmaßnahmen angeht. Ich befürchte, dass zum Beispiel Qualifizierungs- oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in absehbarer Zeit völlig unter den Tisch fallen.
Laut Gesetz müssen künftig Arbeitsgemeinschaften gegründet werden, in denen die Landkreise mit den Arbeitsagenturen zusammenarbeiten oder auch nicht. Im Interesse der Leistungsempfänger appelliere ich an die beteiligten Akteure, die vielen noch offenen Fragen und Probleme so schnell wie möglich zu klären, denn niemandem ist zuzumuten, die Katze im Sack zu kaufen.
Ich sehe hier zuerst das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Bundesagentur für Arbeit in der Pflicht. Die wichtigste der offenen Fragen ist die der Finanzierung. Den Kommunen ist versprochen worden, dass sie durch Hartz IV entlastet werden. Wenn dies Versprechen schon nicht gehalten wird, müssen sie wenigstens sicher sein, dass sie nicht über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Auch die Einzelheiten zur Rechtsform der Arbeitsgemeinschaften und zum Personal müssen schnell geklärt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass jedem Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren ein Beschäftigungsangebot gemacht werden muss. Ich halte es für unverzichtbar, dass die Organisationen für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung, die sich vor Ort bestens auskennen, möglichst früh in diesen Prozess eingebunden werden. Im Interesse aller Betroffenen hoffe ich, dass die offenen Fragen schnell beantwortet werden können, damit sich die Kreise und kreisfreien Städte in die Bildung der Arbeitsgemeinschaften auf geeignete Weise einbringen können.
Ministerium für Arbeit und Bau |
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| Dienstag,
den 18.05.2004 |
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Wie geht es weiter mit der Funktionalreform?
Innenminister Timm zur Modernisierung der Landesverwaltung
Funktionalreform - Was ist das?
Die Verwaltung soll modernisiert werden, damit sie effektiver, kostengünstiger und bürgernäher arbeitet. In einem ersten Schritt werden viele Aufgaben, die bisher von Ministerien und Landesbehörden wahrgenommen werden, nach unten auf die kommunale Ebene (Kreise, Ämter, Gemeinden/Städte) übertragen. Geprüft wird auch, welche Aufgaben das Land nicht mehr unbedingt wahrnehmen muss bzw. ob Private dies erledigen können. Weiterhin wird die Verlagerung von Aufgaben der Kreise auf die Ämter und Gemeinden (Funktionalreform II) angestrebt.
Die Konzentration der Aufgaben soll Doppelzuständigkeiten verhindern. Vorgänge müssen bald nicht mehr durch verschiedene Landes- und Kommunalbehörden wandern, Entscheidungen sollen möglichst in einer Hand liegen und direkt vor Ort getroffen werden. Weil in Zukunft näher am Ort des Geschehens entschieden wird, führt die Aufgabenverlagerung zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Welche Vorteile bringt die Funktionalreform?
Bürger und Unternehmer profitieren insbesondere davon, dass häufig nachgefragte Dienstleistungen und Aufgaben mit örtlichem Bezug durch die nächstgelegene Verwaltung erledigt werden. Das sind die Ämter und Rathäuser. Sie dienen außerdem als Eingangsportal für die meisten Anliegen. Sind sie nicht zuständig, wird die Anfrage mithilfe moderner IT-Netzwerke (E-Government) an die richtige Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Insgesamt wird die Verwaltung als Service-Einrichtung gestärkt.
Durch die Neuorganisation wird die Struktur der Verwaltung gestrafft. Das führt zu mehr Transparenz und vor allem zur Einsparung von Steuergeldern. Die Übertragung vieler Aufgaben in die Hände der kommunalen Verwaltung legt natürlich mehr Verantwortung, aber auch mehr Entscheidungskompetenz in die Hände der Kommunalpolitiker. Ihre direkte Befassung mit den Problemen vor Ort sichert mehr Bürgernähe im eigentlichen Sinne. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass durch die Bündelung der Verantwortlichkeiten Entscheidungen schneller fallen.
Welche konkreten Aufgaben werden verlagert?
Es werden insgesamt ca. 100 Aufgabenbereiche der Ministerien und des nachgeordneten Bereichs - insbesondere der unteren Landesbehörden - auf die kommunale Ebene verlagert. Natürlich werden auch das Personal und die entsprechenden Finanzmittel nach dem Konnexitätsprinzip übertragen. Hierzu wird dem Kabinett im Herbst ein Gesetzentwurf vorgelegt. Die beim Land verbleibenden Aufgaben sollen in einer gestrafften Organisation gebündelt werden, so dass sich auch die Anzahl der oberen Landesbehörden und der Ministerien deutlich verringert. An der konkreten Neuorganisation wird noch gearbeitet. Schon jetzt steht fest, dass die folgenden unteren Landesbehörden (mehr als 30) aufgelöst werden können:
Ämter für Raumordnung und Landesplanung Staatliche Ämter für Umwelt und Natur Ämter für Landwirtschaft Eichämter Ämter für Raumordnung und Landesplanung Schulämter Versorgungsämter Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Eine umfassende Dokumentation der zu verlagernden Aufgaben steht im Internet unter:
www.mv-regierung.de/im/verwaltungsreform
Hier sollen nur einige wesentliche Beispiele aus jedem Ressort genannt werden.
Geschäftsbereich Innenministerium Verlagerung der technischen Geschwindigkeitsüberwachung auf die Kreise Errichtung gemeinsamer Leitstellen von Land und Landkreisen für Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungswesen
Geschäftsbereich Umweltministerium Kommunalisierung wesentlicher Aufgaben der staatlichen Ämter für Umwelt und Natur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Strandveranstaltungen durch die jeweiligen Gemeinden. Dies ist aufgrund der Ortsnähe ein Vorteil für gastronomische, touristische oder andere Unternehmer.
Geschäftsbereich Landwirtschaftsministerium Kommunalisierung wichtiger Aufgaben der Ämter für Landwirtschaft, wie z.B. die EU-Ausgleichzahlungen im Tier- und Flächenprämienbereich in Höhe von ca. 4 Mio. € und die Durchführung der Fischereiaufsicht an und auf Binnengewässern im Bereich Fischerei. Die landwirtschaftlichen Unternehmen erhalten so einen direkten Ansprechpartner bei ihrer Kreisverwaltung.
Geschäftsbereich Wirtschaftsministerium Übertragung der Aufgaben der Straßen-, Autobahn- und Fernmeldemeistereien auf die Landkreise Die Kommunalisierung von handwerksrechtlichen Genehmigungen .(Ausübungsberechtigung für bestimmte gewerberechtliche Handwerkstätigkeiten, Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle) stellt eine Vereinfachung für Bürger und Unternehmer dar. Einzelne Bereiche aus dem Schornsteinfegerwesen (Bestellung des Bezirksschornsteinfegermeisters) wird auf die Kreise verlagert, so dass der Ansprechpartner in der Kreisverwaltung zu erreichen ist.
Geschäftsbereich Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Kommunalisierung der Aufgaben der Ämter für Raumordnung und Landesplanung Übertragung der Genehmigungsprüfung von Flächennutzungsplänen der kreisangehörigen Gemeinden auf die Landkreise.
Geschäftsbereich Ministerium für Bildung , Wissenschaft und Kultur Nach dem Auslaufen des Lehrerpersonalkonzeptes sollen die Schulämter und Lehrer in Trägerschaft der Kommunen überführt werden, die bereits jetzt Träger der Schulen als solche sind. Die Verantwortung liegt dann also in einer Hand. Für die Musikschulen und Volkshochschulen werden pauschale Zuweisungen der Fördermittel an die Kreise erfolgen, so dass dort direkt über die Mittel entschieden werden kann.
Geschäftsbereich Sozialministerium Kommunalisierung der Aufgaben der Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit Die Bewilligung der Förderung integrativer- und Sonderkindergärten wird auf die kommunale Ebene übertragen.
In welchen Schritten erfolgt jetzt die Umsetzung?
Mitte Mai 2004 hat der Landtag einen Grundsatzbeschluss zur Verwaltungsreform gefasst. Bis zum Ende der Legislatur (2006) soll das Gesetz über die Aufgabenübertragungen von der Landesverwaltung auf die kommunale Ebene durch den Landtag verabschiedet werden. Ebenso werden die gesetzlichen Grundlagen für die Aufgabenverlagerungen innerhalb der kommunalen Ebene, also von den Kreisen auf die Ämter und Gemeinden geschaffen.
Bis 2006 soll auch das Gesetz zur Kreisgebietsreform - also die Festlegung der neuen Kreisstrukturen - durch den Landtag verabschiedet werden. Die Umsetzung ist für 2009 geplant.
Die Förderung freiwilliger Ämter- und Gemeindefusionen läuft zum 31. Dezember 2004 aus. Ab Mitte diesen Jahres wird das Innenministerium Gespräche mit jenen Ämtern aufnehmen, deren Einwohnerzahl nicht den Vorgaben in der Kommunalverfassung (Mindestgröße) erreicht. Während es bei den Ämtern bis zum Anfang des Jahres 2005 auch Zwangsfusionen geben kann, bleiben die Gemeinden davon unberührt.
Beim Umbau der Verwaltung müssen auch die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Bis zur Kommunalwahl 2009 wird die Übernahme des Personals gesetzlich zu regeln sein. |
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| Donnerstag,
den 06.05.2004 |
| Altersvorsorge |
Frauen und Männer zahlen künftig gleiche Beiträge für Riester-Rente ----------------------------------------------------------------------
Versicherer, die staatlich geförderte Riesterrenten anbieten, müssen ab 2006 einheitliche Tarife für Männer und Frauen - so genannte Unisex-Tarife - vorsehen. Für neu abgeschlossene Verträge werden Männer und Frauen ab 2006 gleich hohe Beiträge zahlen.
So sieht es das Alterseinkünftegesetz vor, dem der Deutsche Bundestag am 29. April zugestimmt hat. Für bereits laufende Verträge und Verträge, die noch bis zum 31. Dezember 2005 abgeschlossen werden, bleibt es bei der bisherigen Regelung mit unterschiedlichen Tarifen für Männer und Frauen.
Benachteiligung von Frauen wird beendet
Mit der Neuregelung wird der geschlechtsspezifischen Benachteiligung von Frauen bei der privaten zusätzlichen Altersvorsorge ein Ende bereitet. Die Riesterrente wird damit gerechter und überschaubarer und die zusätzliche private Altersvorsorge attraktiver.
Bislang müssen Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung (im Durchschnitt um gut vier Jahre) bei Riesterrenten-Verträgen einen höheren Beitrag als Männer zahlen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Solche geschlechtsspezifischen Unterschiede werden auch bei den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung nicht gemacht, denn dort gilt: einheitlicher Tarif und einheitliche Leistung.
Gleiche Tarife sind Gebot der Gerechtigkeit
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt hat bereits am 27. April die Einigung der Koalitionsfraktionen im Vorfeld der heutigen Abstimmung ausdrücklich begrüßt: Bei der tatsächlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen sind wir einen wichtigen Schritt nach vorne gegangen.
Die staatliche Förderung der privaten Altersversorgung werde es künftig nur für Produkte geben, die nicht zwischen niedrigeren Männer- und höheren Frauentarifen unterschieden. Dafür habe ich mich stark gemacht. Dies war verfassungsrechtlich und EU-rechtlich geboten und ist zudem ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir haben einen deutlichen Fortschritt für Frauen erreicht, so Schmidt.
Neuregelung entspricht auch Vorgaben der EU
Unisex-Tarife bei der Riesterrente sind seit längerem eine Forderung von Vertreterinnen und Vertretern aus Parteien, Gewerkschaften, Sozialverbänden und anderen. Überdies entspricht die jetzt beschlossene Regelung Vorgaben der EU-Kommission. Der EU-Gleichstellungsrichtlinie zufolge sollen Männer und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen Gleichbehandlung erfahren. Den Mitgliedstaaten wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt, dies in nationales Recht umzusetzen.
Deutschland erfüllt diese Forderung mit der Neuregelung der Riesterrente im Alterseinkünftegesetz. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. |
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