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08.09.2010
Freitag, den 04.06.2004
Minister informiert sich über Förderprojekte
Minister informiert sich über Förderprojekte in Hagenow
Beratung zur Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung

Am kommenden Montag, dem 7. Juni 2004, wird Helmut Holter, Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung, die Gemeinnützige Ludwigsluster Projektentwicklungsgesellschaft (GLP) in Hagenow besuchen. Der Arbeitsbesuch des Ministers in der Organisation für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung beginnt um 10.30 Uhr.

Zu Beginn des Besuchs sollen die Ergebnisse des soeben erfolgreich beendeten gemeinwohlorientierten Arbeitsförderprojekts Lokale Begegnungsstätten im Landkreis Ludwigslust präsentiert werden. Die abschließende Beratung widmet sich dem Stand des Förderprojekts Radwanderwegekoordination im Landkreis Ludwigslust und weiteren Chancen und Möglichkeiten der Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung in der Region.

Darüber hinaus wird der Minister die Baustelle Sudenhof, auf der im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme historische Baustoffe geborgen und aufgearbeitet werden, und die Alte Ziegelei Hagenow besichtigen. Da die Nachfrage nach historischen Baustoffen bei Eigentümern denkmalgeschützter Gebäude stark zugenommen hat, plant die GLP, die Ziegelei künftig für Aufarbeitung und Verkauf historischer Baustoffe zu nutzen.
  Amt Landhagen / Kepert


Dienstag, den 01.06.2004
3.100 Kinder mehr in der Kindertagesbetreuung
Land steigert Ausgaben um weitere 1,35 Mio. Euro

Annähernd 77.500 Kinder haben am 1. April 2004 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Mecklenburg-Vorpommern besucht. Das sind etwa 3.100 Kinder mehr als im Jahresdurchschnitt des letzten Jahres.

Im Mittel des Jahres 2003 besuchten 90,5 Prozent aller drei- bis sechsjährigen Kinder des Landes Kindertageseinrichtungen. Am 01.04.2004 waren es 96 Prozent. Damit ist in Mecklenburg-Vorpommern erstmals die 95 %-Grenze bei der Inanspruchnahme von Kindergärten überschritten worden.

Dazu die Sozialministerin Dr. Marianne Linke (PDS): Dieser sprunghafte Anstieg der Inanspruchnahme ist ein Erfolg für die Qualitätsoffensive der Landesregierung im Bereich der vorschulischen Bildung. Die Attraktivität der Kindergärten und ihre Akzeptanz sind im Vorfeld der Einführung des neuen Gesetzes gestiegen.

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen wird das Land Mecklenburg-Vorpommern die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung im Jahr 2004 um weitere 1,35 Mio. Euro steigern. Im Vergleich zu den Zuweisungen des Jahres 2003 für die Kitas in Höhe von 77 Mio. Euro wird die Finanzausstattung der Kindertagesstätten durch das Land damit um insgesamt 4,3 Mio. Euro gesteigert, wobei 2,3 Mio. Euro der zielgerichteten Vorbereitung auf die Schule ab 01.09.2004 die­nen.

Dazu die Sozialministerin: In diesem Jahr erhalten die Kindertageseinrichtungen vom Land rund 81,3 Mio. Euro. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr um 5,6 %. Auch im Jahr 2005 wird es mit insgesamt 86,2 Mio. Euro noch einmal einen deutlichen Schub für die Finanzausstattung der Kitas im Land geben.

Mit der Steigerung der Ausgaben reagiert das Sozialministerium kurzfristig auf die gestiegene Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen des Landes.

Landkreise und kreisfreie Städte haben in den letzten Tagen eine Mitteilung darüber erhalten, wie viel Geld sie nach dem neuen Kindertagesförderungsgesetz zum 1. August 2004 erhalten werden. Die Umsetzung des neuen Gesetzes vor Ort ist damit auch finanziell abgesichert.

Das Land nimmt seine Verantwortung für die Kinderbetreuung mit großem Engagement wahr. Kinder sind unsere Zukunft - Mecklenburg-Vorpommern ist ein kinderfreundliches Land, - so die Sozialministerin Dr. Marianne Linke.

Pressemitteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  Burgas / Amt Landhagen


Freitag, den 28.05.2004
Entsorgung von Elektrogeräten
Gebührenerhöhung für Bürger

Entwurf der Bundesregierung führt für Bürger zur Gebührenerhöhung von ca. 300 Mio. € - Herstellerverantwortung umfassend regeln.

Die aktuell anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Rücknahme von Elektroaltgeräten von den Bürgern durch die Hersteller, also etwa von Computern oder Fernsehgeräten, in deutsches Recht muss nach Auffassung des Umweltausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu einer umfassenden Hersteller- und Produktverantwortung sowie zu einer vollständigen Umsetzung des Verursacherprinzips führen.

Nur eine Umsetzung der EU-Elektrogeräte-Richtlinie in nationales Recht durch die Bundesregierung, die eine komplette Produktverantwortung der Hersteller vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens ihrer Geräte bis zu ihrer Verwertung regelt, gewährleistet, dass es nicht zu einer allgemeinen Abfallgebührenerhöhung für alle Bürger, also auch für die, die sich nie einen Computer kaufen würden, kommt, erklärte der Ausschussvorsitzende, Bürgermeister Lothar Heinicke, Ebersbach/Sa., anlässlich der heute in Geesthacht stattfindenden Frühjahrssitzung des Umweltausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Hintergrund der Problematik ist, dass bereits im Februar 2003 entsprechende EG-Richtlinien über Elektro- und Elektronikaltgeräte in Kraft getreten sind. Hiernach müssen die Mitgliedsstaaten unter anderem dafür Sorge tragen, dass Endnutzer und Vertreiber von Elektroaltgeräten spätestens ab 13.08.2005 Altgeräte kostenlos zurückgeben können. Nach der Richtlinienvorgabe haben Hersteller von Elektrogeräten die Finanzierung der Entsorgung nur mindestens ab der Rücknahmestelle zu tragen.

Dementsprechend hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Februar 2004 einen ersten Arbeitsentwurf eines Elektronikgerätegesetzes vorgelegt. Dieser Entwurf folgt jedoch leider nur dem Grundsatz der so genannten geteilten Produktverantwortung. Dies bedeutet, dass – anders als bei einer umfassenden Produktverantwortung der Hersteller – auf die Kommunen die Kosten für die Sammlung aller Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten und deren Bereitstellung an einer kommunalen Sammelstelle zukommen. Erst danach soll die Verantwortung der Hersteller beginnen.

Folge einer solchen Regelung ist, dass die Kommunen die ihnen für die Sammlung und Bereitstellung entstehenden geschätzten Kosten von ca. 300 Mio. € jährlich im Rahmen der allgemeinen Abfallgebühr zwangsläufig auf alle Bürger, also auch auf diejenigen, die sich etwa wie viele ältere Menschen niemals einen Computer kaufen würden, umlegen müssen. Dies bedeutet eine geschätzte Erhöhung der Abfallgebühr pro Bürger und Jahr von 4 €, erklärte Heinicke. Eine zusätzliche Belastung für die Bürger würde dadurch entstehen, dass die Hersteller ihre Kosten für Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung der Elektrogeräte in den Kaufpreis der Neugeräte einrechnen.

Es geht in der Diskussion um die ganz einfache Frage, ob es gerechter ist, den Bürger als Abfallgebührenzahler oder als Käufer eines Elektrogerätes zur Kasse zu bitten. Eine vollständige oder teilweise Integration der Entsorgungskosten für Elektroaltgeräte in die allgemeinen Abfallgebühren ist nicht verursachergerecht, da nicht unterstellt werden kann, dass bei allen Gebührenzahlern in etwa die selbe Menge elektrischer und elektronischer Altgeräte anfällt. Da fast ausnahmslos arme Haushalte schlechter und reiche Haushalte besser mit langlebigen Gebrauchsgütern ausgestattet sind, hat diese Betrachtung darüber hinaus auch eine soziale Dimension, erklärte der Beigeordnete des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Norbert Portz.

Der Umweltausschuss des DStGB fordert daher aus Gerechtigkeitsgründen bei der jetzt anstehenden nationalen Regelung eine vollständige Kostenübernahme bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten durch die Hersteller. Nur eine umfassende Produkt- und Verursacherverantwortung stellt sicher, dass ausschließlich der tatsächlich Konsumierende, also ein Elektrogerät kaufende Bürger kostenmäßig auch für die Entsorgung von Elektroaltgeräten mit in Anspruch genommen wird, nicht aber auch die Mitbürger, die keinen Bedarf am Erwerb neuer Elektrogeräte haben, so Portz.
  Burgas / Amt Landhagen


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