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08.09.2010
Dienstag, den 22.06.2004
Notruf-Fax, was ist das?
Das Notruf-Fax ist für Personen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können.

Notruf-Fax: Wie funktioniert das?

Der Hilfesuchende schickt über ein handelsübliches Faxgerät seine Miteilung an die bekannte Notrufnummer der Polizei 110. Hier nimmt ein Mitarbeiter der Einsatzleitstelle das Fax entgegen und veranlasst alle weiteren Maßnahmen. Insbesondere leitet dieser den Notruf auch an die Feuerwehr/Rettungsdienst weiter, wenn von dort Hilfe benötigt wird. Um dem Hilfesuchenden die Sicherheit zu geben, dass ein Notruf eingegangen ist, bestätigt der Mitarbeiter dies mit einem Antwortfax.

Antwortfax von der Leitstelle
Durch die Leitstelle wird per Antwortfax mitgeteilt, welche Hilfe ( Streifen-, Rettungswagen, Feuerwehr ...) auf dem Weg zu Ihnen ist.

Notruf-Fax: Was muss man beachten??

Wird ein Notruf per Fax mitgeteilt, fehlt für den Mitarbeiter die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Daher ist es besonders wichtig, dass der Hilfesuchende möglichst Angaben zum Notruf macht. Um dies zu vereinfachen, wurde ein Faxvordruck vorbereitet, der die wesentlichen Fragen beinhaltet. Die Frage zu Ihrer Behinderung mag zunächst neugierig erscheinen, dient den Einsatzkräften jedoch dazu, sich schon auf der Anfahrt auf die Situation einzustellen. So muss z.B. bei einer gehbehinderten Person davon ausgegangen werden, dass sich diese bei einem Feuer nicht selbständig ins Freie retten kann. Also können die Einsatzkräfte gezielt eine Menschenrettung einleiten.

Wer faxt?

Hier geben Sie bitte Ihren Namen und auch Ihre eigene Faxnummer an. Diese wird benötigt, um Ihnen den Eingang des Notrufes bestätigen zu können oder auch, falls noch Rückfragen auftreten.

Wohin soll die Hilfe kommen?

Je genauer die Angaben über den Schadensort sind, um so leichter und damit schneller erreicht Sie die Hilfe.
Insbesondere ist es auch wichtig, den Ort anzugeben, da die Einsatzzentrale nicht nur für das Stadtgebiet zuständig ist. Da es einige Straßennamen nicht nur in einer Ortschaft gibt, z.B. Hauptstraße, kann es bei fehlender Ortsangabe leicht zu Verwechslungen kommen.

Wer soll helfen?

Mit einem einfachen Kreuz kann angegeben werden, welche Organisation benötigt wird. Dies ist für die Alarmierung von entscheidender Bedeutung, da der Notruf eventuell an die Rettungsleitstelle weitergegeben werden muss.

Was ist passiert?

Durch die Auswahl des Symbols kann der Notruf einfach beschrieben werden. Hieraus ergibt sich für den Mitarbeiter der Einsatzleitstelle, welche Hilfe zu alarmieren sind. Eine Angabe hierzu hilft ebenfalls, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Wieviele Verletzte?

Sind im Zusammenhang mit dem gemeldeten Ereignis Verletzte zu beklagen sind, ist es sinnvoll, die Anzahl der Verletzten mitzuteilen, damit unverzüglich eine ausreichend große Anzahl an Rettungskräften alarmiert
werden kann.

Ein Tipp: Um bei einem Notruf die Zeit für das Ausfüllen des Vordruckes zu verkürzen können Sie die Eintragungen in den Feldern Name, Faxnummer, Straße, Ort; Hausnummer, Etage schon vorbereiten. Damit vermeiden Sie zudem Schreibfehler, die in der Aufregung nicht zu vermeiden sind.
  Download des Notruf-Faxes Burgas / Amt Landhagen


Donnerstag, den 10.06.2004
Sigrid Keler: Nichts wird zementiert
- Der Personalabbau geht unvermindert weiter

Seit 1991 sind in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns rund 14 000 Stellen abgebaut worden. Diesen Kurs wird die Landesregierung nach Abschluss des neuen Tarifvertrages für rund 15 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschärft fortsetzen, und zwar wie bisher ohne betriebsbedingte Kündigungen. Wenn Herr Rehberg als Chef der CDU-Landtagsfraktion diesen Tarifvertrag kritisiert, weil damit angeblich eine Personalreduzierung bis 2010 fast unmöglich geworden sei, dann ist das schlicht falsch.
Finanzministerin Sigrid Keler: Wir werden weiterhin pro Jahr mindestens 1000 Stellen abbauen, um unser Ziel, eine Stellenzahl wie in den westlichen Flächenländern, bis 2010 zu erreichen.

Außerdem wird die Landesregierung nach Auskunft der Finanzministerin bis 2010 für das Personal in jedem Jahr rund 26 Mio. Euro einsparen. Auch das wird mit dem neuen Tarifvertrag erreicht. Sigrid Keler: Damit ist auch die zweite Behauptung Rehbergs widerlegt, dass der wichtigste Ausgabenblock im Landeshaushalt (nämlich die Personalausgaben) auf Jahre hinaus zementiert sei.
  Amt Landhagen / Kepert


Dienstag, den 08.06.2004
Forderung nach Schließung von Gerechtigkeitslücken für Renten fand auf dem Sozialgipfel Anklang

Die Forderung der Sozialministerin Dr. Marianne Linke (PDS) nach der Schließung der noch vorhandenen Gerechtigkeitslücken bei der Überführung der DDR-Renten in das Rentenrecht der BRD fand auf dem gestrigen Sozialgipfel Unterstützung. Die Anwesenden wünschten sich dazu ein parteiübergreifendes Handeln aller im Landtag vertretenen Parteien.

Die Landesregierung hatte bereits im Sommer 2002 einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, der die Schließung der verbliebenen Gerechtigkeitslücken bei der Rentenüberleitung zum Inhalt hatte. Wesentlicher Inhalt dieses Antrages war die rentenrechtliche Anerkennung verschiedener Sachverhalte, die im Rentenrecht der DDR Berücksichtigung gefunden hatten, nach Bundesrecht jedoch keine Rentenansprüche bewirken.

Neben der Aufhebung der bestehenden Einkommensbegrenzungen bei den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen war ein weiterer wesentlicher Punkt die zusätzliche Versorgung der wissenschaftlichen, technischen und künstlerischen Intelligenz sowie der Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post. Mit dem Entschließungsantrag war außerdem für solche Menschen, die altersbedingt keine neue und zusätzliche Altersversorgung aufbauen konnten, ein zusätzliches und zeitlich befristetes Versorgungssystem gefordert worden.

Der Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist im März 2003 im Bundesrat abgelehnt worden.

Frau Dr. Linke bedauerte, dass keines der in dem Antrag umschriebenen Anliegen bisher weiter vorangebracht wurde. Wahrscheinlich muss es erst wieder zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes kommen, damit die immer noch bestehenden Gerechtigkeitslücken geschlossen werden.

Sozialministerium
  Amt Landhagen / Kepert


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