| Mittwoch,
den 11.08.2004 |
| Mehr Sozialhilfeempfänger in Deutschland |
- DStGB spricht sich für Umsetzung von Hartz IV aus - Wiesbaden (AP) Immer mehr Menschen in Deutschland leben von der Sozialhilfe. Wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte, lebten 2,81 Millionen Menschen von der staatlichen Stütze. Dies ist eine Zunahme von zwei Prozent. Der Anteil der Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt an der Gesamtbevölkerung stieg damit leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach sich angesichts der Zahlen für eine die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV aus.
Einen starken Anstieg verzeichneten die Behörden vor allem bei Kindern und Jugendlichen: Die Zahl der unter 18-Jährigen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, nahm gegenüber 2002 um 6,2 Prozent auf 1,08 Millionen zu. Damit waren im vergangenen Jahr 7,2 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Die Zahl der Empfänger-Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren stieg um 11,8 Prozent auf gut 156.000. Die Situation kinderloser Paare verbesserte sich dagegen: Die Zahl der Sozialhilfeempfänger sank bei ihnen um 10,1 Prozent auf knapp 98.000.
Auch bei der Altersgruppe von 18 bis 64 Jahren stieg die Zahl der Empfänger deutlich um 5,3 Prozent auf 1,63 Millionen. Diese Entwicklung ist nach Angaben des Bundesamtes vor allem auf die Zunahme der arbeitslosen Sozialhilfeempfänger zurückzuführen: Deren Zahl stieg um 14,3 Prozent auf 836.000. Ausländer haben mit 8,4 Prozent eine deutlich höhere Sozialhilfequote als Deutsche mit 2,9 Prozent.
In den alten Bundesländern (ohne Berlin) lebten 2003 etwa 2,12 Millionen Sozialhilfeempfänger, in Ostdeutschland (ebenfalls ohne Berlin) 426.000. Damit erhöhte sich die Zahl der Bezieher im Westen um 1,2 Prozent und im Osten deutlich stärker um 4,9 Prozent. Dadurch liegt die Sozialhilfequote in Westdeutschland mit 3,2 Prozent nur noch 0,1 Prozentpunkte über der in Ostdeutschland.
Die höchsten Sozialhilfequoten gab es Ende 2003 - wie in den Jahren zuvor - in den drei Stadtstaaten Bremen (9,2 Prozent), Berlin (7,7 Prozent) und Hamburg (6,9 Prozent). Unter den Flächenländern wiesen das Saarland sowie Schleswig-Holstein mit jeweils 4,1 Prozent die höchsten Quoten auf. Die niedrigsten Sozialhilfequoten verzeichneten Bayern (1,8 Prozent), Baden-Württemberg (2,1 Prozent) und Thüringen (2,3 Prozent).
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hofft angesichts des Anstiegs bei der Sozialhilfe Hartz IV. «Die Zahlen sind eher eine Bekräftigung für Hartz IV und graben den Gegnern das Wasser ab», sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Nachrichtenagentur AP. Er begrüßte vor allem die verpflichtenden Angebote für Menschen unter 25. «Es gibt mittlerweile regelrechte Sozialhilfekarrieren», sagte Dedy. Diese müssten dringend durchbrochen werden. Es sei menschenunwürdig, dass Familien manchmal bereits in der zweiten oder dritten Generation von Sozialhilfe lebten.
Nach Dedys Aussage stiegen allein in der ersten Jahreshälfte 2004 die Sozialausgaben der Städte und Gemeinden um etwa sechs Prozent. Jede Verbesserung komme deshalb nicht nur den Betroffenen, sondern auch den knappen kommunalen Kassen zugute, betonte Dedy. Deutscher Städte- und Gemeindebund |
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| Mittwoch,
den 11.08.2004 |
| HARTZ IV - FAKT IST ... |
Kinderzuschlag sichert Familien ab
Die heute vom Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers im DeutschlandRadio und in der Neuen Osnabrücker Zeitung erhobenen Vorwürfe, Hartz IV sei eine Katastrophe für Kinder und führe zu mehr Kinderarmut, sind falsch und führen zu einer unverantwortlichen Verunsicherung der Betroffenen.
Fakt ist:
Die Bundesregierung hat mit dem Kinderzuschlag eine gezielte Förderung gering verdienender Eltern beschlossen, die zusammen mit dem Gesetz Hartz IV am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Der Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld II angewiesen, mit Kinderzuschlag kann die Familie von ihren eigenen Einkünften leben.
Der Kinderzuschlag kann monatlich bis zu 140 Euro je Kind betragen. Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls zusätzlich Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Mit dieser neuen familienpolitischen Leistung werden in einem ersten Schritt 150.000 Kinder und ihre Familien unabhängig vom Bezug des Arbeitslosengeldes II.
Beispiel 1:
Ehepaar, 1 Kind, Warmmiete 471 Euro monatlich:
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bei einem um Steuern und Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten Nettoeinkommen von 1.013 Euro bis 1.153 Euro monatlich. Bei einem Nettoeinkommen von 1.013 Euro wird der volle Kinderzuschlag von 140 Euro monatlich, bei 1.153 Euro werden noch 42 Euro gezahlt, bei höheren Einkommen fällt der Kinderzuschlag ganz weg. Zusätzliches Wohngeld würde im Beispielsfall bei etwa 50 Euro liegen.
Beispiel 2:
Ehepaar, 2 Kinder, Warmmiete 521 Euro monatlich:
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bei einem um Steuern und Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten Nettoeinkommen von 993 Euro bis 1.273 Euro monatlich. Dies bedeutet zum Beispiel, dass schon die Übernahme eines Midi- und eines Minijobs durch die Eltern aus dem Bezug von ALG II führen kann. Bei einem Nettoeinkommen von 993 Euro wird der volle Kinderzuschlag von 280 Euro monatlich, bei 1.273 Euro werden noch 91 Euro gezahlt, bei höheren Einkommen fällt der Kinderzuschlag ganz weg. Zusätzliches Wohngeld würde im Beispielsfall etwa zwischen 150 Euro und 120 Euro liegen.
Beispiel 3:
Alleinerziehende, 1 Kind von 8 Jahren, Warmmiete 380 Euro monatlich:
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bei einem um Steuern und Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten Nettoeinkommen von 679 Euro (zum Beispiel durch Teilzeitarbeit) bis 819 Euro monatlich. Bei einem Nettoeinkommen von 679 Euro wird der volle Kinderzuschlag von 140 Euro monatlich, bei 819 Euro werden noch 42 Euro gezahlt, bei höheren Einkommen fällt der Kinderzuschlag ganz weg. Zusätzliches Wohngeld würde im Beispielsfall etwa zwischen 60 Euro und 20 Euro liegt.
Mit dem Kinderzuschlag hat die Bundesregierung erstmals ein Instrument geschaffen, mit dem die Armut von Kindern und ihren Familien gezielt bekämpft werden kann. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat Bundesfamilienministerin Renate Schmidt beauftragt, den Kinderzuschlag noch in dieser Legislaturperiode zu einem verstärkt wirkenden Instrument weiterzuentwickeln.
Bundesregierung |
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| Mittwoch,
den 11.08.2004 |
| Hartz IV |
- Fakt ist ... Miet- und Heizkosten von Beziehern von Arbeitslosengeld II werden übernommen
Kein Bezieher von Arbeitslosengeld II muss Angst haben, seine Miete nicht mehr zahlen zu können. Diese Sorge ist vollkommen unberechtigt. Im Rahmen der gestrigen Demonstration in Senftenberg hatte eine Rednerin unter großem Beifall gesagt, sie wisse nicht, wie sie im nächsten Jahr ihre Miete zahlen solle.
Fakt ist:
Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten zusätzlich zu der Regelleistung von 345 Euro in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern die Kosten für Miete und Heizung, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.
Ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind, hängt ab von den individuellen Verhältnissen des Einzelfalles (Zahl der Familienangehörigen, Alter) sowie von der Zahl der Zimmer, dem örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarkts. Der Begriff der Angemessenheit ist an die bisherige Praxis bei der Sozialhilfe angelehnt. Die Wohngeldstatistik zeigt, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der künftigen Bezieher von Arbeitslosengeld II bereits heute in Wohnungen lebt, die als angemessen gelten.
Im Durchschnitt können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden:
1 Person circa 45 - 50 qm
2 Personen circa 60 qm 2 Wohnräume
3 Personen circa 75 qm 3 Wohnräume
4 Personen circa 85 - 90 qm 4 Wohnräume
sowie für jedes weitere Familienmitglied circa 10 qm oder 1 Wohnraum mehr.
Selbstgenutztes Wohneigentum ist besonders geschützt. Bewohnt jemand ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (zum Beispiel Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen), jedoch nicht die Tilgungsraten.
Mietschulden können als Darlehen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde. Mietschulden in anderen Fällen können bei entsprechenden Voraussetzungen als Darlehen oder Beihilfe vom Sozialamt übernommen werden.
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