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08.09.2010
Dienstag, den 20.09.2005
Allgemeinverfügung z. Aufstallungsgeb. f. Geflügel
Mecklenburg-Vorpommern präzisierte heute die Allgemeinverfügung zum Aufstallungsgebot für Geflügel - Dr. Backhaus: Schutzvorkehrungen orientieren sich am Risiko für Mensch und Tier

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei hat - nach weiteren Absprachen mit den Landkreisen - die Liste der Gemeinden, die von einem Aufstallungsgebot betroffen sind, ergänzt.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) wies nochmals darauf hin, dass die Gemeinden nach sorgfältiger Prüfung und nach Absprache mit den Landkreisen in die Liste aufgenommen worden sind. Bei den aufgeführten Orten gehen wir von einer erhöhten Gefährdung aufgrund von nahe gelegenen Rast- und Futterplätzen des Wildgeflügels aus, sagte der Minister. Er betonte, dass ein möglicher Aus-bruch der Geflügelpest im Land zu verheerenden wirtschaftlichen Folgen führen würde. Es geht nicht um Panikmache. Es geht darum, maximale Sicherheit zu gewährleisten, so der Minister.

Diese risikoorientierte Maßnahme habe ich mit Augenmaß, wie von der Bundes-ministerin selbst gefordert, und in voller Übereinstimmung mit dem Gutachten der Brüsseler Expertengruppe verfügt, sagte Dr. Backhaus. Selbstverständlich will niemand das Geflügel in ganz Europa einsperren, aber auf lokaler Ebene raten auch die Brüsseler Experten ausdrücklich zu geeigneten Schutzvorkehrungen.

Dr. Backhaus erinnert daran, dass das Geflügelpestvirus sich - wie man das von den Influenzaviren beim Menschen längst kennt - ständig ändert. Vor zwei Jahren wurden Enten z.B. durch das Virus noch so krank, dass sie zum Vogelzug nicht fähig waren. Heute müssen wir mit Enten aus Sibirien und der Mongolei rechnen, die hoch infiziert, aber gesund sind und in hohem Maße Vogelgrippeviren mit dem Kot ausscheiden. Diese Vögel sind eine konkrete Gefahr für unser Geflügel, wenn es Kontakt mit ihnen oder deren Ausscheidungen hat, erläutert der Minister.

Die seit dem 15. September 2005 gültige Allgemeinverfügung sieht vor, dass Hüh-ner, Truthühner, Perlhühner, Enten oder Gänse in den dort genannten Gemeinden zunächst bis zum 30. November 2005 in geschlossenen Ställen zu halten sind.

Die zuständige Behörde - das sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-ämter der Landkreise und kreisfreien Städte - kann im Einzelfall auch Ausnahmen zulassen, wenn die Anforderungen wegen der bestehenden Haltungsbedingungen nicht oder nur unzureichend erfüllt werden können und durch andere geeignete Maßnahmen eine Verbreitung der Geflügelpest durch wildlebende Vögel minimiert wird.

Für alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten oder Gänsen in Mecklenburg-Vorpommern gilt uneingeschränkt, dass die Tiere nur in geschlossenen Ställen und nur so zu füttern und/oder zu tränken sind, dass Futter- und Tränkstellen gegen wild lebende Vögel geschützt sind. Wird dieses Geflügel nicht ausschließlich in Ställen gehalten, sind die Ausläufe so einzufrieden, dass das gehaltene Geflügel nicht entweichen kann und vorhandene Gewässer ausgegrenzt werden.

Die örtlich zuständige Behörde kann im Übrigen auch in Gebieten außerhalb der vom Aufstallungsgebot betroffenen Gemeinden das Halten in geschlossenen Ställen anordnen, sofern sich dies zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest als erforderlich erweist.

Dr. Backhaus weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit gemäß Tierseuchengesetz geahndet werden.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird gesondert bekannt gegeben.

Informationen zur Geflügelgrippe und ein Merkblatt für Geflügelhalter finden Sie unter www.mv-regierung.de/lm unter dem Stichwort Aktuelles.

Übersicht über die vom Aufstallungsgebot aktuell betroffenen Gemeinden

Die neu hinzu getretenen sind fett, die vom Gebot entbundenen Gemeinden durch Streichung hervorgehoben. Die Gemeindenamen Wagun (DM), Batin (LWL) und Lassahn (LWL) wurden aus der Tabelle entfernt, weil nicht beachtet worden war, dass sie bereits in anderen Gemeinden eingemeindet sind.

Landkreis Gemeinde Ort

Bad Doberan Börgerende-Rethwisch Börgerende

Demmin Dargun Kummerow Neukalen Verchen

Güstrow Bützow Krakow am See Dobbin-Linstow

Ludwigslust Boizenburg/Elbe Neustadt-Glewe Nostorf Zarrentin/Schaalsee

Mecklenburg-Strelitz Galenbeck (Galenbeck, Rohrkrug) Friedland (Bresewitz, Dishley, Schwanbeck)

Müritz Kargow Rechlin

Nordvorpommern Pruchten (Bresewitz) Zingst

Nordwestmecklenburg Insel Poel Kneese Zierow

Ostvorpommern Bugewitz (ohne Rosenhagen) Kröslin Mesekenhagen Neuenkirchen (bei Greifswald) Putzar Putzar

Parchim Brüel Karow Langen Jarchow Matzlow-Garwitz Raduhn Klinken Banzkow
Goldenstädt Spornitz

Rügen Breege (Lobekevitz Steinkoppel Schmantevitz Kammin) Dreschvitz Garz/Rügen (Groß Schoritz Dumsevitz Silmenitz Schabernack) Gingst Neuenkirchen Poseritz (ohne Zeiten und Renz) Putbus (Wreechen Neukamp Altkamp) Rambin (ohne Götemitz) Trent (Freesen Vaschvitz) Ummanz Wiek (Woldenitz Parchow
Bischofsdorf Fährhof) Zudar

Uecker-Randow Heinrichswalde
Leopoldshagen Wilhelmsburg

Pressemitteilungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  Burgas / Amt Landhagen


Donnerstag, den 11.08.2005
Richtiges Verhalten rettet Leben
Beim Brand im Treppenhaus: Wohnung ist sicher!
Feuerwehren warnen vor Kamineffekt / Richtiges Verhalten rettet Leben

09.08.2005, Berlin – Nach dem folgenschweren Brand in einem Berliner Wohnhaus mit acht Todesopfern weisen die Feuerwehren auf den gefährlichen Kamineffekt bei Bränden in Treppenhäusern und Kellern hin. Die eigene Wohnung ist dann der sicherste Ort, sagt Albrecht Broemme, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und Landesbranddirektor von Berlin.

Durch den Kamineffekt ziehen Hitze und Brandrauch durch das Treppenhaus bis in die obersten Stockwerke. Wenn Bewohner die Tür zum verqualmten Treppenhaus öffnen, geraten sie selbst dann in Lebensgefahr, wenn der eigentliche Brandherd weit entfernt ist.

Baulicher Brandschutz in Deutschland ermöglicht sichere Evakuierung

DFV-Vizepräsident Broemme: Die Flucht in ein verqualmtes Treppenhaus führt geradewegs ins Verderben! Schließen Sie die Wohnungstür wieder und machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar. Der bauliche Brandschutz ist in Deutschland so gut, dass die Feuerwehr Betroffene zuverlässig mit Fluchthauben durch das Treppenhaus oder über Leitern in Sicherheit bringen kann.

Dies sind die wichtigsten Hinweise der Feuerwehr für Sicherheit im Haus:

1. Halten Sie Treppenhäuser und Flure (auch in Kellern und auf Dachböden) frei von Kinderwagen, Hausrat, Müll und anderen brennbaren Gegenständen.
2. Installieren Sie Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung. Sie warnen auch bei Brandrauch, der aus dem Treppenraum eindringt.
3. Wählen Sie sofort den Notruf 112, wenn Sie einen Brand entdecken. Warnen Sie auch Ihre Nachbarn.
4. Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr.

Artikel des DFV
www.feuerwehrverband.de/presse/
  Burgas / Amt Landhagen


Montag, den 08.08.2005
In M-V 2900 Touristenfischereischeine ausgegeben
In vier Wochen 2900 Touristenfischereischeine ausgegeben - Minister Backhaus: Erwartungen deutlich übertroffen

Mit rund 2900 ausgegebenen Touristenfischereischeinen in nur einem Monat wurden die Erwartungen mehr als übertroffen, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) heute in Schwerin. Der zeitlich befristete Fischereischein sei dabei von Urlaubern wie Einheimischen gleichermaßen angenommen worden. Mecklenburg-Vorpommern gehört wie Schleswig-Holstein zu den Bundesländern, die einen befristeten Fischereischein für Angler ohne Prüfung ausgeben. In Niedersachsen sieht der Gesetzgeber keine Fischereischeinpflicht vor. Dort können die Eigentümer des jeweiligen Fischereirechtes an Binnengewässern entscheiden, ob sie das Angeln mit oder ohne Fischereischein erlauben.

Das Fischereirecht ist Ländersache, also können die Länder es nach ihren jeweiligen Bedürfnissen selbst gestalten, betonte Minister Backhaus. Der Landwirtschaftsminister weist darauf hin, dass auf die Beachtung des Tierschutzes durch die Angler großen Wert gelegt werde. Genau aus diesem Grund haben wir eine aufwändige Informationsbroschüre, in der genau diese Fragen in Text und Bild erläutert werden, erstellt, sagt der Minister.

Der zeitlich befristete Fischereischein ist seit dem 1. Juli an rd. 150 Ausgabestellen im Land erhältlich. Er kann je Antragsteller einmal je Kalenderjahr und für die Dauer von bis zu 28 aufeinander folgenden Tagen erteilt werden. Zuständig sind das Landesamt für Fischerei sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Amtsvorsteher der Ämter und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden als örtliche Ortdungsbehörden. Auskunft über www.mv-regierung.de/im unter dem Stichwort Kommunales. Der zeitlich befristete Fischereischein kostet 20 Euro, einschließlich der obligatorischen Fischereiabgabe. Hierfür erhält der Erwerber auch eine Informationsbroschüre, die ausführlich über die beim Angeln zu beachtenden fachlichen und rechtlichen Aspekte informiert, insbesondere auch zum tierschutzgerechten Verhalten.

Zum Angeln ist in M-V neben dem Fischereischein stets auch die Erlaubnis des Gewässereigentümers bzw. Pächters des jeweiligen Fischereigewässers notwendig. Solche Angelberechtigungen, auch Angelkarte genannt, werden in der Regel gegen ein Entgelt ausgegeben. Das Angeln ohne Fischereischein gilt als Ordnungswidrigkeit, die fehlende Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers verletzt dagegen privates Eigentumsrecht und erfüllt damit auch den strafrechtlichen Tatbestand der Fischwilderei.

Pressemitteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  Burgas / Amt Landhagen


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