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09.09.2010
Montag, den 16.08.2004
Finanzen

Steuersätze werden weiter gesenkt

Mit der Steuerreform hat die Bundesregierung einen zentralen
Bestandteil ihrer steuerpolitischen Gesamtstrategie verwirklicht.
Niedrige Steuern sind wichtig für die konjunkturelle Entwicklung und
für die Sicherung von Arbeitsplätzen. Forderungen nach einem
Aufschnüren dieses Steuersenkungspakets erteilt Bundeskanzler Gerhard
Schröder eine Absage.


Die weitere Steuersenkung sei im Gesetz enthalten, die ist
beschlossen und die wird auch durchgeführt, sagte Bundeskanzler
Schröder am 15. August in einem Interview im ZDF.

Deutlich sprach er sich gegen den Vorwurf aus, dass die
Bundesregierung die Kleinen belaste und die Großen entlaste.
Die Regierung habe die Eingangssteuerstufen sehr deutlich
runtergesetzt.

Schröder sagte, er glaube nicht, dass man von einer
Gerechtigkeitslücke reden könne. Das, was wir getan haben, lässt sich
auch unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit vertreten und was wir
tun, nämlich der Umbau der sozialen Sicherungssysteme, hat ein ganz
klares Ziel: Wir wollen dieses System erhalten, damit wir auch unseren
Kindern und deren Kindern, Ihren wie meinen, noch helfen, so
Schröder.

Steuersätze sinken auf Rekordniedrigniveau

Ab Januar 2005 wird der Eingangssteuersatz von ehemals 25,9 Prozent
(1998) auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von ehemals 53 Prozent
auf 42 Prozent gesunken sein, der Grundfreibetrag ist im gleichen
Zeitraum von 6.322 Euro auf 7.664 Euro gestiegen. Damit sinken die
Steuersätze auf ein Rekordniedrigniveau.

Die Gesamtentlastung dieser Maßnahmen für die Privathaushalte beträgt
mehr als 40 Milliarden Euro - jährlich.

Die Steuerreform vermindert insbesondere die steuerliche Belastung von
Arbeitnehmern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie von Familien
mit Kindern. Zudem profitieren die Arbeitnehmer mit niedrigem
Einkommen von der Erhöhung der Freibeträge.

Von einem Land mit nicht mehr wettbewerbsfähigen Steuersätzen hat sich
die Bundesrepublik innerhalb weniger Jahre zu einem Land entwickelt,
das auch im internationalen Vergleich zu den Ländern mit sehr
niedrigen Einkommensteuersätzen und geringer Steuerlast zählt.

Das ist erfolgreiche Steuerpolitik!

Die aktuellen Einkommensteuersätze

* Der Grundfreibetrag, das ist der steuerfreie Teil des
Einkommens, ist pro Person von 7.235 auf 7.664 Euro gestiegen.

* Der Eingangssteuersatz ist von 19,9 Prozent auf jetzt 16 Prozent
gesunken. Zum 1. Januar 2005 sinkt er dann auf 15 Prozent.

* Der Höchststeuersatz ist von 48,5 Prozent auf 45 Prozent
gesunken und wird weiter auf 42 Prozent zum 1. Januar 2005
sinken.

Bundesregierung
  Amt Landhagen / Kepert


Montag, den 16.08.2004
Keine Nachbesserungen bei Hartz IV

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat im Interview mit dem ZDF die
Reformen der Bundesregierung verteidigt. Der Umbau der sozialen
Sicherungssysteme hat ein ganz klares Ziel: Wir wollen dieses System
erhalten, damit wir auch unseren Kindern und deren Kindern noch
helfen, sagte Schröder.


Viele würden jetzt demonstrieren, weil sie glaubten demnächst weniger
Leistungen zu bekommen. Schröder stellte jedoch im Interview am 15.
August klar, dass die meisten der Sozialhilfeempfänger und mindestens
ein Drittel derer, die bisher Arbeitslosenhilfe bekämen, mehr bekommen
würden. Jedenfalls dann, wenn sie Kinder haben, was von uns gewollt
gewesen ist, so Schröder. Auch würden Veränderungen bei der
Bundesagentur für Arbeit dafür sorgen, dass die Arbeitssuchenden
besser betreut und vermittelt werden.

Der Bundeskanzler sagte, er nehme die Demonstrationen und Ängste der
Menschen sehr ernst. Gleichzeitig kritisierte er aber auch die neue
Volksfront gegen die Reformen, bestehend aus der CDU auf der einen
Seite und der PDS auf der anderen Seite.

CDU und CSU hätten im Bundestag viel zur Verschärfung der
Reformmaßnahmen beigetragen und Dinge durchgesetzt, die die
Bundesregierung so nicht wollte. Das Hauptproblem sei, so Schröder,
dass CDU und CSU jetzt so tun als sei man nicht dabei gewesen.

Zufuhr in die Arbeitslosigkeit stoppen

Die Bundesregierung werde dafür sorgen, dass jedem Jugendlichen unter
25 Jahren ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, oder eine Maßnahme zur
Weiterqualifizierung garantiert wird. Schröder erläuterte: Das
heißt, wir kriegen die von der Straße und stoppen damit die Zufuhr in
die Arbeitslosigkeit. Das nenne ich fördern.

Die Bundesregierung gebe darüber hinaus den Kommunen zusätzlich eine
Milliarde Euro an Ausgleich, damit diese die Beschäftigung in den
Kommunen entwickeln könnten. Wir werden im nächsten Jahr für
Eingliederungsmaßnahmen 6,35 Milliarden Euro ausgeben, sagte
Schröder. Obwohl nur 20 Prozent der Bevölkerung im Osten wohnten,
werde die Bundesregierung 40 Prozent der Mittel dorthin geben und
zwar zu Recht: Weil die Arbeitslosigkeit dort höher ist.

Schröder betonte, dass die Reformen, auch wenn sie zu Belastungen
führten, jetzt gemacht werden müssten, selbst wenn die positiven
Wirkungen erst später eintreten werden.

Arbeitslosengeld II kommt pünktlich

Grund für die in der letzten Woche vereinbarten Veränderungen an Hartz
IV seien keine handwerklichen Probleme bei der Ausarbeitung des
Gesetzes gewesen.

Vielmehr hatte man sich bei der letzten Kabinettsklausur in
Neuhardenberg darauf verständigt, bei der nächsten Klausur im
September über die Umsetzung der Reformen durch Verordnungen zu
sprechen. Jetzt sei jedoch der Eindruck entstanden, dass die Menschen
nicht pünktlich ihr Geld erhielten. Dies sei ein falscher Eindruck
gewesen, der sich festgesetzt habe. Deshalb war es vernünftig jetzt zu
reagieren, erklärte Schröder.

Auch könne es bei Reformen in dieser Dimension immer Punkte geben,
deren Wirkungen nicht so gewollt seien. Schröder: Also muss man
darüber nachdenken, ob man sie ändert. Das ist geschehen. Das ist
demokratischer Brauch.

Keine weiteren Änderungen an Hartz IV

Weitere Änderungen, etwa die Veränderungen bei den Sparfreibeträgen
der Altersvorsorge lehnte der Kanzler ab. Einerseits habe die
Bundesregierung die Riester-Rente eingeführt, die freigestellt sei.
Andererseits müsse auch gesehen werden, wie hoch die Freibeträge
seien.

Ein Ehepaar, beide 45 Jahre alt, zwei Kinder, kann behalten 47.000
Euro, ohne dass es Leistungseinschränkungen gibt. Es gebe nur Wenige,
die jeden Tag zur Arbeit gehen und ein solches Vermögen haben, sagte
der Kanzler. Auch ein älteres Ehepaar (beide 60 Jahre) könnten 87.000
Euro behalten, ehe eine einzige Leistungseinschränkung käme. Ich
finde, man muss die Kirche auch im Dorf lassen. Denn das Geld, das
transferiert wird, wird aus Steuermitteln aufgebracht.

Reformen sind gerecht

Schröder sprach sich klar gegen den Vorwurf aus, dass die
Bundesregierung die Kleinen belaste und die Großen entlaste.
Die Regierung habe die Eingangssteuerstufen sehr deutlich
runtergesetzt.

Der Kanzler sagte, er glaube nicht, dass man von einer
Gerechtigkeitslücke reden könne. Das, was wir getan haben, lässt sich
auch unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit vertreten und was wir
tun, nämlich der Umbau der sozialen Sicherungssysteme, hat ein ganz
klares Ziel: Wir wollen dieses System erhalten, damit wir auch unseren
Kindern und deren Kindern, Ihren wie meinen, noch helfen, so
Schröder.

Bundesregierung
  Amt Landhagen / Kepert


Freitag, den 13.08.2004
Hartz IV - Fakt ist...

Anrechnung von Vermögen ist bei Beziehern von Arbeitslosengeld II
deutlich großzügiger als bei Sozialhilfe

Beim Reformgesetz Hartz IV werden immer wieder unzutreffende Vorwürfe
zur Anrechnung von Vermögen erhoben: Angeblich führe die Neuregelung
dazu, dass Hunderttausende von Arbeitslosen keine Leistungen erhielten
und sogar ihre Lebensversicherungen kündigen müssten.

Dieses Schüren von Ängsten in der Bevölkerung durch falsche
Behauptungen ist unverantwortlich: Die Regeln zur Vermögensanrechnung
entsprechen im Wesentlichen - mit leichten Verbesserungen - den
Regelungen bei der derzeitigen Arbeitslosenhilfe und sind deutlich
großzügiger als bei der derzeitigen Sozialhilfe.

Fakt ist:

Frei von der Anrechnung bleibt für jeden Bezieher von Arbeitslosengeld
II und für seinen Partner

* Geldvermögen von 200 Euro pro Lebensjahr. Für jeden bleibt ein
Mindestfreibetrag von 4.100 Euro und ein Höchstbetrag von 13.000
Euro. Vor dem 1. Januar 1948 Geborene haben einen Freibetrag von
520 Euro je vollendetem Lebensjahr bis zu einer Höchstgrenze von
33.800 Euro.

Beispiele:

Ein 40-jähriger kann demzufolge ein Geldvermögen von 8.000 Euro haben,
ohne dass es auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Seine
Partnerin kann noch einmal den gleichen Betrag haben ohne Anrechnung.
Ein 58-jähriger kann sogar anrechnungsfrei ein Geldvermögen von 30.160
Euro behalten. Die gleiche Summe bleibt auch für den Partner
anrechnungsfrei.

Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eines Beziehers von
Arbeitslosengeld II wird zusätzlich für notwendige Anschaffungen ein
Freibetrag von 750 Euro vom zu verwertenden Vermögen abgezogen.

Frei von der Anrechnung sind ebenfalls

* der Hausrat,
* für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen
ein angemessenes Auto sowie
* eine selbstgenutzte angemessene Eigentumswohnung bzw. ein
selbstgenutztes angemessenes Hausgrundstück.

Frei von der Anrechnung sind auch

* das gesamte Vermögen aus der
  Amt Landhagen / Kepert


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