| Montag,
den 16.08.2004 |
| Finanzen |
Steuersätze werden weiter gesenkt
Mit der Steuerreform hat die Bundesregierung einen zentralen Bestandteil ihrer steuerpolitischen Gesamtstrategie verwirklicht. Niedrige Steuern sind wichtig für die konjunkturelle Entwicklung und für die Sicherung von Arbeitsplätzen. Forderungen nach einem Aufschnüren dieses Steuersenkungspakets erteilt Bundeskanzler Gerhard Schröder eine Absage.
Die weitere Steuersenkung sei im Gesetz enthalten, die ist beschlossen und die wird auch durchgeführt, sagte Bundeskanzler Schröder am 15. August in einem Interview im ZDF.
Deutlich sprach er sich gegen den Vorwurf aus, dass die Bundesregierung die Kleinen belaste und die Großen entlaste. Die Regierung habe die Eingangssteuerstufen sehr deutlich runtergesetzt.
Schröder sagte, er glaube nicht, dass man von einer Gerechtigkeitslücke reden könne. Das, was wir getan haben, lässt sich auch unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit vertreten und was wir tun, nämlich der Umbau der sozialen Sicherungssysteme, hat ein ganz klares Ziel: Wir wollen dieses System erhalten, damit wir auch unseren Kindern und deren Kindern, Ihren wie meinen, noch helfen, so Schröder.
Steuersätze sinken auf Rekordniedrigniveau
Ab Januar 2005 wird der Eingangssteuersatz von ehemals 25,9 Prozent (1998) auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von ehemals 53 Prozent auf 42 Prozent gesunken sein, der Grundfreibetrag ist im gleichen Zeitraum von 6.322 Euro auf 7.664 Euro gestiegen. Damit sinken die Steuersätze auf ein Rekordniedrigniveau.
Die Gesamtentlastung dieser Maßnahmen für die Privathaushalte beträgt mehr als 40 Milliarden Euro - jährlich.
Die Steuerreform vermindert insbesondere die steuerliche Belastung von Arbeitnehmern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie von Familien mit Kindern. Zudem profitieren die Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen von der Erhöhung der Freibeträge.
Von einem Land mit nicht mehr wettbewerbsfähigen Steuersätzen hat sich die Bundesrepublik innerhalb weniger Jahre zu einem Land entwickelt, das auch im internationalen Vergleich zu den Ländern mit sehr niedrigen Einkommensteuersätzen und geringer Steuerlast zählt.
Das ist erfolgreiche Steuerpolitik!
Die aktuellen Einkommensteuersätze
* Der Grundfreibetrag, das ist der steuerfreie Teil des Einkommens, ist pro Person von 7.235 auf 7.664 Euro gestiegen. * Der Eingangssteuersatz ist von 19,9 Prozent auf jetzt 16 Prozent gesunken. Zum 1. Januar 2005 sinkt er dann auf 15 Prozent. * Der Höchststeuersatz ist von 48,5 Prozent auf 45 Prozent gesunken und wird weiter auf 42 Prozent zum 1. Januar 2005 sinken.
Bundesregierung |
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| Montag,
den 16.08.2004 |
| Keine Nachbesserungen bei Hartz IV |
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat im Interview mit dem ZDF die Reformen der Bundesregierung verteidigt. Der Umbau der sozialen Sicherungssysteme hat ein ganz klares Ziel: Wir wollen dieses System erhalten, damit wir auch unseren Kindern und deren Kindern noch helfen, sagte Schröder.
Viele würden jetzt demonstrieren, weil sie glaubten demnächst weniger Leistungen zu bekommen. Schröder stellte jedoch im Interview am 15. August klar, dass die meisten der Sozialhilfeempfänger und mindestens ein Drittel derer, die bisher Arbeitslosenhilfe bekämen, mehr bekommen würden. Jedenfalls dann, wenn sie Kinder haben, was von uns gewollt gewesen ist, so Schröder. Auch würden Veränderungen bei der Bundesagentur für Arbeit dafür sorgen, dass die Arbeitssuchenden besser betreut und vermittelt werden.
Der Bundeskanzler sagte, er nehme die Demonstrationen und Ängste der Menschen sehr ernst. Gleichzeitig kritisierte er aber auch die neue Volksfront gegen die Reformen, bestehend aus der CDU auf der einen Seite und der PDS auf der anderen Seite.
CDU und CSU hätten im Bundestag viel zur Verschärfung der Reformmaßnahmen beigetragen und Dinge durchgesetzt, die die Bundesregierung so nicht wollte. Das Hauptproblem sei, so Schröder, dass CDU und CSU jetzt so tun als sei man nicht dabei gewesen.
Zufuhr in die Arbeitslosigkeit stoppen
Die Bundesregierung werde dafür sorgen, dass jedem Jugendlichen unter 25 Jahren ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, oder eine Maßnahme zur Weiterqualifizierung garantiert wird. Schröder erläuterte: Das heißt, wir kriegen die von der Straße und stoppen damit die Zufuhr in die Arbeitslosigkeit. Das nenne ich fördern.
Die Bundesregierung gebe darüber hinaus den Kommunen zusätzlich eine Milliarde Euro an Ausgleich, damit diese die Beschäftigung in den Kommunen entwickeln könnten. Wir werden im nächsten Jahr für Eingliederungsmaßnahmen 6,35 Milliarden Euro ausgeben, sagte Schröder. Obwohl nur 20 Prozent der Bevölkerung im Osten wohnten, werde die Bundesregierung 40 Prozent der Mittel dorthin geben und zwar zu Recht: Weil die Arbeitslosigkeit dort höher ist.
Schröder betonte, dass die Reformen, auch wenn sie zu Belastungen führten, jetzt gemacht werden müssten, selbst wenn die positiven Wirkungen erst später eintreten werden.
Arbeitslosengeld II kommt pünktlich
Grund für die in der letzten Woche vereinbarten Veränderungen an Hartz IV seien keine handwerklichen Probleme bei der Ausarbeitung des Gesetzes gewesen.
Vielmehr hatte man sich bei der letzten Kabinettsklausur in Neuhardenberg darauf verständigt, bei der nächsten Klausur im September über die Umsetzung der Reformen durch Verordnungen zu sprechen. Jetzt sei jedoch der Eindruck entstanden, dass die Menschen nicht pünktlich ihr Geld erhielten. Dies sei ein falscher Eindruck gewesen, der sich festgesetzt habe. Deshalb war es vernünftig jetzt zu reagieren, erklärte Schröder.
Auch könne es bei Reformen in dieser Dimension immer Punkte geben, deren Wirkungen nicht so gewollt seien. Schröder: Also muss man darüber nachdenken, ob man sie ändert. Das ist geschehen. Das ist demokratischer Brauch.
Keine weiteren Änderungen an Hartz IV
Weitere Änderungen, etwa die Veränderungen bei den Sparfreibeträgen der Altersvorsorge lehnte der Kanzler ab. Einerseits habe die Bundesregierung die Riester-Rente eingeführt, die freigestellt sei. Andererseits müsse auch gesehen werden, wie hoch die Freibeträge seien.
Ein Ehepaar, beide 45 Jahre alt, zwei Kinder, kann behalten 47.000 Euro, ohne dass es Leistungseinschränkungen gibt. Es gebe nur Wenige, die jeden Tag zur Arbeit gehen und ein solches Vermögen haben, sagte der Kanzler. Auch ein älteres Ehepaar (beide 60 Jahre) könnten 87.000 Euro behalten, ehe eine einzige Leistungseinschränkung käme. Ich finde, man muss die Kirche auch im Dorf lassen. Denn das Geld, das transferiert wird, wird aus Steuermitteln aufgebracht.
Reformen sind gerecht
Schröder sprach sich klar gegen den Vorwurf aus, dass die Bundesregierung die Kleinen belaste und die Großen entlaste. Die Regierung habe die Eingangssteuerstufen sehr deutlich runtergesetzt.
Der Kanzler sagte, er glaube nicht, dass man von einer Gerechtigkeitslücke reden könne. Das, was wir getan haben, lässt sich auch unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit vertreten und was wir tun, nämlich der Umbau der sozialen Sicherungssysteme, hat ein ganz klares Ziel: Wir wollen dieses System erhalten, damit wir auch unseren Kindern und deren Kindern, Ihren wie meinen, noch helfen, so Schröder.
Bundesregierung |
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| Freitag,
den 13.08.2004 |
| Hartz IV - Fakt ist... |
Anrechnung von Vermögen ist bei Beziehern von Arbeitslosengeld II deutlich großzügiger als bei Sozialhilfe
Beim Reformgesetz Hartz IV werden immer wieder unzutreffende Vorwürfe zur Anrechnung von Vermögen erhoben: Angeblich führe die Neuregelung dazu, dass Hunderttausende von Arbeitslosen keine Leistungen erhielten und sogar ihre Lebensversicherungen kündigen müssten.
Dieses Schüren von Ängsten in der Bevölkerung durch falsche Behauptungen ist unverantwortlich: Die Regeln zur Vermögensanrechnung entsprechen im Wesentlichen - mit leichten Verbesserungen - den Regelungen bei der derzeitigen Arbeitslosenhilfe und sind deutlich großzügiger als bei der derzeitigen Sozialhilfe.
Fakt ist:
Frei von der Anrechnung bleibt für jeden Bezieher von Arbeitslosengeld II und für seinen Partner
* Geldvermögen von 200 Euro pro Lebensjahr. Für jeden bleibt ein Mindestfreibetrag von 4.100 Euro und ein Höchstbetrag von 13.000 Euro. Vor dem 1. Januar 1948 Geborene haben einen Freibetrag von 520 Euro je vollendetem Lebensjahr bis zu einer Höchstgrenze von 33.800 Euro.
Beispiele:
Ein 40-jähriger kann demzufolge ein Geldvermögen von 8.000 Euro haben, ohne dass es auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Seine Partnerin kann noch einmal den gleichen Betrag haben ohne Anrechnung. Ein 58-jähriger kann sogar anrechnungsfrei ein Geldvermögen von 30.160 Euro behalten. Die gleiche Summe bleibt auch für den Partner anrechnungsfrei.
Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eines Beziehers von Arbeitslosengeld II wird zusätzlich für notwendige Anschaffungen ein Freibetrag von 750 Euro vom zu verwertenden Vermögen abgezogen.
Frei von der Anrechnung sind ebenfalls
* der Hausrat, * für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen ein angemessenes Auto sowie * eine selbstgenutzte angemessene Eigentumswohnung bzw. ein selbstgenutztes angemessenes Hausgrundstück.
Frei von der Anrechnung sind auch
* das gesamte Vermögen aus der |
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