| Donnerstag,
den 30.09.2004 |
| Innenminister Timm: Maritime Sicherheit im Blick! |
Aus Anlass des Weltschifffahrtstages (30.9.) hat Innenminister Dr. Gottfried Timm eine Beflaggung aller öffentlichen Dienstgebäude der Küstenstädte und -landkreise Mecklenburg-Vorpommerns angeordnet. Das bedeutet, dass in den Hansestädten Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald sowie in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Bad Doberan, Rügen, Nordvorpommern und Ostvorpommern die Dienststellen des Landes mit der Landesdienst- und Bundesflagge beflaggt werden. Nach Möglichkeit soll daneben die Europaflagge gesetzt werden, und soweit die Kommunen besondere Flaggen führen, können diese ebenfalls gesetzt werden.
Der Weltschifffahrtstag wird auf Veranlassung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO alljährlich am letzten Mittwoch des Septembers begangen. In diesem Jahr steht der Weltschifffahrtstag unter dem Motto: Focus on maritime security (Blickpunkt auf die Maritime Sicherheit). Für diese Sicherheit wurde nach den Worten von Innenminister Dr. Gottfried Timm in Mecklenburg-Vorpommern viel getan: In unseren Häfen wurde auf beispielhafte Weise der sogenannte ISPS-Code umgesetzt, der für einen besseren Schutz insbesondere gegen terroristische Anschläge sorgt. Auch die Wasserschutzpolizei des Landes hat sich den Anforderungen aus dem wachsenden maritimen Tourismus und den internationalen Verpflichtungen zur Schiffssicherheit gestellt. Hierzu wurden unter anderem der Streifen- und der Seebootsdienst gestärkt. |
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| Montag,
den 30.08.2004 |
| Neuer Amtsvorsteher |
Am 26.08. konstituierte sich der neue Amtsausschuss des Amtes Landhagen und wählte aus seinen Reihen die neue Amtsspitze. Zum neuen Amtsvorsteher wurde im ersten Wahlgang mit mehr als die Hälfte der Stimmen Herr Detlef Neumann, Bürgermeister der Gemeinde Diedrichshagen gewählt. Zum ersten Stellvertreter wurde Herr Joachim Hauswald, Bürgermeister der Gemeinde Weitenhagen und zum 2. Stellvertreter Herr Norbert Riechert, Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen gewählt.
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| Donnerstag,
den 26.08.2004 |
| Hartz IV - Fakt ist ... |
Reformen am Arbeitsmarkt: Viele Bürgerinnen und Bürger zu Unrecht besorgt ----------------------------------------------------------
Trotz der Aufklärungsmaßnahmen der Bundesregierung äußern immer noch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Ängste gegenüber den Arbeitsmarktreformen, die völlig unbegründet sind, so zuletzt in der Sendung MDR extra: Hartz IV am 24. August 2004.
So verständlich die Ängste im einzelnen sind, so wichtig ist es, die falschen Behauptungen richtig zu stellen:
Zitat: Es kann doch nicht sein, dass man für einen Euro arbeiten muss. Also, das ist Billigtarif und unterm Billigtarif.
Fakt ist:
Niemand muss für einen Euro arbeiten. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass alle Arbeitslosen auch Arbeit suchen. Die Bundesregierung schafft daher die Voraussetzungen für Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, insbesondere im kommunalen, schulischen und sozialen Bereich. Es handelt sich dabei um Arbeitsmöglichkeiten, die zusätzlich geschaffen werden und nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt treten. Arbeitslose, die solche Jobs übernehmen, erhalten weiter Arbeitslosengeld II sowie die Unterkunfts- und Heizkosten. Hinzu kommt eine Entlohnung der Zusatzjobs in Höhe von bis zu zwei Euro pro Stunde. Mit Arbeitslosengeld II, Unterkunfts- und Heizkosten sowie Zusatzjob erhalten Arbeitslose rund 850 bis 1.000 Euro netto monatlich. Wer da von Billigtarif spricht, verkennt, wie viel beispielsweise ein einfacher Arbeiter oder eine Krankenschwester mit Schicht- und Wochenenddienst nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verdient.
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Zitat: Einen Monat sollen die mal das machen, was sie hier als Zumutbarkeit bestimmen. (Das) sollen sie selber mal machen. Das würden die sich im Traum nicht einfallen lassen.
Fakt ist:
Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich um eine aus Steuern finanzierte Sozialleistung. Sie wird getragen von denjenigen, die einer Arbeit nachgehen, auch von Geringverdienern. Deshalb ist allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen prinzipiell jede Arbeit zumutbar. Der latent geäußerte Vorwurf, Arbeitslose würden durch strengere Zumutbarkeitsregelungen unverhältnismäßig belastet, stimmt nicht, denn:
Nicht zumutbar sind insbesondere Arbeiten,
* zu denen der Arbeitslose geistig, seelisch und körperlich nicht in der Lage ist * die dem Hilfebedürftigen die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Tätigkeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt * deren Ausübung die Kindererziehung gefährden würde * deren Ausübung nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar wäre, soweit die Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann
Die Zumutbarkeitsregelung trägt dazu bei, die Eigeninitiative der Betroffenen zu steigern und ihre Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung schneller zu beenden.
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Zitat: Viele Leute haben sich ein Häuschen gebaut auf Kredit. Von 333 Euro - wie ?
Fakt ist:
Die Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II betragen 345 Euro in den alten Bundesländern einschließlich ganz Berlin sowie 311 Euro in den neuen Bundesländern.
Zusätzlich zur Regelleistung werden die Kosten für die Miete und Heizung einer angemessenen Wohnung übernommen. Als angemessen können im Durchschnitt folgende Quadratmeterzahlen angesehen werden: ca. 45 - 50 qm für eine Person, ca. 60 qm oder 2 Zimmer für zwei Personen, ca. 75 qm oder 3 Zimmer für drei Personen, ca. 85 - 90 qm oder 4 Zimmer für 4 Personen.
Hat ein Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Haus gebaut oder eine Wohnung gekauft, die selbst genutzt werden und noch nicht bezahlt sind, werden zusätzlich zu der Regelleistung die Schuldzinsen übernommen. Ebenso werden die Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung bezahlt. Tilgungsraten können jedoch nicht übernommen werden, da sie der Vermögensbildung dienen.
Für alle Bezieher von Arbeitslosengeld II werden zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Die ehemaligen Sozialhilfeempfänger bekommen damit erstmals eine eigene Absicherung für das Alter.
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Zitat: Also, ich bin in einem mittelständischen Unternehmen beschäftigt, und ich denke mal, dadurch, dass Kaufkraft durch Hartz IV durch diese Verarmung weiterhin sinken wird, dass auch der Mittelstand nach wie vor davon Leid tragend sein wird, und ich weiß nicht oder ich glaube zumindest nicht, dass durch Hartz IV Arbeitsplätze geschaffen werden:
Fakt ist:
Kein Hilfebedürftiger wird verarmen. Die Regelleistungen zuzüglich der Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen sowie die Unterkunfts- und Heizkosten verhindern dies. Im übrigen erhalten viele Menschen zukünftig sogar mehr Hilfen als bisher, insbesondere Familien. Daher wird auch die Kaufkraft nicht sinken. Die aktuellen konjunkturellen Daten weisen vielmehr in eine andere Richtung: Deutschlands Wirtschaft gewinnt wieder an Fahrt. Das, verbunden mit gezielten Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und den im kommunalen, sozialen und schulischen Bereich entstehenden Zusatzjobs, bringt positive Effekte für den Arbeitsmarkt.
Das Arbeitsmarktreformgesetz Hartz IV legt nicht nur fest, welche Unterstützungsleistungen Arbeitslose bekommen, das Gesetz bringt vor allem umfangreiche Maßnahmen, um Arbeitsuchende schneller wieder in Arbeit zu vermitteln und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen.
* Arbeitsuchende bekommen in Zukunft in ihrer Arbeitsagentur einen persönlichen Ansprechpartner, den sogenannten Fallmanager. Diese Fallmanager werden die Arbeitsuchenden wesentlich intensiver betreuen als bisher. * Alle Arbeitssuchenden, die jünger als 25 Jahre sind, haben erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ein Angebot für eine Ausbildung oder Arbeitsstelle, eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Qualifizierung. * Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann Arbeitssuchenden in Zukunft auch die Finanzierung eines Führerscheins gewährt werden. * Zudem gibt es finanzielle Anreize, eine Arbeit aufzunehmen: - Wer arbeitet, hat Freibeträge bei seinem Zuverdienst. Von der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II bleiben bei einem Bruttoverdienst bis 400 Euro 15% des Nettoeinkommens frei von der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II, bei einem Bruttoverdienst von 400 bis 900 Euro bleiben 30% des Nettoeinkommens frei und bei einem Bruttoverdienst zwischen 900 und 1.500 Euro sind es 15%. - Arbeitslose können ein Einstiegsgeld (Lohnzuschuss) erhalten, wenn sie eine Arbeit annehmen, deren Bezahlung zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. - Wer einen zeitlich befristeten Zusatzjob im gemeinnützigen Bereich übernimmt, kann die dafür gezahlte Mehraufwandsentschädigung von ein bis zwei Euro pro Stunde in vollem Umfang neben dem Arbeitslosengeld II behalten. * Um den Übergang vom Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II abzufedern, wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag gezahlt, der - abhängig von der Höhe des früheren Arbeitslosengelds - bis zu 160 Euro im ersten Jahr und die Hälfte davon im zweiten Jahr betragen kann.
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Zitat: Und den Größeren gibt man es mit der Steuerreform. Das ist ja noch das Unverschämte daran: Mit Hartz IV werden drei Milliarden eingespart, und gleichzeitig fällt mit der Senkung des Spitzensteuersatzes das Doppelte oder wie viel weg an Steuereinnahmen. Das ist doch ein Witz.
Fakt ist:
Die Steuerpolitik der Bundesregierung hat dazu geführt, dass alle Steuersätze, nicht nur der Höchststeuersatz, gesenkt werden. Die relativeMehrbelastung der oberen Einkommensbezieher durch die Progression im Tarif wird durch die simultane Senkung aller Steuersätze im gesamten Einkommensbereich beibehalten. Die Änderungen bei den tariflichen Steuersätzen lassen sich nur im Gesamtzusammenhang quantifizieren. Eine Aufteilung auf einzelne Teilmaßnahmen ist methodisch problematisch, weil jeder Steuerzahler immer von der Senkung aller sein individuelles Einkommen betreffenden Grenzsteuersätze profitiert.
Durch die steuerlichen Entlastungen seit dem Regierungswechsel 1998 haben sich die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nachhaltig erhöht. Mit der Umsetzung der Tarifsenkungsstufe im Jahr 2005 werden wir in Deutschland den höchsten Grundfreibetrag und die niedrigsten Steuersätze für alle Steuerzahler verwirklicht haben.
Im einzelnen: Der Grundfreibetrag wurde von 6.322 Euro im Jahr 1998 auf 7.664 Euro bereits ab dem Jahr 2004 erhöht. Das bedeutet für jeden Steuerpflichtigen eine Steigerung des steuerfreien Einkommens um 1.342 Euro. Durch die Grundfreibetragsanhebung spart jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer jährlich mindestens 350 Euro, wenn man berücksichtigt, dass bis 1998 der Eingangssteuersatz bei 25,9 Prozent lag. Der Eingangssteuersatz für das Einkommen über dem Grundfreibetrag konnte von 25,9 Prozent in 1998 in mehreren Schritten auf gegenwärtig 16 Prozent und ab 2005 auf 15 Prozent abgesenkt werden. Parallel dazu wurde der gesamte Tarifverlauf abgesenkt. Durch diese Maßnahme profitiert jeder Steuerzahler bis zu seinem individuellen Einkommen von den gesenkten Grenzsteuersätzen. |
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