| Dienstag,
den 30.11.2004 |
| Ab 1. Januar 2005 nur noch elektronisch |
Ab 1. Januar 2005 nur noch elektronisch: Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuer-Bescheinigungen
Aus dem Steuer-Änderungsgesetz 2003 ergeben sich ab 1. Januar 2005 wesentliche Änderungen bei der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer.
Arbeitgeber sind erstmalig dazu verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen für die Zeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden, ausschließlich auf elektronischem Wege über das Internet an ihr zuständiges Finanzamt zu senden (§ 41a Abs. 1 EStG bzw. § 18 Abs. 1 UStG).
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das zuständige Finanzamt die Abgabe von Papier-Vordrucken auch weiterhin zulassen - das allerdings nur auf besonderen Antrag. Eine unbillige Härte liegt zum Beispiel dann vor, wenn und solange dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, die technischen Voraussetzungen für die elektronische Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Anmeldung einzurichten.
Arbeitgeber, die über eine maschinelle Lohnabrechnung verfügen, haben erstmals für die Lohnsteuer-Bescheinigung des Kalenderjahres 2004 die Pflicht zur elektronischen Übermittlung bis spätestens 28. Februar 2005.
Nähere Hinweise zu den genannten Verfahren sind unter www.bundesfinanzministerium.de, www.elster.de oder www.elsterlohn.de abzurufen. Außerdem steht ein Muster-Informationsschreiben zur Verfügung, mit dem Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die elektronische Lohnsteuer-Bescheinigung informieren können.
Pressemitteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
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| Donnerstag,
den 04.11.2004 |
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Anteil der Wildunfälle an Verkehrsunfällen in MV unverändert hoch
Innenminister Timm: Verkehrsschilder >Wildwechsel< ernst nehmen!
Kaum verändert hat sich in den letzten Jahren die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden, die durch Wildwechsel verursacht wurden (siehe Anhang). Der Anteil dieser sogenannten Wildunfälle an allen Unfällen mit Verletzten bewegt sich seit zehn Jahren um die 2 Prozent. Im letzten Jahr hat es sogar wieder vier Todesfälle bei solchen Unfällen gegeben - die größte Zahl seit 1993. Innenminister Dr. Gottfried Timm nahm diese Entwicklung zum Anlass, die Verkehrsteilnehmer zu warnen: Viele Kollisionen mit Wild könnten vermieden werden, wenn die Verkehrsschilder >Wildwechsel< ernster genommen würden. Einige Wildbestände befinden sich gerade im Paarungstaumel und außerdem wird es immer früher dunkel. Deshalb muss viel häufiger mit Wild auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns gerechnet werden, mahnte der Minister.
Sollte trotz aller Vorsicht ein Zusammenprall unvermeidlich werden, darf kein Ausweichmanöver riskiert werden. Dann heißt es, das Lenkrad gut festzuhalten! Die Folgen eines Ausweichmanövers - zum Beispiel der Zusammenstoß mit einem anderen Auto oder den Alleebäumen - sind meist schwerwiegender als der frontale Aufprall eines Wildtiers. Das gilt auch bei größeren Tieren. Die Gefahr von Wildwechsel besteht übrigens nicht nur in der Dämmerung oder Dunkelheit, denn manche Wildtiere trauen sich auch tagsüber auf die Fahrbahn.
Die Anzahl von Wildunfällen ist in Mecklenburg-Vorpommern übrigens höher ist in anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt. Dies wird bedingt durch die relativ niedrige Siedlungsdichte und eine Vielzahl großflächiger Waldgebiete - der Wildbestand in unserem Bundesland ist hoch. Der Innenminister wies darauf hin, dass nach einem Wildunfall die Unfallstelle abgesichert und der zuständige Jagdpächter informiert werden muss. Wie der Verantwortliche zu erreichen ist, erfährt man in der Regel über die Notrufnummer 112. Und noch ein Hinweis: Wer totes Wild einfach in den Kofferraum lädt, macht sich als Wilddieb strafbar!
Jahre 1993 1995 1997 1999 2001 2002 2003 Unfälle mit Personenschaden insgesamt: 9.869 10.646 10.746 10.702 9.111 8.550 8.236 - darunter mit Wild 186 221 232 228 200 198 194 Verunglückte insgesamt: 13.527 14.515 14.514 14.459 12.345 11.341 10.728 - Getötete 560 500 420 373 296 289 284 - Schwerverletzte 4.682 4.566 4.201 3.757 2.981 2.599 2.346 - Leichtverletzte 8.285 9.449 9.893 10.329 9.068 8.453 8.098 Bei Wildunfällen Verunglückte: 246 280 311 276 266 237 226 - Getötete 4 3 2 2 0 2 4 - Schwerverletzte 78 84 89 62 65 51 39 - Leichtverletzte 164 193 220 212 201 184 183 Anteil der bei Wildunfällen Verunglückten: 1,8% 1,9% 2,1% 1,9% 2,2% 2,1% 2,1% Anteil der bei Wildunfällen Getöteten 0,7% 0,6% 0,5% 0,5% 0,0% 0,7% 1,4% Anteil der bei Wildunfällen Schwerverletzten 1,7% 1,8% 2,1% 1,7% 2,2% 2,0% 1,7% Anteil der bei Wildunfällen Leichtverletzten 2,0% 2,0% 2,2% 2,1% 2,2% 2,2% 2,3% Pressemitteilung des Innenministeriums
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| Donnerstag,
den 04.11.2004 |
| Hinweise für den Bau v. Windkraftanlagen |
Hinweise für den Bau von Windkraftanlagen überarbeitet Unterzeichnung nach Beteiligung der Öffentlichkeit
Die neuen Hinweise für die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern liegen vor. Der gemeinsame Entwurf des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung und des Umweltministeriums ist überarbeitet und von den Ministern unterzeichnet worden. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit, bei der Interessierte vier Wochen zu den Hinweisen Stellung nehmen konnten, sind die Empfehlungen der Landesregierung überarbeitet worden. Windkraftanlagen werden immer moderner - es war notwendig, die Regelungen aus dem Jahr 1998 an die jetzige Sach- und Rechtslage anzupassen, erklärte Arbeitsminister Helmut Holter. Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling sagte, mit den Hinweisen werde der höheren Belastung der Anwohner durch große Windkraftanlagen Rechnung getragen, ohne die Bedeutung der Windkraft für den Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern in Frage zu stellen.
Die Planungsempfehlungen richten sich an Bürgermeister und Landräte sowie an Staatliche Ämter für Umwelt und Natur. Sie leisten Hilfestellung für die Gemeinden, die hier Planungshoheit haben. Es werden einzelne rechtliche Regelungen für die Zulässigkeit von Windkraftanlagen erläutert. Juristisch gesehen ist das Arbeitsministerium gegenüber den Gebietskörperschaften nicht regelungsbefugt, erläuterte Holter. Daher könne das Land lediglich Empfehlungen geben, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden.
Insgesamt gingen 21 Stellungnahmen ein - von politischer Seite, aus der Windenergiebranche, von Bürgerinitiativen und Privatpersonen. Außerdem hat sich der Umweltausschuss des Landtages mit dem Entwurf befasst. Die meisten Anmerkungen bezogen sich auf die Abstandsregelungen. Alle Einwände und Vorschläge sind ausführlich geprüft und bewertet worden. Die bisher unübliche Möglichkeit zur Stellungnahme durch interessierte Bürger, Vereine und Verbände, die die Ministerien wegen des besonderen öffentlichen Interesses eingeräumt hatten, wurde einhellig gelobt.
In den neuen Hinweisen wird die Empfehlung für den Mindestabstand für große Anlagen von Wohngebieten von 500 auf 1.000 Meter verdoppelt. Vor sechs Jahren waren Windenergieanlagen technisch bedingt niedriger als 100 Meter, heutzutage unterschreiten die Anlagen diese Höhe kaum noch, so Holter. Die bewährte Praxis, Windkraftanlagen in der Regel nur in raumordnerisch festgeschriebenen Eignungsgebieten zu errichten, bleibt bestehen. Sehr große Anlagen sollen nicht in Ortsnähe errichtet werden. Umweltminister Methling hob hervor: Die Empfehlung größerer Abstände kommt den Kommunen und Bürgern entgegen, die Belastungen durch Lärm und Schattenschlag geltend machen.
Beide Minister betonten, die vorliegenden Hinweise für die Planung von Windenergieanlagen seien ein tragfähiger Kompromiss. Er orientiere sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen und leiste gleichzeitig einen Beitrag zur ausgewogenen Ansiedlung von Windkraftanlagen im Land. Mit der Aktualisierung der Abstandsempfehlungen wird die Ziffer 72 des Koalitionsvertrages umgesetzt.
Die Hinweise für die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern ersetzen die Empfehlungen von 1998 und sind mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 1. November 2004 gültig. Der Text ist auch im Internet verfügbar: www.am.mv-regierung.de unter der Rubrik Planen und Bauen im Verzeichnis Planungsrecht.
Pressemitteilung des Ministeriums fuer Arbeit und Bau |
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