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08.09.2010
Dienstag, den 30.11.2004
Ab 1. Januar 2005 nur noch elektronisch
Ab 1. Januar 2005 nur noch elektronisch: Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuer-Bescheinigungen

Aus dem Steuer-Änderungsgesetz 2003 ergeben sich ab 1. Januar 2005 wesentliche Änderungen bei der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer.

Arbeitgeber sind erstmalig dazu verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen für die Zeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden, ausschließlich auf elektronischem Wege über das Internet an ihr zuständiges Finanzamt zu senden (§ 41a Abs. 1 EStG bzw. § 18 Abs. 1 UStG).

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das zuständige Finanzamt die Abgabe von Papier-Vordrucken auch weiterhin zulassen - das allerdings nur auf besonderen Antrag. Eine unbillige Härte liegt zum Beispiel dann vor, wenn und solange dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, die technischen Voraussetzungen für die elektronische Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Anmeldung einzurichten.

Arbeitgeber, die über eine maschinelle Lohnabrechnung verfügen, haben erstmals für die Lohnsteuer-Bescheinigung des Kalenderjahres 2004 die Pflicht zur elektronischen Übermittlung bis spätestens 28. Februar 2005.

Nähere Hinweise zu den genannten Verfahren sind unter www.bundesfinanzministerium.de, www.elster.de oder www.elsterlohn.de abzurufen. Außerdem steht ein Muster-Informationsschreiben zur Verfügung, mit dem Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die elektronische Lohnsteuer-Bescheinigung informieren können.


Pressemitteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  Burgas / Amt Landhagen


Donnerstag, den 04.11.2004
Anteil der Wildunfälle an Verkehrsunfällen in MV unverändert hoch

Innenminister Timm: Verkehrsschilder >Wildwechsel< ernst nehmen!

Kaum verändert hat sich in den letzten Jahren die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden, die durch Wildwechsel verursacht wurden (siehe Anhang). Der Anteil dieser sogenannten Wildunfälle an allen Unfällen mit Verletzten bewegt sich seit zehn Jahren um die 2 Prozent. Im letzten Jahr hat es sogar wieder vier Todesfälle bei solchen Unfällen gegeben - die größte Zahl seit 1993. Innenminister Dr. Gottfried Timm nahm diese Entwicklung zum Anlass, die Verkehrsteilnehmer zu warnen: Viele Kollisionen mit Wild könnten vermieden werden, wenn die Verkehrsschilder >Wildwechsel< ernster genommen würden. Einige Wildbestände befinden sich gerade im Paarungstaumel und außerdem wird es immer früher dunkel. Deshalb muss viel häufiger mit Wild auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns gerechnet werden, mahnte der Minister.

Sollte trotz aller Vorsicht ein Zusammenprall unvermeidlich werden, darf kein Ausweichmanöver riskiert werden. Dann heißt es, das Lenkrad gut festzuhalten! Die Folgen eines Ausweichmanövers - zum Beispiel der Zusammenstoß mit einem anderen Auto oder den Alleebäumen - sind meist schwerwiegender als der frontale Aufprall eines Wildtiers. Das gilt auch bei größeren Tieren. Die Gefahr von Wildwechsel besteht übrigens nicht nur in der Dämmerung oder Dunkelheit, denn manche Wildtiere trauen sich auch tagsüber auf die Fahrbahn.

Die Anzahl von Wildunfällen ist in Mecklenburg-Vorpommern übrigens höher ist in anderen Bundesländern und im Bundesdurchschnitt. Dies wird bedingt durch die relativ niedrige Siedlungsdichte und eine Vielzahl großflächiger Waldgebiete - der Wildbestand in unserem Bundesland ist hoch. Der Innenminister wies darauf hin, dass nach einem Wildunfall die Unfallstelle abgesichert und der zuständige Jagdpächter informiert werden muss. Wie der Verantwortliche zu erreichen ist, erfährt man in der Regel über die Notrufnummer 112. Und noch ein Hinweis: Wer totes Wild einfach in den Kofferraum lädt, macht sich als Wilddieb strafbar!


Jahre
1993
1995
1997
1999
2001
2002
2003

Unfälle mit Personenschaden insgesamt:
9.869
10.646
10.746
10.702
9.111
8.550
8.236

- darunter mit Wild
186
221
232
228
200
198
194

Verunglückte insgesamt:
13.527
14.515
14.514
14.459
12.345
11.341
10.728

- Getötete
560
500
420
373
296
289
284

- Schwerverletzte
4.682
4.566
4.201
3.757
2.981
2.599
2.346

- Leichtverletzte
8.285
9.449
9.893
10.329
9.068
8.453
8.098

Bei Wildunfällen Verunglückte:
246
280
311
276
266
237
226

- Getötete
4
3
2
2
0
2
4

- Schwerverletzte
78
84
89
62
65
51
39

- Leichtverletzte
164
193
220
212
201
184
183

Anteil der bei Wildunfällen Verunglückten:
1,8%
1,9%
2,1%
1,9%
2,2%
2,1%
2,1%

Anteil der bei Wildunfällen Getöteten
0,7%
0,6%
0,5%
0,5%
0,0%
0,7%
1,4%

Anteil der bei Wildunfällen Schwerverletzten
1,7%
1,8%
2,1%
1,7%
2,2%
2,0%
1,7%

Anteil der bei Wildunfällen Leichtverletzten
2,0%
2,0%
2,2%
2,1%
2,2%
2,2%
2,3%

Pressemitteilung des Innenministeriums

  Burgas / Amt Landhagen


Donnerstag, den 04.11.2004
Hinweise für den Bau v. Windkraftanlagen
Hinweise für den Bau von Windkraftanlagen überarbeitet
Unterzeichnung nach Beteiligung der Öffentlichkeit

Die neuen Hinweise für die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern liegen vor. Der gemeinsame Entwurf des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung und des Umweltministeriums ist überarbeitet und von den Ministern unterzeichnet worden. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit, bei der Interessierte vier Wochen zu den Hinweisen Stellung nehmen konnten, sind die Empfehlungen der Landesregierung überarbeitet worden.

Windkraftanlagen werden immer moderner - es war notwendig, die Regelungen aus dem Jahr 1998 an die jetzige Sach- und Rechtslage anzupassen, erklärte Arbeitsminister Helmut Holter. Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling sagte, mit den Hinweisen werde der höheren Belastung der Anwohner durch große Windkraftanlagen Rechnung getragen, ohne die Bedeutung der Windkraft für den Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern in Frage zu stellen.

Die Planungsempfehlungen richten sich an Bürgermeister und Landräte sowie an Staatliche Ämter für Umwelt und Natur. Sie leisten Hilfestellung für die Gemeinden, die hier Planungshoheit haben. Es werden einzelne rechtliche Regelungen für die Zulässigkeit von Windkraftanlagen erläutert. Juristisch gesehen ist das Arbeitsministerium gegenüber den Gebietskörperschaften nicht regelungsbefugt, erläuterte Holter. Daher könne das Land lediglich Empfehlungen geben, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden.

Insgesamt gingen 21 Stellungnahmen ein - von politischer Seite, aus der Windenergiebranche, von Bürgerinitiativen und Privatpersonen. Außerdem hat sich der Umweltausschuss des Landtages mit dem Entwurf befasst. Die meisten Anmerkungen bezogen sich auf die Abstandsregelungen. Alle Einwände und Vorschläge sind ausführlich geprüft und bewertet worden. Die bisher unübliche Möglichkeit zur Stellungnahme durch interessierte Bürger, Vereine und Verbände, die die Ministerien wegen des besonderen öffentlichen Interesses eingeräumt hatten, wurde einhellig gelobt.

In den neuen Hinweisen wird die Empfehlung für den Mindestabstand für große Anlagen von Wohngebieten von 500 auf 1.000 Meter verdoppelt. Vor sechs Jahren waren Windenergieanlagen technisch bedingt niedriger als 100 Meter, heutzutage unterschreiten die Anlagen diese Höhe kaum noch, so Holter. Die bewährte Praxis, Windkraftanlagen in der Regel nur in raumordnerisch festgeschriebenen Eignungsgebieten zu errichten, bleibt bestehen. Sehr große Anlagen sollen nicht in Ortsnähe errichtet werden. Umweltminister Methling hob hervor: Die Empfehlung größerer Abstände kommt den Kommunen und Bürgern entgegen, die Belastungen durch Lärm und Schattenschlag geltend machen.

Beide Minister betonten, die vorliegenden Hinweise für die Planung von Windenergieanlagen seien ein tragfähiger Kompromiss. Er orientiere sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen und leiste gleichzeitig einen Beitrag zur ausgewogenen Ansiedlung von Windkraftanlagen im Land. Mit der Aktualisierung der Abstandsempfehlungen wird die Ziffer 72 des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Die Hinweise für die Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern ersetzen die Empfehlungen von 1998 und sind mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 1. November 2004 gültig. Der Text ist auch im Internet verfügbar: www.am.mv-regierung.de unter der Rubrik Planen und Bauen im Verzeichnis Planungsrecht.

Pressemitteilung des Ministeriums fuer Arbeit und Bau
  Burgas / Amt Landhagen


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