| Donnerstag,
den 23.12.2004 |
| Weihnachtsgrüße |
Allen Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Landhagen wünschen wir ein gesundes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr !
Ihr Amt Landhagen
Unsere Öffnungszeiten nach dem Weihnachtsfest sind ab Dienstag wie gehabt. |
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| Donnerstag,
den 16.12.2004 |
| LKW-Maut startet am 1. Januar 2005 |
Nach umfangreichen Tests und Prüfungen hat das Bundesamt für Güterverkehr dem Konsortium Toll Collect die vorläufige Betriebserlaubnis für das LKW-Mautsystem erteilt. Damit bekommt Deutschland das weltweit modernste Mautsystem. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe kündigte strenge Kontrollen an, um Mautpreller zu erfassen.
Ich komme mit einer guten Nachricht. Nach zehn Wochen der Generalprobe unter Volllast und zwei weiteren Wochen der sorgfältigen Auswertung und Überprüfung ist heute früh die vorläufige Betriebserlaubnis erteilt worden, sagte Bundesverkehrsminister Stolpe am 15. Dezember 2004 in Berlin. Das System sei weltweit das modernste und innovativste zur Mauterhebung.
Funktionstüchtigkeit bewiesen
Der Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr, Ernst Vorrath, erklärte, das Lkw-Mautsystem habe von September bis Ende November seine volle Funktionsfähigkeit unter betriebsnahen Bedingungen gezeigt. Ein unabhängiger Gutachter hat die Generalprobe überwacht und am 30. November einen abschließenden Bericht von 800 Seiten mit über 300 Einzeltests übergeben. Nach einer intensiven Prüfung ist die vorläufige Betriebserlaubnis ohne jede Einschränkung erteilt worden.
Einnahmen fließen in die Verkehrsinfrastruktur
Die streckenbezogene Maut betrifft Schwerlasttransporter ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen und wird auf allen Bundesautobahnen ab dem 1. Januar um 0.00 Uhr erhoben. Der durchschnittliche Mautsatz beträgt 12,4 Cent pro Kilometer, der über On-Board-Units, das Internet oder Mautterminals erfasst wird. Für das Jahr 2005 erwartet der Bund dadurch Gesamteinnahmen in Höhe von 3 Milliarden Euro.
Nach Abzug der Kosten für das System und die notwendigen Kontrollen stehen 2,4 Milliarden Euro vollständig für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Wir haben damit auch zusätzliche Mittel zur Verfügung für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und zwar eins zu eins, so Stolpe. Vorgesehen sind 1,2 Milliarden Euro für Bundesfernstraßen, 910 Millionen Euro für Schienenwege und 290 Millionen Euro für Bundeswasserstraßen.
Startmanagement eingerichtet
Um dem Informations- und Beratungsbedarf bei in- und ausländischen Nutzern gerecht zu werden, ist ein umfangreiches Startmanagement geplant. Durch Nutzerinformation und Nutzerführung soll eine möglichst effiziente und zügige Abwicklung des Einbuchungsverkehrs an den Mautstellen und in deren Umfeld gewährleistet werden. Mautpreller müssen mit strengen Kontrollen und Nacherhebungen rechnen.
Maßnahmen des Bundes
Das Verkehrsministerium stellt auf seiner Homepage www.bmvbw.bund.de einen nutzerorientierten Fragen- und Antwortenkatalog ein. Bereits vor dem Mautstart am 1. Januar 2005 informieren 500 mobile Mautkontrolleure des Bundesamtes für Güterverkehr auf den am stärksten von Lkw angefahrenen Raststätten und Tankstellen gezielt Lkw-Fahrer über das neue System. Das Bundesamt für Güterverkehr steht ab sofort Tag und Nacht über die Hotline Tel. O221/ 57764595 für Fragen zur Verfügung.
Maßnahmen von TollCollect
Über 5000 Einbuchungshelfer (Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Italienisch) werden an den Mautterminals dafür sorgen, dass Buchungen zügig erfolgen und der Verkehr hier möglichst störungsfrei verläuft. Dabei richten sich die Einsatzpläne nach identifizierten Verkehrsschwerpunkten.
Zur Überwachung des Mautstarts und als Ansprechpartner für Behörden wird ab 15. Dezember 2004 ein Lagezentrum errichtet, in das auch das Startmanagement des Bundes integriert wird. Call Center für registrierte und nicht registrierte Nutzer sowie eine Hotline für Servicepartner-Werkstätten stehen bereit. Zusätzlich wird es die Möglichkeit der Einbuchung über Handy durch privatwirtschaftlich arbeitende Call Center geben.
Die Standorte aller Mautterminals sind in einem Mautatlas verzeichnet, der unter www.toll-collect.de eingesehen werden kann. Der Atlas steht Mitte Dezember auch als Handbuch zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es umfangreiches Informationsmaterial in insgesamt 23 Sprachen.
Reibungslosen Start gewährleisten
Die Polizeien der Länder werden ab dem 1. Januar 2005 im Umfeld der Mautterminals verstärkt tätig, um mit verkehrsregulierenden und anderen geeigneten Maßnahmen den möglichst störungsfreien Beginn der Mauterhebung sicherzustellen; dies gilt ebenso für den Bundesgrenzschutz in seinem Zuständigkeitsbereich an den Grenzübergangsstellen.
Der Bundesverkehrsminister geht davon aus, dass das System nach zwei Wochen problemlos läuft. Wir werden uns selbstverständlich gerade auch in den ersten Tagen unmittelbar vor Ort ansehen wie die Situation sich entwickelt, ganz speziell in Grenznähe. Dort kann es am leichtesten zu Verkehrsballungen kommen, sagte Stolpe.
Artikel des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung |
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| Montag,
den 06.12.2004 |
| Integration |
Rechte und Plfichten für Neuzuwanderer ----------------------------------------------------------------------
Am 1. Januar tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Das Gesetz schreibt Maßnahmen vor, die die Eingliederung von Ausländern und Ausländerinnen in die deutsche Gesellschaft verbessern. Die Integrationsangebote umfassen Sprachkurse, Einführung in die Rechtsordnung, Kultur sowie Geschichte Deutschlands.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
* Alle Neuzuwanderer (Ausländer, Spätaussiedler), die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, erhalten grundsätzlich einen Anspruch auf ein staatliches Grundangebot zur Integration. Diesem Anspruch steht die Pflicht zur Teilnahme gegenüber, wenn nicht einmal einfache Deutschkenntnisse vorhanden sind. Liegen Deutschkenntnisse vor, sind sie nur zur Teilnahme am Orientierungskurs und am Abschlusstest berechtigt. Nicht ordnungsgemäße Kursteilnahme führt zu aufenthaltsrechtlichen Sanktionierungen bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Das Kursziel ist erreicht, wenn sich ein Kurteilnehmer im täglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprachlich zurechtfindet und sich entsprechend seinem Alter und Bildungsstand mündlich und schriftlich ausdrücken kann. Die jährlichen Kosten der Integrationskurse für Neuzuwanderer betragen einschließlich der Kosten der Prüfung 188 Millionen Euro. * Der Integrationskurs umfasst 630 Unterrichtsstunden und findet in deutscher Sprache statt. Im Basis- und Aufbausprachkurs werden 600 Unterrichtsstunden, im Orientierungskurs 30 Stunden abgehalten. Der Sprachkurs wird entweder als Ganztagsunterricht mit höchstens 25 Wochenstunden oder als Teilzeitunterricht mit mindestens fünf Wochenstunden angeboten. * Der Bund trägt hauptsächlich die Kosten für die Lehrgänge. Dafür sind im Jahr 2005 Gesamtkosten von rund 208 Millionen Euro im Haushaltsentwurf vorgesehen. Die Kursteilnehmer müssen gestaffelt nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einen Eigenbeitrag zu den Kurskosten leisten, der grundsätzlich ein Euro pro Unterrichtsstunde beträgt. Durch die Eigenbeiträge der Kursteilnehmer wird mit Einsparungen von ca. 30 bis 50 Millionen Euro gerechnet. * Bereits in Deutschland lebende Ausländer können zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden, wenn sie Sozialleistungen beziehen oder wenn ein besonderer Integrationsbedarf festgestellt wird. Ein besonderer Integrationsbedarf kann zum Beispiel vorliegen, wenn sich die Eltern eines in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können. Bei Verletzung der Teilnahmepflicht können für die Dauer der Nichtteilnahme die Sozialleistungen bis zu 10 Prozent gekürzt werden. Von dieser so genannten nachholenden Integration werden in den nächsten fünf bis sechs Jahren 280.000 bis 336.000 Personen betroffen sein. Jährlich sollen etwa 50.000 bis 60.000 Kursplätze zur Verfügung stehen. Die jährlichen Kosten der Integrationskurse für bereits in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer werden ca. 76 Millionen Euro, insgesamt ca. 380 Millionen bis 456 Millionen Euro, betragen.
* Wenn Kursplätze frei bleiben, können Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union an den Integrationskursen teilnehmen. * Der Bund wird das gesamte Kursangebot in eigener Regie durchführen. Verantwortlich ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, das über die Zulassung der privaten öffentlichen Kursträger zur Durchführung der Kurse entscheidet. Die Zulassung wird für längstens drei Jahre durch das Zertifikat Zugelassener Träger zur Durchführung von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz bescheinigt. Träger können zum Beispiel Volkshochschulen, kirchliche Einrichtungen oder gewerbliche Sprachschulen sein.
Artikel des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung |
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Amt Landhagen
Theodor Körner Straße 36
17498 Neuenkirchen
Tel.: +49 (3834) 8951-0
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Dienstag
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