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08.09.2010
Montag, den 10.11.2003
Ausbildungsoffensive
Veröffentlicht am: 07.11.2003
Ausbildungsoffensive
Meister-BAföG auf Erfolgskurs: Zahl der Geförderten um 56 Prozent gestiegen

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn und der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement haben den starken Anstieg der
Förderzahlen beim Meister-BAföG als klare Bestätigung der
Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung bewertet. Nach den vom
Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen erhielten im
vergangenen Jahr 87.700 junge Handwerkerinnen und Handwerker in Deutschland
Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG). Das entspricht einer Steigerung um 56 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Besonders groß war die Steigerung bei Frauen, die das Meister-BAföG in
Anspruch nehmen.

Mit dem Meister-BAföG wird die finanzielle berufliche Höherqualifizierung
von Fachkräften mit abgeschlossener Erstausbildung unterstützt und die
Motivation für Existenzgründungen gesteigert. Diese Zahlen zeigen den
großen Erfolg der am 1. Januar des vergangenen Jahres in Kraft getretenen
Novelle zum Meister-BAföG, erklärten Bulmahn und Clement. Mit den darin
geregelten Leistungsverbesserungen und der Ausweitung des Förderbereiches
ist es gelungen, die Weiterbildungsbereitschaft der jungen Fachkräfte
deutlich zu steigern. Das ist angesichts der gestiegenen
Bildungsanforderungen am Arbeitsmarkt ein sehr positives Signal.

Immer mehr Frauen nehmen das Meister-BAföG in Anspruch. Gegenüber dem
Vorjahr erhöhte sich die Zahl der geförderten Frauen um rd. 82 Prozent, die
der Männer um 49 Prozent. Besonders stark nachgefragt wird die Förderung der
Fortbildungen in Teilzeitform. Die Zahl der so Geförderten stieg von 2001
auf 2002 um 93 Prozent.

Die Förderzusagen im vergangenen Jahr umfassten insgesamt fast 316 Millionen
Euro. Davon entfielen rund 48 Mio. Euro auf Zuschüsse zum Lebensunterhalt
während einer Vollzeitmaßnahme, rund 53 Mio. Euro auf Zuschüsse zu den
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie weitere 215 Mio. Euro, darunter 1,5
Mio. für das Meisterstück, auf zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für
Wiederaufbau.
  Amt Landhagen / Kepert


Donnerstag, den 30.10.2003
500 EUR pro Vorschulkind
Nr.: 216
30.10.2003
500 EUR pro Vorschulkind

Bildung fängt im frühen Kindesalter an. Wir haben mit dem Vorschuljahr vom nächsten Jahr an die Chance, die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kindertagesstätten unseres Landes zu verbessern. Damit können wir die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes fördern und einen Beitrag zur Chancengleichheit leisten. 500 EUR pro Vorschulkind stehen jährlich zur Verfügung. Mit diesem Geld können wir spürbare Erfolge bei der zielgerichteten Vorbereitung unserer Kinder auf die Schule erzielen - erklärte Sozialministerin Dr. Marianne Linke (PDS) heute aus Anlass des V. Rostocker Universitätssymposiums zu aktuellen Fragen und Problemen der Schulpädagogik. Im Mittelpunkt der Veranstaltung der Hans-Martin-Schleyer-Stiftung steht das Thema Frühe Bildungsprozesse zwischen Anschlussfähigkeit und traditioneller Kinder- und Jugendhilfe.

Die zusätzlichen Bildungsangebote für Kinder im Vorschuljahr bleiben für Eltern kostenfrei. Zusätzlich zu seinem bisherigen Finanzierungsanteil für die Kindertagesförderung im Land gewährt das Land vom Jahr 2005 an 7 Mio. EUR (2004: anteilig 2,3 Mio. EUR) für das sogenannte Vorschuljahr. Die Förderung pro Vorschulkind wird bei etwa 500 EUR im Jahr liegen.
Die Eltern erhalten eine zusätzliche Qualität - das Vorschuljahr - für das gleiche Geld wie bisher wirbt Frau Dr. Linke für das Vorschuljahr.

Das Bildungsangebot in diesem Jahr orientiert sich an einer Dauer von zehn Monaten vor dem voraussichtlichen Schuleintritt und einem täglichen Umfang von bis zu vier Stunden zeitlich in einem Schuljahr, erstmals beginnend am 1. September 2004. Grundlage des besonderen Bildungsangebotes ist ein verbindlicher Rahmenplan. Dieser wird zur Zeit von Wissenschaftlern der Universität Rostock unter Leitung von Prof. Dr. Toni Hansel erarbeitet.
  Amt Landhagen / Kepert


Donnerstag, den 30.10.2003
Landeszoogesetz fordert und stärkt Tiergärten
Nr.: 198/03
30.10.2003
Minister Methling: Landeszoogesetz fordert und stärkt Tiergärten

Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling hat heute (30. Oktober 2003) auf der Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft der Tiergärten Mecklenburg-Vorpommerns e.V. in Burg Stargard (Landkreis Mecklenburg-Strelitz) ein Grußwort gehalten. Darin macht der Minister deutlich, dass mit der EU-Zoo-Richtlinie auf erstmals auf europäischer Ebene besondere, nur für Zoos geltende Anforderungen festgeschrieben worden sind.

Minister Methling: Wären wir dem Beispiel der Bundesregierung gefolgt, hätten wir die EU-Zoo-Richtlinie durch eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes umgesetzt. Um aber der besonderen Bedeutung, die ich den Zoos und Tierparks zumesse, sowie der ressortübergreifenden Zuständigkeit Rechnung zu tragen, habe ich vorgeschlagen, ein eigenes Landeszoogesetz zu erarbeiten, was auch in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben wurde. Die Zulassung und Überwachung von Zoos stellt nach meiner Auffassung eine besondere gesetzliche Aufgabe dar, die weit über das Naturschutzrecht hinausgeht. Denn die Zoos und tiergärtnerischen Einrichtungen spielen auch eine wichtige Rolle in Fragen der Umweltbildung und des Tierschutzes, des Tourismus und der Regionalentwicklung. Zudem wird dadurch den tiergärtnerischen Einrichtungen, aber auch deren täglichen Gästen signalisiert, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern den Zoos eine herausgehobene Bedeutung beimisst. Durch das Landeszoogesetz werden die Tiergärten durch höhere Anforderungen an den Schutz wild lebender Tiere nicht nur gefordert, sondern auch gestärkt.
Als Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen der Interessengemeinschaft der Tiergärten Mecklenburg-Vorpommerns e.V. und dem Umweltministerium nannte der Minister die Herausgabe einer Zoobroschüre, die gemeinsam vom Umweltministerium und den 19 Vereinsmitgliedern erarbeitet wurde und die in Kürze erscheinen wird.

Insgesamt gibt es M-V 26 tiergärtnerische Einrichtungen. Die Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft findet im Tierpark Klüschenberg in Burg Stargard statt. Die seit 1968 existierende Einrichtung umfasst eine Fläche von 10 Hektar und zeigt über 470 Tiere in 70 verschiedenen Arten. In der vorhandene Tierparkschule erhalten rund 8000 Kinder und Jugendliche jährlich vielfältige ökologisch orientierte Bildungs- und Freizeitangebote. Der Tierpark Klüschenberg wird von bis zu 40.000 Gästen im Jahr besucht.
  Amt Landhagen / Kepert


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