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08.09.2010
Mittwoch, den 12.11.2003
TUI zeichnet die besten Ferienhotels aus
Nr.: 303/03
10.11.2003
TUI zeichnet die besten Ferienhotels aus
Ebnet: Mecklenburg-Vorpommern führend

Der Reiseveranstalter TUI hat die besten Ferienhotels der Welt ausge­zeichnet. Die schlechte Nachricht ist: Von den besten zehn kommen nur zwei Hotels aus Deutschland. Die gute: Beide Hotels stehen in Mecklen­burg-Vorpommern, sagte Wirtschaftsminister Dr. Otto Ebnet am Montag in Schwerin. Der Os­car der Ferienhotellerie wird jährlich vergeben und ba­siert auf der Befra­gung der Gäste der 12.000 Hotels aus dem TUI-Pro­gramm.

Unter die Top ten kamen das Travel Charme Hotel Kurhaus Sellin und das Travel Charme Ostseehotel Kühlungsborn. Unter den Top hundert finden sich auch das Strandhotel in Binz, das Hotel Neptun in Warnemünde und aus der Travel Charme Gruppe das Kurhaus Binz, das Hotel Nordperd auf Rügen, das Strandhotel Zinnowitz, das Hotel Strandidyll in Heringsdorf und das Hotel Bernstein in Prerow, sagte Ebnet. Von den 13 ausgezeichneten Hotels aus Deutschland liegen neun in Mecklenburg-Vorpommern, das Er­gebnis spricht für sich.

An der Wahl hatten sich rund eine halbe Million TUI-Urlauber beteiligt. Be­wertet wurden Freundlichkeit, Kreativität, serviceorientiertes Handeln und professionelles Management. Mecklenburg-Vorpommern ist die belieb­teste Ferienregion in Deutschland, sagte Ebnet.
  Amt Landhagen / Kepert


Montag, den 10.11.2003
Investitionszulagengesetz 2005 findet große Mehrhe
Nr.: 64/03
07.11.2003
Investitionszulagengesetz 2005 findet große Mehrheit im Bundesrat

Der Bundesrat hat heute den Gesetzentwurf der neuen Länder für ein Investitionszulagengesetz 2005 in den Bundestag eingebracht. Mit der Zustimmung aller Länder hat der Entwurf eine entscheidende Hürde im Gesetzgebungsverfahren eindrucksvoll genommen. Mecklenburg-Vorpommerns Finanzministerin Sigrid Keler kommentiert diese Entscheidung so: Ich freue mich für die Betriebe in unserem Land und in den anderen neuen Ländern. Das ist ein positives Signal vor allem für den Mittelstand und für die weitere wirtschaftliche Entwicklung hier und in ganz Ostdeutschland.

Das derzeit geltende Investitionszulagengesetz läuft im Jahr 2004 aus. Mit dem Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2005 soll rechtzeitig eine Anschlussregelung für die Jahre 2005 und 2006 auf den Weg gebracht werden. Nach dem neuen Gesetz soll die Förderung gewerblicher Investitionen für zwei Jahre fortgesetzt werden. Die Fördersätze sollen unverändert bleiben.
Ausrüstungs- und Bauinvestitionen des verarbeitenden Gewerbes und produktionsnaher Dienstleister sollen demnach mit 12,5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gefördert werden. Bei Unternehmen mit bis zu 250 Arbeitnehmern erhöht sich der Fördersatz für Ausrüstungsinvestitionen auf 25 Prozent. In Randgebieten soll der Fördersatz jeweils um 2,5 Prozent höher liegen.

Sigrid Keler sieht in dem Beschluss ein deutliches Bekenntnis der westdeutschen Bundesländer zum weiteren Aufbau Ost, denn die erforderlichen Finanzmittel gehen auch zu Lasten der alten Bundesländer.

Zu dem Gesetz wird nun die Bundesregierung Stellung nehmen, bevor sich der Bundestag damit befasst.
  Amt Landhagen / Kepert


Montag, den 10.11.2003
Agenda 2010
Veröffentlicht am: 07.11.2003

Agenda 2010
Bundesrat verweist Hartz-Gesetze in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat sich zunächst gegen zwei zentrale Reformen der Agenda 2010
ausgesprochen: die Reform der Bundesanstalt für Arbeit und die
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Dieses 3. und 4. Gesetz
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - nach ihrem Initiator Peter
Hartz auch oft Hartz III und Hartz IV genannt - werden nun im
Vermittlungssausschuss beraten.

Die Vermittler von Bundestag und Bundesrat sollen nun bis Weihnachten
Kompromisse erarbeiten. Die Gesetze sollen am 1. Januar 2004 in Kraft
treten.

Beide Gesetze sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, den Arbeitsmarkt in
Deutschland flexibler zu machen und mehr Jobs entstehen zu lassen. Die
Eigenverantwortung soll gestärkt werden, so dass sich der Staat in erster
Linie auf die Vermittlung in Arbeit konzentrieren kann.

Die beiden ersten Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
sind bereits seit 1. Januar 2003 in Kraft (Hartz I und II). Sie schaffen
neue Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und zur Erschließung neuer
Beschäftigungsfelder, insbesondere für Existenzgründungen. Zeitarbeit,
Ich-AGs, Familien-AGs, Mini- und Midijobs sind zu zentralen Instrumenten der
öffentlichen Arbeitsmarktpolitik geworden.

Hartz III: Die neue Bundesagentur für Arbeit

Dem Umbau der Bundesanstalt für Arbeit muss der Bundesrat nicht zustimmen.
Die Länder müssen aber den Vermittlungsausschuss anrufen, bevor sie
Einspruch einlegen können. Die Regierungskoalition kann dann den Einspruch
mit ihrer eigenen Mehrheit im Bundestag zurück weisen.

Das 3. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt schafft die
rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Bundesanstalt für Arbeit zu einem
modernen, kundenorientierten Dienstleister umzubauen. Sie erhält auch einen
anderen Namen: Bundesagentur für Arbeit.

Eine neue Führungs- und Managementphilosophie, wie die Vergabe von
Führungsfunktionen auf Zeit und optimalere Personalauswahl sind zentrale
Bestandteile der Organisationsreform. Das Gesetz beinhaltet außerdem eine
Verwaltungsvereinfachung des Leistungs- und Förderungsrecht, insbesondere
der Arbeitslosenversicherung, und trägt damit zur Senkung der
Lohnnebenkosten bei.

Wenn das Gesetz in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2004 in Kraft treten
wird, sorgen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen dafür, dass es erst
im Jahre 2006 in vollem Umfang gilt.

Hartz IV: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Das im Bundesrat zustimmungspflichtige 4. Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist Teil der Maßnahmen zur
Gemeindefinanzreform. Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden zum neuen, dem so
genannten Arbeitslosengeld II zusammen gelegt. Geregelt wird diese
Grundsicherung für Arbeitsuchende im neuen Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Wenn Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammmen gelegt sind, können die
Betroffenen wirksamer beraten und betreut werden. Es werden dann nicht mehr
Arbeitsamt und Sozialamt für sie zuständig sein.

Die positive Wirkung einer solchen Zusammenlegung hatte auch das kürzlich
beendete Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von
Arbeitsämtern und Trägern (Mozart) der Sozialhilfe eindrucksvoll
bescheinigt. Durch höhere Freibeträge für das Arbeitslosengeld, aber auch
durch Sanktionen werden verstärkte Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen.
Zur Förderung einkommenschwacher Familien wird ein Kindergeldzuschlag
eingeführt.

>> Informationen zum Mozart-Modellversuch
t.htm>

Nachbesserungen im Sinne der Betroffenen

Bevor die Gesetzentwürfe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurden,
gab es heftige Disussionen zu einzelnen Punkten. Hier ist nachgebessert
worden: So müssen Arbeitslose künftig keine Dumpinglöhne akzeptieren.
Tätigkeiten gelten nur dann als zumutbar, wenn dafür die ortsübliche
Vergütung gezahlt wird.

Ferner ist über die ursprünglich geplanten 200 Euro hinaus ein zusätzlicher
Freibetrag für den Bezug des neuen Arbeitslosengeldes II geplant. Demnach
sollen weitere 200 Euro pro Lebensjahr, die für die Altersvorsorge gespart
wurden, unangetastet bleiben. Dies soll für jede Art von privater Vorsorge
gelten, die erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. So könnte ein
lediger 30-jähriger einen Sparbetrag von 12.000 Euro behalten, ohne Einbußen
beim Arbeitslosengeld II hinnehmen zu müssen, ein lediger 50-jähriger sogar
20.000 Euro.

Betriebsrenten, Riester-Renten oder Wohneigentum können von der
Arbeitsverwaltung ohnehin nicht herangezogen werden.
  www.bundesregierung.de/artikel,-541098/Zusammenarbeit-von-Arbeitsaem Amt Landhagen / Kepert


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