| Mittwoch,
den 19.11.2003 |
| 5.500 Existenzgründer im Land finanziell unterstüt |
Nr.: 269/03 31.10.03 5.500 Existenzgründer im Land finanziell unterstützt Arbeitsministerium informiert auf Wismarer Gründertag
Wer über seine berufliche Selbstständigkeit nachdenkt, ist am Donnerstag, dem 6. November 2003, von 14.00 bis 18.00 Uhr, beim Existenzgründertag in der Hansestadt Wismar (Zeughaus, Ulmenstraße 15) willkommen: Hier können sich Gründer, Gründungswillige, Unternehmer und alle Interessenten über sämtliche Einzelheiten der Existenzgründung informieren. Veranstalter ist die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.
Mitarbeiter des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung beraten die Gründer zu Fragen der Förderung und Finanzierung ganz persönlich. Gründer können ihre Geschäftsideen und Konzepte vorstellen und beurteilen lassen, sagte Helmut Holter, Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung. Für sie ist eine solche Beratung kaum zu überschätzen. Als weitere Gesprächspartner stehen Vertreter des Landesarbeitsamtes, des Landesförderinstitutes, der Handwerkskammer Schwerin, der Bürgschaftsbank und der Industrie- und Handelskammer zur Verfügung.
Was Mecklenburg-Vorpommern braucht, sind mehr Unternehmer und weniger Unterlasser, so der Arbeitsminister. Die Landesregierung fördert den Unternehmergeist mit einem breiten Angebot - von der persönlichen Beratung und Begleitung über die finanzielle Unterstützung bis zur Qualifizierung und Gründung von Netzwerken. Das Gründerportal und die Existenzgründerkampagne Einfach anfangen haben bereits knapp 12.000 Menschen erreicht. 5.500 Gründer sind finanziell unterstützt worden, informierte Minister Holter. Beim Existenzgründertelefon gingen inzwischen mehr als 9.000 Anrufe ein.
60 Prozent der Existenzgründer, die durch das Arbeitsministerium gefördert werden, überstehen die kritischen ersten fünf Jahre. Sie schaffen in dieser Zeit durchschnittlich 2,7 Arbeitsplätze. |
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| Mittwoch,
den 19.11.2003 |
| Förderung von Kleinprojekten gilt nun landesweit |
Nr.: 270/03 31.10.03 Förderung von Kleinprojekten gilt nun landesweit Richtlinie tritt zum 1. November 2003 in Kraft
Die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms gilt ab 1. November 2003 für ganz Mecklenburg-Vorpommern. Bisher galt diese Richtlinie nur für die beiden strukturschwachen Gebiete Vorpommern und Mecklenburgische Seenplatte. Es hat sich gezeigt, dass auch in den beiden anderen Planungsregionen Mittleres Mecklenburg/Rostock und Westmecklenburg Bedarf besteht, so Helmut Holter, Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung.
Gefördert werden können Initiativen wie beispielsweise das Projekt Mobil des Vereins Wegweiser e.V. Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, langzeitarbeitlosen, behinderten oder älteren Frauen mit Fahrerlaubnis wieder Mut zu machen, selbst ein Fahrzeug zu steuern, um dadurch einen Arbeitsplatz erreichen zu können. Außerdem wird mit Unterstützung des Integrationsfachdienstes versucht, für die Frauen Arbeitsstellen zu finden.
Gefördert werden auch kleinere Projekte zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie kleinere Projekte, die auf Probleme in Stadtteilen bzw. Orten mit besonderen sozialen Problemen eingehen. Auch die Eingliederung von Gruppen, die in besonderem Maße von gesellschaftlichem Ausschluss bedroht bzw. betroffen sind, kann auf diese Weise gefördert werden.
Anträge für die Förderung von Kleinprojekten nimmt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung entgegen. Sie ist unter folgender Adresse zu erreichen:
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
Servicebüro Kleinprojekte Lange Str. 17 in 17192 Waren Telefon: 03991/667041 e-mail: |
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| Mittwoch,
den 19.11.2003 |
| Jugendprojekt Duo - eine Erfolgsgeschichte |
Nr.: 267/03 30.10.03 Jugendprojekt Duo - eine Erfolgsgeschichte Förderung von 250 jungen Leuten in drei Jahren
Ausgebildeten jungen Menschen unter 25 Jahren, die nach ihrer Lehre in ihrem erlernten Beruf keine Anstellung finden, bietet das Arbeitsministerium das geförderte Modellprojekt Duo an. Mit dem Projekt erhalten sie die Möglichkeit, über einen Zeitraum von sechs Monaten sowohl einen gemeinwohlorientierten Dienst auszuüben als auch eine neue Arbeitsstelle im Land zu finden.
Der gemeinwohlorientierte Dienst ist nur ein Teil des Projekts. Hier können sich die jungen Männer und Frauen eine von 50 Einsatzstellen aussuchen, die ihrem Ausbildungsberuf möglichst nahe kommt. So gibt es bei uns Projekte im Bereich der Denkmalpflege, in sozialen Einrichtungen oder im kulturellen Bereich. Der zweite Teil ist die Unterstützung der Teilnehmer bei der Suche nach Arbeit in der Region, so Petra Möller, Projektleiterin des Programms beim Internationalen Jugendgemeinschaftsdienst (IJGD) in Wismar. Voraussetzung für die Aufnahme in dieses Modellprojekt ist jedoch die Bereitschaft eigenverantwortlich zu arbeiten.
Das Modellprojekt Duo wird in Wismar und Neubrandenburg angeboten. Alle sechs Monate können 25 junge Facharbeiter ihren gemeinwohlorientierten Dienst beginnen. Der monatliche Bruttolohn während dieser Zeit beträgt 833 Euro. Das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung unterstützt dieses Projekt im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms in diesem Jahr mit 140.000 Euro. Von den bisher rund 250 Teilnehmern fanden durch dieses Modellprojekt mehr als die Hälfte aller Teilnehmer einen neuen Arbeitsplatz.
Weitere Informationen: IJGD Wismar Am Schilde 4, 23966 Wismar Tel.: 03841/226773 |
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