| Mittwoch,
den 19.11.2003 |
| Ausbildungsplätze |
Nr.: 293/03 05.11.2003 Ausbildungsplätze Meyer: Drei-Säulen-Programm des Landes greift
Das Drei-Säulen-Modell der Landesregierung zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze greift. Bis Ende Oktober sind zahlreiche zusätzliche Anträge auf die Unterstützung von Verbundausbildungsplätzen eingegangen, sagte Staatssekretär Reinhard Meyer am Mittwoch in Schwerin. Das Drei-Säulen-Programm mit der betrieblichen Ausbildungsplatzförderung, dem Landesergänzungsprogramm und der Verbundausbildung ist damit sehr gut angenommen worden.
Wir gehen davon aus, dass sich die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt bis zum Jahresende entspannen wird. Allein bei der Einrichtung von neuen betrieblichen Ausbildungsplätzen wurden 1.500 Plätze gefördert. Mit dem Landesergänzungsprogramm wurden 1.000 zusätzliche Lehrstellen geschaffen.
Das Landesarbeitsamt gibt am Donnerstag die neuen Bewerberzahlen bekannt. Für 2004 wird in Mecklenburg-Vorpommern davon ausgegangen, dass die Bewerberzahlen ähnlich hoch sind wie 2003. In diesem Jahr waren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 26.400 Bewerber registriert worden. Fast die Hälfte der Bewerber hatten die Schulzeit bereits im Vorjahr oder früher beendet. |
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| Mittwoch,
den 19.11.2003 |
| Betrieb der Spielbanken auf modernisierter gesetzl |
Nr.: 104 05.11.03 Betrieb der Spielbanken auf modernisierter gesetzlicher Grundlage
Spielautomaten auf Fähren erlaubt, Standorte werden flexibler
Das Spielbankgesetz des Landes wird modernisiert. Der Entwurf aus dem Innenministerium sieht unter anderem vor, das Kleine Spiel (Spielautomaten) auf Fährschiffen zu erlauben. Flexibler soll künftig die Wahl von Standorten für Spielbanken werden. Bislang sind dies Schwerin, Warnemünde, Waren, Stralsund, Heringsdorf und Heiligendamm. Die Standorte durch ein Gesetz festzulegen, hat sich nicht bewährt erläuterte Innenminister Dr. Gottfried Timm. Wir werden in Zukunft lediglich die Zahl der Standorte gesetzlich regeln. Die Bestimmung von Standorten erfolgt dann durch Verordnungen des Innenministeriums. So können wir schneller auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen reagieren. Dazu gehören beispielsweise die Urlauber in touristischen Zentren, deren Zahl sich durch große Investitionen schnell vervielfachen oder verschieben kann. Im Übrigen wird auch ein transparenteres Ausschreibungsverfahren gesetzlich festgeschrieben.
Finanzministerin Sigrid Keler wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der wirtschaftliche Betrieb der Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern (wie auch in anderen Bundesländern) durch stagnierende Besucherzahlen immer schwieriger wird. Schon in den letzten Jahren musste darum die Spielbank-Abgabe im Wege der Billigkeit von den gesetzlich fixierten 70 Prozent des Brutto-Spielertrages auf zuletzt 51 Prozent gemindert werden, um die Standorte und die Arbeitsplätze zu sichern. Auch dieser Tatbestand wird jetzt im Spielbankgesetz festgelegt. Danach gibt es bald eine Grundabgabe in Höhe von 50 Prozent des Brutto-Spielertrages und eine Zusatzabgabe von bis zu 50 Prozent des Gewinns. Mit dieser Zusatzabgabe wird der Gewinn abgeschöpft, der über eine angemessene Verzinsung des Kapitals hinausgeht. Die sogenannte Tronc-Abgabe entfällt.
Mit dieser neuen Regelung geht es keineswegs um die Gewährung von Steuergeschenken, sondern schlicht um die Anpassung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten im Land, so die Finanzministerin. Wir wollen die Schließung einzelner Standorte vermeiden.
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| Mittwoch,
den 19.11.2003 |
| Zahlreiche Amtsverwaltungen in MV streben freiwill |
Nr.: 103 04.11.03 Zahlreiche Amtsverwaltungen in MV streben freiwillige Fusion an
Innenminister Timm: Effektivere Struktur entlastet Kommunen
Die Struktur der Amtsverwaltungen in M-V wird sich bis Ende 2004 deutlich verändern. In den meisten Landesteilen laufen bereits intensive Verhandlungen über die freiwillige Fusion der Ämter, die im Auftrag der Gemeinden deren Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. Innenminister Dr. Gottfried Timm erwartet, dass die meisten Ämter und amtsfreien Gemeinden, die nicht den künftigen Mindesteinwohnerzahlen entsprechen, größere Verwaltungseinheiten bilden werden: Wir sind in der öffentlichen Diskussion auf einem guten Weg. Trotzdem möchte ich noch einmal die Entscheidungsträger vor Ort auffordern, die nicht immer populäre Diskussion um Fusionen offensiv zu führen. Nach bisherigen Prognosen könnte sich die Anzahl der Ämter durch freiwillige Zusammenschlüsse von bisher 116 * auf 78, die Anzahl der amtsfreien Gemeinden von 55 * auf 46 reduzieren.
Der Minister verwies darauf, dass die Phase der freiwilligen Ämterfusionen am 31. Dezember 2004 endet. In diesem Zeitraum werden die Fusionen - ähnlich wie die Gemeindefusionen - noch durch sogenannte Hochzeitsprämien gefördert. Danach wird das Innenministerium die Entscheidungen über Ämterstrukturen auf administrativem Wege treffen. Zum 1. Januar 2005 wird es auf jeden Fall eine neue kommunale Verwaltungsstruktur geben, kündigte der Innenminister an. Die Fusion von Gemeinden soll weiterhin nur auf freiwilliger Basis erfolgen, auch wenn ihre Einwohnerzahl unter der empfohlenen Größe - nämlich 500 Einwohner - liegt. Allerdings wird die Fusionsprämie nicht über den 31.12.2004 hinaus gewährt. Immerhin 404 von den 964 Gemeinden des Landes erreichen bislang die Richtgröße nicht. Durch Zusammenschlüsse könnte sich ihre Gesamtzahl nach vorläufigen Erhebungen bis zum 31. 12. 2004 auf 860 verringern.
Die Gemeinde- und Amtsstrukturen sind auch Kernstück der anstehenden Novelle der Kommunalverfassung. Entsprechend den Empfehlungen der Enquetekommission des Landtages Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen sollen die Ämter in der Regel mehr als 8.000 Einwohner haben, mindestens jedoch über 6.000 Einwohner. Einem Amt sollten nicht mehr als zehn Gemeinden angehören, wobei eine amtsangehörige Gemeinde mindestens 500 Einwohner zählen soll. Für die amtsfreien Gemeinden ist eine Einwohnerzahl von mindestens 5.000 Einwohnern vorgesehen.
* Stand: 1. Juli 2003 |
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