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08.09.2010
Mittwoch, den 19.11.2003
Steuern
Veröffentlicht am: 06.11.2003

Steuern
Neue Steuerschätzung: Stagnation im laufenden Jahr, Zunahme im nächsten Jahr

Das Steueraufkommen wird 2003 mit 441,6 Milliarden Euro knapp auf der Höhe
des vergangenen Jahres liegen. Damit dürften die Steuereinnahmen aber um
insgesamt 8,2 Milliarden Euro geringer ausfallen als in der Mai-Schätzung
angenommen. Für das kommende Jahr wird wieder eine Zunahme erwartet - und
zwar um 2,7 Prozent oder 11,8 Milliarden Euro.

Das ist das Ergebnis Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen auf seiner
122. Sitzung vom 4. bis 6. November 2003 in Frankfurt am Main.

Die Steuereinnahmen des Bundes werden 2004 um ebenfalls 2,7 Prozent
zunehmen, die der Gemeinden um 1,9 Prozent. Am meisten werden die Länder von
der Aufwärtsentwicklung im nächsten Jahr profitieren: hier beträgt der
Aufwuchs voraussichtlich 3,5 Prozent.

Die Schätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. Für das nominale
Bruttoinlandsprodukt wurde eine Wachstumsrate unterstellt von einem Prozent
für das laufende und von 2,5 Prozent für das kommende Jahr. Gegenüber der
letzten Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres wurde die Prognosen für 2003
und 2004 damit nach unten korrigiert.

Bundesfinanzminister Hans Eichel erklärte unterdessen, seinen Kurs
fortzusetzen. Ohne nachhaltiges Wachstum könne es keine nachhaltige
Konsolidierung des Haushalts geben, sagte Eichel. Dafür müssten auch im
Bundeshaushalt die Voraussetzungen geschaffen werden. Insbesondere gelte
es, unsinnige Subventionen abzubauen.

  Amt Landhagen / Kepert


Mittwoch, den 19.11.2003
Rente
Veröffentlicht am: 06.11.2003

Rente
Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenbeitrages beschlossen

Der Bundestag hat das Maßnahmenpaket der Koalitionsfraktionen zur
Stabilisierung des Rentenbeitrages in Höhe von 19,5 Prozent
verabschiedet. Die Maßnahmen waren im Oktober beim so genannten
Rentengipfel im Bundeskanzleramt von der Koalition beschlossen worden.


Die Maßnahmen dienen dazu, den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
auch langfristig stabil zu halten. Dadurch wird es im kommenden Jahr für die
Rentner statt der üblichen Rentenanpassung eine Nullrunde geben. Das
bedeutet, die Renten werden im Jahre 2004 nicht erhöht. Weiterhin wird die
Schwankungsreserve von jetzt 50 Prozent auf 20 Prozent einer Monatsausgabe
der Gesetzlichen Rentenversicherung abgesenkt.

>> Erklärung zur Schwankungsreserve im Renten-ABC


Zu den am 6. November 2003 im Bundestag beschlossenen Maßnahmen gehört des
weiteren, dass Rentnerinnen und Rentner ab 1. April 2004 den Beitrag zur
sozialen Pflegeversicherung allein tragen müssen. Änderungen bei den
Beitragssätzen zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden in Zukunft
zeitnah und individuell an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben.

Ebenfalls beschlossen wurde, dass vom kommenden Jahr an allen Neurentnern
die Rente erst am Monatsende ausgezahlt wird und nicht mehr - wie bisher -
zum Monatsbeginn. Diese Regelung bedarf allerdings der Zustimmung des
Bundesrates. Damit können wesentliche Teile des vom Bundeskabinett am 19.
Oktober beschlossenen Maßnahmenpakets ab 2004 in Kraft treten.
  www.bundesregierung.de/artikel,-513725/Renten-ABC.htm> Amt Landhagen / Kepert


Mittwoch, den 19.11.2003
Zukunft der Feuerwehren sichern
Pressemitteilung von Donnerstag, 6. November 2003
Deutscher Städte- und Gemeindebund

Zukunft der Feuerwehren sichern

Unserem leistungsfähigen System der Freiwilligen und Berufsfeuerwehren eine
gute Zukunft zu sichern, ist eine wichtige Herausforderung für die Städte
und Gemeinden. Dieses wird angesichts der kommunalen Finanznot, vieler
gesellschaftlicher Veränderungen und einer zunehmenden Vorschriftendichte
aus Standards und Vorgaben der Europäischen Union immer schwieriger. Hierfür
brauchen wir die Unterstützung von Bund, Ländern und vielen weiteren
gesellschaftlichen Akteuren, sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes
Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und dankte dem
Deutschen Feuerwehrverband für die Gründung eines neuen Beirates, der sich
heute in Berlin konstituiert. Durch die professionelle Leistung und das
Engagement der mehr als 1 Million ehrenamtlich Aktiven und rund 26.000
hauptberuflichen Feuerwehrmänner und -frauen in den 25.000 kommunalen
Feuerwehren verfüge Deutschland über ein schlagkräftiges
Hilfeleistungssystem, das überall in kürzester Zeit bei Bränden,
Unglücksfällen und für technische Hilfeleistungen zur Verfügung steht,
jährlich in mehr als 3,5 Mio. Einsätzen. Dafür haben wir vor allem
denjenigen zu danken, die sich ehrenamtlich in den Freiwilligen Feuerwehren
engagieren, so Landsberg weiter. Die Feuerwehren bildeten damit auch die
flächendeckende Basis für das deutsche Gefahrenabwehrsystem in
Katastrophenfällen.Landsberg benannte die sich stellenden politischen
Aufgaben:- Alle Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass auch
künftig eine ausreichende Zahl von Freiwilligen zum dauerhaften
ehrenamtlichen Engagement in den Feuerwehren motiviert werden kann.- Die
Kommunen brauchen ausreichenden finanziellen Spielraum, um die Feuerwehren
angemessen mit Gebäuden, Fahrzeugen, Geräten und dem Schutz der
Feuerwehrleute dienender persönlicher Ausrüstung ausstatten zu können.
Derzeit wendeten die Kommunen für den Feuerschutz jährlich über 2,5
Milliarden Euro auf.- Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung muss für die
Kommunen auch in ihrer Eigenschaft als Träger der Feuerwehren gestärkt
werden. Dies reicht von Fragen der Unfallversicherung über die Ausschreibung
von Ausrüstungsgegenständen bis hin zum Dienstrecht.- Die Leistungen der
Feuerwehren müssen dauerhaft ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht
werden. Viel zu wenig werde - auch in der Medienberichterstattung -
berücksichtigt, in welchem Maße materielle und Personenschäden durch den
schnellen und professionellen Einsatz der Feuerwehren vermieden werden.

Kontaktdaten:
Herausgeber:
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Marienstraße 6
12207 Berlin
Tel.: 030/773 07 201
Fax: 030/773 07 200
Web: http://www.dstgb.de
E-Mail: franz-reinhard.habbel@dstgb.de

Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht
werden, Belegexemplare sind willkommen.
  www.dstgb.de Amt Landhagen / Kepert


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