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30.07.2010
Mittwoch, den 21.12.2005
Deutsche Feuerwehren geben Tipps
Tannengrün-Brandfallen aus dem Verkehr ziehen
Deutsche Feuerwehren geben sechs Tipps zur sicheren Adventszeit

Berlin – Flackernde Lichter verbreiten in der dunklen Adventszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit. Die Feu¬erwehren appellieren an die Umsicht der Bürger, Feuergefahren zu minimieren: Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Adventszeit mehrere tausend folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen und die größere Verbreitung von Rauchmeldern vermieden werden könnten, erklärt Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Die Feuerwehren in Deutschland informieren zu diesem ersten Adventswochenende über die Brandrisiken in der Vorweihnachtszeit. Unachtsamkeit etwa beim Umgang mit dem Adventskranz ist in dieser Zeit eine der häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände, sagt Ackermann. Diese Brände werden meist viel zu spät entdeckt und führen dann oft zu Personenschäden durch Rauchgasvergiftungen.

Rauchmelder in der Wohnung verringern dieses Risiko enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die Lebensretter gibt es schon für einen recht geringen Preis im Fachhandel. Sie sollten in keinem Kinderzimmer und in keinem Schlafzimmer fehlen und sind das ideale Geschenk zum Nikolaus oder zu Weihnachten, appelliert der DFV-Vizepräsident.
Sechs Sicherheitstipps für eine sichere Adventszeit

Damit es gar nicht erst so weit kommt, helfen sechs einfache Tipps der Feuerwehr, Brände zu verhindern:

• Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
• Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
• Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
• Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.
• Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann um so leichter ent¬flamm¬bar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr.
• In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.


Pressekontakt:
Silvia Darmstädter, Telefon (030) 28 88 48 8-23, E-Mail darmstaedter@dfv.org
Alle DFV-Presseinformationen finden Sie im Internet unter www.dfv.org/presse

DFV-Presseinformation Nr. 71 vom 24. November 2005
  Burgas / Amt Landhagen


Dienstag, den 01.11.2005
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. November 2005
In Deutschland wird - als erstem Land in der EU - der elektronische Reisepass mit biometrischen Merkmalen eingeführt. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ermöglicht Kapitalanlegern, kollektive Musterverfahren zu führen. Das Gesetz zur Unternehmensintegrität (UMAG) regelt die Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte neu. Der Einsatz der DNA-Analyse zur Strafverfolgung ist praxisgerechter geregelt.


1. Mehr Sicherheit durch biometrische Reisepässe

2. Kapitalanleger können ihre Rechte besser durchsetzen

3. Aktionäre erhalten mehr Rechte

4. Praxisgerechter Einsatz der DNA-Analyse

5. Neues Beratungsgremium zur Vorsorge vor Störfällen in der Industrie

1. Mehr Sicherheit durch biometrische Reisepässe

Als erster EU-Mitgliedstaat gibt Deutschland ab dem 1. November den neuen elektronischen Reisepass mit biometrischen Merkmalen aus. Durch die Nutzung der Biometrie ist ein Höchststand an Fälschungssicherheit und Schutz vor Passmissbrauch erreicht, da körperliche Merkmale zur Erkennung von Personen genutzt werden.

Die neuen elektronischen Reisepässe, kurz e-Pässe genannt, werden in ihrem vorderen Deckel einen Chip enthalten, in dem zunächst ein digitales Foto gespeichert wird. Ab März 2007 werden darüber hinaus in neuen Pässen zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Neben der Fälschungssicherheit und erleichterter Identitätsüberprüfung ermöglicht der e-Pass schnellere Kontrollen und führt damit zu Erleichterungen im Reiseverkehr. Darüber hinaus verbessern sich die Fahndungsmöglichkeiten der Polizeibehörden.

Mit dem neuen Reisepass setzt Deutschland eine internationale Vereinbarung um, die zum Ziel hat, die Sicherheit des internationalen Reiseverkehrs zu erhöhen. Alle Staaten der Europäischen Union und viele weitere Staaten wie Japan, USA, Australien, Russland und die Schweiz bereiten derzeit ebenfalls die Ausgabe entsprechender Pässe vor. Rechtsgrundlage der Einführung neuer Pässe in der Europäischen Union ist eine im Januar in Kraft getretene einschlägige EU-Verordnung.

Die Beachtung des Datenschutzes war bei der Konzeption des neuen Reisepasses eine wichtige Vorgabe. Die biometrischen Daten sind durch digitale Signaturen vor Manipulationen sicher. Der Chip kann durch einen effektiven Zugriffsschutz nicht unbemerkt ausgelesen werden und die Daten werden zwischen Chip und Lesegerät verschlüsselt. Eine Speicherung der biometrischen Daten in einer Zentraldatei wird es nicht geben.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Der neue Pass kostet aufgrund der erhöhten Herstellungskosten 59 Euro (bisher 26 Euro) und ist auch zehn Jahre gültig. Für Jugendliche werden die Reisepässe aufgrund der noch zu erwartenden Veränderungen bei den körperlichen Merkmalen nur 5 Jahre gelten und nur 37,50 Euro kosten.

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei der Preisgestaltung im unteren Bereich: in den USA werden die biometrischen Pässe voraussichtlich rund 75 Euro, in Großbritannien circa 103 Euro kosten.
In Italien kosten die Pässe 160 Euro und gelten nur 5 Jahre.

Eine weitere Änderung betrifft das Passfoto. Bisher wurde das Gesicht im Halbprofil aufgenommen. Zukünftig wird eine Frontalaufnahme gemacht.

Informationen zum biometrischen Reisepass
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/
Informationsgesellschaft/Einzelseiten/HinweisErweiterungEpassAngebot.html

2. Kapitalanleger können ihre Rechte besser durchsetzen

Am 1. November wird das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in Kraft treten. Mit dem Gesetz betritt der Gesetzgeber Neuland, indem erstmals Musterverfahren im Zivilprozess gesetzlich verankert werden. Das Gesetz ist deshalb auch zunächst auf fünf Jahre befristet. Bewährt es sich, kann es als allgemeine Regelung für Massenverfahren in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden.

Durch die Einführung von Musterverfahren sollen künftig Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarktinformationen, zum Beispiel in Bilanzen oder Börsenprospekten, gebündelt und beschleunigt werden.

Das neue Gesetz ermöglicht zur Klärung der Frage, ob eine falsche oder unterlassene Kapitalmarktinformation vorlag oder nicht, ein Musterverfahren durchzuführen. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, sollen in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Das verbessert nicht nur die Rechtsdurchsetzung für den einzelnen Anleger, sondern steigert auch die Effizienz des gerichtlichen Verfahrens. Um eine Verfahrenskanalisation bei einem Gericht zu erreichen, soll zudem ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens eingeführt werden.

Die Vorteile des kollektiven Musterverfahrens gegenüber dem Einzelrechtsstreit auf einen Blick:

* Der einzelne Anleger kann seinen Schadensersatzanspruch effektiv
durchsetzen.
* Komplexe Tatsachen- und Rechtsfragen werden nur einmal mit
Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt, d.h. es
bedarf nur einer Beweisaufnahme.
* Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich
gesenkt; ein Auslagenvorschuss insbesondere für teure
Sachverständigengutachten muss nicht gezahlt werden; im Falle
des Unterliegens der Kläger werden die Kosten auf alle Kläger
anteilig verteilt.
* Es kommt zur Beschleunigung bei der Abwicklung einer Vielzahl
von Klagen; die betroffenen Gerichte werden entlastet; die
beklagten Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit.

Informationen auf der Homepage des BMJ
http://www.bmj.bund.de/enid/b9601bd202ad86b5d9b18b07a93b6562,0/
Corporate_Governance/Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz_q1.html

3. Aktionäre erhalten mehr Rechte

Am 1. November tritt das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts - kurz UMAG - in Kraft. Dieses neue Recht bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen von Aktiengesellschaften. Mit dem UMAG wird das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes fast vollständig abgeschlossen. Es trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurückzugewinnen.

Als Kernanliegen des künftigen Rechts sind besonders hervorzuheben:

Die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen wird erleichtert, da Minderheitsaktionäre unter erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen können. Die Schwelle für die Minderheitenklage liegt bei 100.000 Euro Nennbetrag der Aktien.

Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.  Hier ist der international übliche record date, also der Stichtag für die Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt worden.

Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird auf internationale Gepflogenheiten umgestellt.

Informationen über die Rechte der Aktionäre
http://www.bmj.de/enid/125059517f95aa2ffbea919b26f5d64a,0/
Corporate_Governance/UMAG_ck.html

4. Praxisgerechter Einsatz der DNA-Analyse

Die DNA-Analyse ist ein sehr effektives Instrument zur Aufklärung von Straftaten. Aus diesem Grund werden die Regelungen für die Entnahme, Untersuchung und Speicherung von DNA-Proben und von Reihengentests ab 1. November den Bedürfnissen der Praxis weiter angepasst. Gleichzeitig sorgt ein weitgehender Richtervorbehalt dafür, dass die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens auch künftig gewahrt bleibt.
Die Änderungen in Überblick:

Kein Richtervorbehalt bei anonymen Spuren

Damit kann die molekulargenetische Untersuchung von Tatortspuren, die noch keinem Täter zugeordnet werden können, künftig auch vom Staatsanwalt oder der Polizei angeordnet werden. Allerdings muss eine DNA-Analyse im Ermittlungsverfahren immer von einem Richter angeordnet werden.
Richtervorbehalt bei Entnahme und Untersuchung beim Beschuldigten

Die Entnahme von Körperzellen bei Verdächtigen oder Beschuldigten, um sie mit Tatortspuren zu vergleichen, muss auch weiterhin von einem Richter angeordnet werden. Ausnahmen davon sind nur dann zulässig, wenn die betroffene Person einwilligt oder bei Gefahr im Verzuge. Dann kann die Untersuchung auch von Staatsanwaltschaft oder Polizei angeordnet werden.

Die neue Regelung stellt klar, dass auch die wiederholte Begehung nicht erheblicher Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht. Wenn eine Person wiederholt etwa wegen Sachbeschädigung verurteilt worden ist und die  Prognose dafür spricht, dass von dieser Person auch zukünftig Sachbeschädigungen zu erwarten sind, ist die Speicherung ihres DNA-Identifizierungsmusters in der DNA-Analysedatei des BKA zulässig.

Der Richtervorbehalt für die DNA-Analyse zu Zwecken künftiger Strafverfolgung bleibt also bestehen, wird aber insoweit modifiziert, dass bei Einwilligung der betroffenen Person keine richterliche Anordnung benötigt wird. Auch bei Gefahr im Verzuge ist für die Entnahme von Körperzellen ausnahmsweise keine richterliche Anordnung erforderlich. Die molekulargenetische Untersuchung muss hingegen in jedem Fall von einem Richter angeordnet werden - es sei denn, die betroffene Person stimmt der Untersuchung freiwillig zu.
Reihengentest nur bei schweren Straftaten

Auch so genannte DNA-Reihentests, die beispielsweise bei Sexualstraftaten von der Polizei innerhalb eines größeren Personenkreises durchgeführt werden, werden erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie dürfen künftig nur bei Verbrechen gegen Leben, Leib, Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung durchgeführt werden. Auch hier gilt: Nur ein Richter darf einen Reihengentest anordnen.

Reihengentests sind zudem nur auf freiwilliger Basis zulässig, die Betroffenen sind nicht zur Mitwirkung verpflichtet und müssen vorher über die Freiwilligkeit ihrer Mitwirkung belehrt werden.
Weitere Einschränkung: Die bei solchen Tests erhobenen Daten dürfen nicht in der DNA-Analysedatei gespeichert werden.

Informationen über den Einsatz der DNA-Analyse
http://www.bmj.de/enid/125059517f95aa2ffbea919b26f5d64a,0/
Rechtspflege/Neuregelung_der_DNA-Analyse_u7.html

5. Neues Beratungsgremium zur Vorsorge vor Störfällen in der Industrie

Als Konsequenz aus den schweren Industrieunfällen der letzten Jahre in Baia Mare, Enschede und Toulouse wurde das europäische Störfallrecht geändert. Bereits am 1. Juli 2005 trat in Deutschland der erste Teil des geänderten Störfallrechts in Kraft. Dieses regelt die Vorsorge vor Störfällen in der Industrie durch strengere Vorschriften, wie zum Beispiel die Absenkung der Mengenschwellen bei umweltgefährlichen und bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen.

Zum 1. November tritt der zweite Teil des neuen Störfallrechts in Kraft. Die beiden Beratungsgremien zur Anlagensicherheit: die Störfall-Kommission (SFK) und der Technische Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA)werden zu einer Kommission für Anlagensicherheit (KAS) zusammengefasst.

Das Gesetz im Wortlaut
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s1865.pdf

Artikel des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
  Burgas / Amt Landhagen


Donnerstag, den 20.10.2005
Eilverordnung: Nutztiere müssen in den Stall
Vogelgrippe
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Zur Abwehr der Vogelgrippe gilt in ganz Deutschland ab sofort eine weitestgehende Stallpflicht für Geflügel. Eine entsprechende Eilverordnung ist am 19. Oktober nach einer Telefonkonferenz mit den Landesministerien erlassen worden, wie das Verbraucherschutz- ministerium mitteilte.


Das Aufstallungsgebot gilt sowohl für gewerbliche als auch für Hobby-Tierhalter. Bis zu 25.000 Euro Bußgeld droht bei Zuwiderhandeln.

Vogelgrippe bewegt sich weiter nach Westen

Die Vogelgrippe hat inzwischen die Region rund 300 Kilometer südlich von Moskau erreicht hat - sie ist also weiter Richtung Westen vorgedrungen. Von dort findet auch regulärer Vogelzug nach Deutschland statt, so dass die Gefahr einer Einschleppung durch Vogelzug gestiegen ist. Bundesverbraucherminister Jürgen Trittin appellierte bei der Pressekonferenz am 19. Oktober an die Länder, die Beobachtung von Wildvögeln zu verstärken.

Wie die EU-Kommission bestätigte, handelt es sich in Russland um den auch für den Menschen gefährlichen Virus H5N1. Rund 3000 Stück Geflügel wurden in einem russischen Dorf getötet. Ein Importverbot für russisches Geflügel existiert bereits seit Sommer 2005.

Aufstallung wegen Vogelzugs

Die Tierseuchenexperten des Bundes und aller Bundesländer hatten sich am 18. Oktober in Bonn darauf geeinigt, diejenigen Gebiete auszuweisen, in denen risikoorientiert die Aufstallung des Geflügels angeordnet werden soll. Die jetzt in Kraft getretene Eilverordnung geht über diese Maßnahmen hinaus, weil sich das Risiko einer Verbreitung in Deutschland verstärkt hat.

Illegale Einfuhr verhindern

Eine große Gefahr geht weiterhin von illegalen Einfuhren von Geflügel oder Geflügelprodukten aus. Die Bundesregierung hat deshalb Maßnahmen ergriffen, die die Einfuhrkontrollen verstärken. So werden spezielle Teams aus Zoll, Polizei und Veterinärbehörden die Überwachung gewährleisten.

Ein Merkblatt für Reisende wurde bereitgestellt. Trittin wies am 19.
Oktober daraufhin, dass diese Kontrollen unvermindert fortgesetzt werden müssten.

Merkblatt für Reisende
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/gesundheitsdienst/merkblatt/vogelgrippe_html

Impfstoff in Entwicklung

Eine Übertragung der Krankheit von Mensch zu Mensch ist nach Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts bisher nicht nachgewiesen. Zum Jahresende werde ein Prototyp-Impfstoff gegen die Vogelgrippe
http://lindo001.bpa.ivbb.bund.de/bpaagt/tcl/#wphlhl0
http://lindo001.bpa.ivbb.bund.de/bpaagt/tcl/#wphlhl2 vorliegen. Für den Impfstoff solle beim zuständigen Paul-Ehrlich-Institut noch in diesem Jahr ein Antrag auf Zulassung eines Prototyps gestellt werden, sagte der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder.

Die Bundesregierung wolle 20 Millionen Euro für die Entwicklung des Impfstoffes bereitstellen. Insgesamt sollen zweimal 80 Millionen Impfdosen produziert werden, um die Bevölkerung im Gefahrenfalle impfen zu können. Als Basis zu einer eventuellen Bekämpfung diene der bereits seit langer Zeit vorliegende Pandemie-Plan von Bund und Ländern gegen die Vogelgrippe

http://lindo001.bpa.ivbb.bund.de/bpaagt/tcl/#wphlhl1
http://lindo001.bpa.ivbb.bund.de/bpaagt/tcl/#wphlhl3.



Tierkontakte meiden

Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie Eier und Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. Trittin erneuerte deshalb den dringenden Appell an Reisende, direkte Tierkontakte in Geflügel haltenden Betrieben in den betroffenen Gebieten der Türkei zu vermeiden und auf den Besuch von Geflügelmärkten zu verzichten.



Informationen des Auswärtigen Amtes zur Vogelgrippe
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/gesundheitsdienst/vogelgrippe_html

Stichwort Vogelgrippe
http://www.bundesregierung.de/stichwort,-599694/Vogelgrippe.htm

Informationen im BMVEL
http://www.verbraucherministerium.de/index-00072F030958135585C96521C0A8D816.html


Artikel des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
  Merkblatt für Reisende Burgas / Amt Landhagen


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