Standesamt Neuenkirchen
„Und ehe man sich versieht, ist man verheiratet...“
Mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes ab 01.Januar 2009 und der dazu erlassenen Personenstandsordnung gibt es erneut zahlreiche Veränderungen auf die sich auch der Personenkreis, der entweder eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft begründen will, einstellen muss.
Das „zuständige Amt“ für eine Anmeldung – auch wenn die Ehe woanders geschlossen werden soll – ist das Standesamt, wo einer der Partner seinen Hauptwohnsitz hat.
Und wer die „nötigen Papiere“ beisammen hat und dem Standesbeamten vorlegt, kann auf Wunsch auch „wie der Blitz“ verheiratet sein.
Um Ihnen den ersten Gang zum Standesamt etwas zu erleichtern, sollen Ihnen die folgenden Hinweise beim Zusammentragen der Unterlagen helfen, damit Sie wegen des teilweise doch sehr komplizierten Personenstandsrechts nicht den Überblick verlieren.
Zur Anmeldung werden von beiden Partnern die Geburtsurkunden, sofern die angegebenen Namen noch mit den Angaben aus der Meldestelle übereinstimmen, ansonsten die beglaubigten Abschriften aus dem Geburtseintrag, benötigt
Abstammungsurkunden und beglaubigte Abschriften aus den Familienbüchern werden nicht mehr zur Beweiskraft herangezogen und von keinem Standesamt mehr ausgestellt.
Aufenthaltsbescheinigungen – erhalten Sie bei der jeweiligen Meldebehörde Ihres Wohnsitzes und sind sowohl für die Anmeldenden als auch für nicht gemeinsame minderjährige Kinder vorzulegen. Spätestens bei der Anmeldung sollte feststehen, welches der gemeinsamen Hauptwohnsitz nach der Eheschließung werden soll.
Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk – müssen Antragsteller vorlegen, die bereits einmal oder mehrmals verheiratet waren.
Geburtsurkunden minderjähriger Kinder sind vorzulegen, wenn ein Antragsteller das alleinige Sorgerecht hat oder gemeinsame Sorge besteht. Ist eine Namenserteilung oder Einbenennung vorgesehen, so ist in jedem Fall eine Negativerklärung vom zuständigen Jugendamt erforderlich, in bestimmten Fällen auch die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils.
Die Vaterschaftsanerkennung gemeinsamer Kinder ist - sofern nicht schon in der Geburtsurkunde des Kindes nachgewiesen - vorzulegen.
Sollte einer von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist in jedem Fall eine persönliche Vorsprache zu empfehlen.
Weitere wichtige Informationen
Die wichtigsten Gebühren in M-V:
Die Gebührenordnung ist ab 1.1.09 nicht mehr bundeseinheitlich geregelt, sondern ist Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Die Eheschließung als solche vor dem Standesbeamten ist kostenfrei.
Auszug aus der Gebührenordnung
| Art |
Gebühr |
Anmeldung der Eheschließung oder Begründung
einer Lebenspartnerschaft und Prüfung der Ehevoraussetzungen (deutsches Recht) |
40,- EUR |
| wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist |
70,- EUR |
| Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe |
80,- EUR |
| Eheschließung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten |
75,- EUR |
| Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses |
40,- EUR |
| Urkunden und beglaubigte Registerauszüge |
10,- EUR |
| Erklärung zur Namensführung in der Ehe |
20,- EUR |
Zum Ehenamen
Wie Sie nach der Hochzeit heißen werden, ist weitestgehend Ihnen überlassen. Mehrere Möglichkeiten bieten sich bei der Namenswahl an:
- Jeder behält seinen bisher geführten Namen.
- Zum Ehenamen kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Name der Frau oder Mannes bestimmt werden.
- Ein hinzugefügter oder vorangestellter Name geht nicht auf die Kinder über.
Guter Nam‘ und Redlichkeit,
übertrifft den Reichtum weit
(Altes Sprichwort)
Unsere Besonderheiten
- Terminreservierungen sind längerfristig möglich, die formelle Anmeldung selbst gilt nur ein halbes Jahr;
- Eheschließungen auch außerhalb der Öffnungszeiten des Amtes Landhagen möglich, also auch Freitagnachmittags oder Samstags;
- Bei entsprechender Zuarbeit erhält jedes Paar seine individuelle Traurede;
- Große Musikauswahl, wobei eigenen Vorstellungen und Ideen keine Grenzen gesetzt werden;
- Als Überraschung wird allen an der Zeremonie Beteiligten ein Gläschen Sekt zum Anstoßen gereicht;
Ihr Standesamt ist offen für Ihre Wünsche, Anregungen und Anfragen
Frau Bratner
Tel. 03834 / 89 51 15 Fax: 03834 / 895129
E-Mail: bratner@amt-landhagen.de